Herkunft und Ausbildung
Carl-Ludwig Wagner wurde am 9. Januar 1930 in Düsseldorf als Sohn eines katholischen Verlegers geboren. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zog die Familie aufgrund eines väterlichen Arbeitswechsels nach Trier. Dort schloss er 1949 seinen Gymnasialbesuch mit dem Abitur ab. Er begann das Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Montpellier. Nach dem Absolvieren des Zweiten juristischen Staatsexamens 1957 trat er zunächst in den Verwaltungsdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein, wechselte dann 1959 in das Generalsekretariat des Europäischen Parlamentes in Luxemburg. 1961 promovierte er mit einer Arbeit über „Die Anfechtungsklage des französischen Verwaltungsrechts“ zum Dr. jur. 1964 stieg er zum Direktor des Generalsekretariates auf.
Politischer Werdegang
1951 trat Wagner in die CDU ein und fungierte bereits ab 1952 für ein Jahr als Geschäftsführer der Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz. Bei der Bundestagswahl am 28. September 1969 wurde Wagner mit 57,3 Prozent der Stimmen als Abgeordneter für den Wahlkreis 154 Trier in den Deutschen Bundestag gewählt. Im Zug des Sprungs nach Bonn gab er seine Arbeit in Luxemburg auf. Diesen Wahlerfolg konnte er bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 19. November 1972 mit 52,8 Prozent der Stimmen wiederholen.
Im Februar 1976 wechselte er in die Kommunalpolitik und wurde von der CDU-Stadtratsfraktion zum Oberbürgermeister der Stadt Trier gewählt. Daraufhin verzichtete er am 8. April 1976 auf sein Mandat im Deutschen Bundestag.
Nach der Landtagswahl 1979 erfolgte am 13. Dezember 1979 die Berufung zum Justizminister in der von Bernhard Vogel geführten Landesregierung. Am 11. Juni 1981 wurde er im Rahmen einer Kabinettsumbildung zum neuen Finanzminister ernannt. In diesem Amt erwarb sich Wagner reichlich Anerkennung und Verdienste bei der Konsolidierung des vormals stark überschuldeten Landeshaushaltes.
Bei der Landtagswahl 1983 wurde er für den Wahlkreis 2 Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtags. 1984 wurde er zum Vorsitzenden des Bezirksverbandes Trier gewählt. Später wurde er zum Ehrenvorsitzenden des Bezirksverbandes ernannt.
Nach dem Ausscheiden des langjährigen stellvertretenden Ministerpräsidenten Otto Meyer aus der Landespolitik wurde Wagner am 23. Mai 1985 zu dessen Nachfolger ernannt. Das Amt behielt er auch nach der Landtagswahl 1987.
Ministerpräsident
Am 8. Dezember 1988 wurde Wagner nach dem Rücktritt von Bernhard Vogel zum neuen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten gewählt. Er schien als Konsenskandidat geeignet, da er eigentlich dem Lager von Vogel angehörte und Hans-Otto Wilhelm die Kampfkandidatur gegen Vogel mit dem Argument der Trennung von Regierungsführung und Landesvorsitz geführt hatte. Obwohl er der Idee zunächst ablehnend gegenüberstand, ließ ihn sein Pflichtgefühl das Ansinnen letztlich annehmen. Als Nachfolger des in der Landesbevölkerung populären Bernhard Vogel übernahm er ein schweres Erbe, zumal der eigene Landesverband nur selten geschlossen auftrat.
Aufgrund der fragilen Konstellation gelang es ihm kaum, in der kurzen Zeit vor der nächsten Landtagswahl einen gesonderten Amtsinhaberbonus zu generieren. Der Spiegel nannte ihn einen „Platzhalter“ Wilhelms (20. November 1988), seine Nähe zu Vogel erschwerte seinen innerparteilichen Stand ohnehin. Während seiner Amtszeit wurden jedoch beispielsweise die Einführung der Direktwahl der Oberbürgermeister und Landräte in Rheinland-Pfalz oder die innerdeutsche Länderpartnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Thüringen implementiert. Die CDU Rheinland-Pfalz entschloss sich aufgrund ihrer Umfragewerte dazu, mit Wagner und Wilhelm als Doppelspitze in den Wahlkampf zu ziehen. Wagners Stellung wurde allerdings durch die bundespolitische Einführung des Solidaritätszuschlags sowie seine Zusage an den Wilhelm-Flügel des Landesverbandes, 1992 das Amt des Ministerpräsidenten freizugeben, verkompliziert.
Die Landtagswahl am 21. April 1991 brachte für die CDU deutliche Verlust mit sich, sie verlor zum ersten Mal ihren Status als stärkste Kraft und 6,4 Prozentpunkte im Vergleich zur vorherigen Wahl. Der bisherige Koalitionspartner FDP entschloss sich zur Koalition mit Rudolf Scharping und der SPD. Wagner übernahm für das Wahlergebnis die politische Verantwortung und legte sein Landtagsmandat nieder. „[E]ine schöne Zeit war es eigentlich nicht“, so rekapitulierte er seine Amtszeit als Ministerpräsident später gegenüber der Saarbrücker Zeitung (9. Januar 2010).
Nach dem Rückzug aus der rheinland-pfälzischen Landespolitik arbeitete er von 1992 bis 1997 als Vorstandsvorsitzender der Thüringer Aufbaubank in Erfurt. 1998 fungierte Wagner als Schlichter bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst.
Wagner starb am 27. Juli 2012 in Trier. Er hatte sich seit Beginn seines beruflichen und politischen Wirkens für die europäische Einigung und die deutsch-französische Freundschaft eingesetzt. Die diesbezüglichen Erfolge empfand er laut der Saarbrücker Zeitung „als großes Glück“ (9. Januar 2010). Der „Feingeist“ (Wormser Zeitung, 30. Juli 2012) bezeichnete die Jahre als Trierer Oberbürgermeister als den schönsten Abschnitt seiner politischen Karriere.
Curriculum vitae
- 1949–1953 Jurastudium in Mainz und Montpellier
- 1953-1955 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz
- 1953 und 1957 juristisches Staatsexamen
- 1960 Promotion
- 1959–1969 Beamter im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments in Luxemburg
- ab 1964 als Direktor
- 1951 Eintritt in die CDU
- 1969–1976 MdB
- 1976–1979 Oberbürgermeister von Trier
- 1979–1981 Minister der Justiz
- 1981–1988 Minister der Finanzen
- 1983–1991 MdL
- 1989–1991 Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz
- 1992–1997 Vorstandsvorsitzender der Thüringer Aufbaubank Erfurt
- 1998 Schlichter bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
Publications
- Carl-Ludwig Wagner im Gespräch mit Wolfgang Wiedemeyer (1991).
- Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz (Hg.): „Etwas Kredit hatten wir immer ...“: Ministerpräsidenten erzählen (1998).