Asset Publisher

Christoph Scholz/Flickr/CC BY-SA 2.0

Facts and Findings

Lastenausgleich in der Corona-Krise

Ist jetzt die Zeit für eine Vermögensabgabe?

Die Corona-Krise hat unsere Wirtschaft gebeutelt. Eine Rezession scheint unausweichlich. Forderungen nach einer Vermögensabgabe werden laut, vergleichbar zum Lastenausgleichsgesetz von 1952. Unser Analysen & Argumente untersucht die Bedingungen für eine solche Abgabe - aus historischer, rechtlicher und ökonomischer Sicht. Und es kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Wir brauchen zum jetzigen Zeitpunkt keine Vermögensabgabe.

Asset Publisher

  • Angesichts der Corona-Krise und deren wirtschaftlichen Folgen mehren sich die Forderungen nach einer Vermögensabgabe nach dem Vorbild des Lastenausgleichsgesetzes von 1952.
  • Historisch betrachtet sind die Ausgangslage, der Anlass und das Ziel einer erneuten Vermögensabgabe nicht mit denen von 1952 vergleichbar. Die absehbaren Vermögensschäden durch die Corona-Krise werden bei weitem nicht an die des Zweiten Weltkriegs heranreichen. Auch das Ziel der Refinanzierung des Staates weicht von verteilungspolitischen Absichten des Lastenausgleichsgesetzes ab.
  • (Verfassungs-)Rechtlich scheinen die Voraussetzungen für eine Erhebung nach Artikel 106 des Grundgesetzes nicht gegeben: weder liegt eine „zweckliche Dringlichkeit“ noch eine finanzielle Notlage des Staates vor, da der Staat trotz Neuverschuldung und ggf. europäischem Wiederaufbaufonds finanziellen Spielraum hat.
  • Auch ökonomisch ergibt sich bislang keine Notwendigkeit für die Erhebung einer Vermögensabgabe. Unter Umständen könnte die Einführung einer Vermögensabgabe gar kontraproduktiv sein.

Asset Publisher

Contact

Martin Schebesta

Martin Schebesta bild

Policy Advisor Energy and Resources

martin.schebesta@kas.de +49 30 26996 3595 +49 30 26996 3551

comment-portlet

Asset Publisher