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Facts and Findings

Steuermehrbelastungen bei Kurzarbeit in der Corona-Krise

Argumente für und gegen ein vorübergehendes Aussetzen des Progressionsvorbehalts

Die Corona-Krise hat unsere Wirtschaft schwer getroffen. Millionen Beschäftigte sind in Kurzarbeit. Das steuerfreie Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was den Steuersatz erhöht und zu Steuernachzahlungen führen kann. Deshalb überlegt die Politik, ihn vorübergehend dieses Jahr auszusetzen. Unser Analysen & Argumente liefert Gründe für und gegen ein vorübergehendes Aussetzen des Progressionsvorbehalts und bewertet diese. Außerdem wird ein Reformvorschlag beleuchtet.

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Um den Millionen Beschäftigten in Kurzarbeit zu helfen, überlegt die Politik, den Progressionsvorbehalt vorübergehend für dieses Jahr auszusetzen.
 
Ein Vorteil wäre: Eine Aussetzung des Progressionsvorbehalts würde denjenigen helfen, die ohnehin schon stark von der Wirtschaftskrise getroffen sind. Zudem würden zusätzliche Steuererklärungen bei einer Beibehaltung einen hohen Aufwand für die Finanzämter bedeuten.
 
Allerdings dient der Progressionsvorbehalt dazu, die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit weiterhin sicherzustellen. Dies ist ein wichtiges ordnungspolitisches Prinzip. Außerdem geht der Bund der Steuerzahler davon aus, dass es überwiegend zu Steuererstattungen und kaum zu Steuernachzahlungen kommt.
 
Unser Analysen & Argumente liefert Gründe für und gegen ein vorübergehendes Aussetzen des Progressionsvorbehalts und bewertet diese. Zudem wird ein Reformvorschlag beleuchtet, der vorsieht, staatliche Gelder längerfristig brutto auszuzahlen und regulär zu versteuern.

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Armin Hartlieb

Armin Hartlieb

Finance and Tax

armin.hartlieb@kas.de +49 30 26996-3966

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