Details
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2020 zum assistierten Suizid, ist eine Grauzone entstanden, die eine Beihilfe zum frei verantworteten Suizid grundsätzlich ermöglicht. 2023 scheiterten zwei Gesetzentwürfe, sodass das Vorgehen bis jetzt nicht klar gesetzlich geregelt ist. Es entstand eine Leerstelle in der ethischen Diskussion zu Medizin, Recht und Gesellschaft. Diese löst eine neue Debatte aus, die neben dem Recht auf Selbstbestimmung den Schutz von Menschen und der Verantwortung medizinischer Fachkräfte umfasst. Die Debatte ist zwar schon älter als die vergangenen 6 Jahre, doch nun unter verändertem Vorzeichen. In 2024 waren es mehr als 1000 Menschen, die nach Angaben der berechtigten Vereine einen assistierten Suizid in Anspruch genommen haben.
Im Gegensatz zur Sterbehilfe liegt der Fokus beim assistierten Suizid nicht auf der Linderung des Leidens und der ärztlichen Entscheidung, sondern es wird eine eigene, frei verantwortliche Entscheidung für das Lebensende getroffen. Und im Gegensatz zum Suizid findet eine ärztliche Begleitung statt.
Die Herausforderung in einer Gesetzgebung den ethischen Maßstäben gerecht zu werden, ist ein Punkt, warum ein solches Gesetz noch nicht existiert. Wie sind die rechtlichen und medizinischen Rahmenbedingungen derzeit? Welche Rolle nimmt medizinisches Personal ein, wenn ethische Entscheidungen im Raum stehen? Welche gesellschaftliche Konsequenz lässt sich aus dieser ethischen Frage ableiten, die einen so individuellen Charakter besitzt?
Es wird ein paralleles Programm für Kinder und Jugendliche angeboten.
Es wird ein Tagungsbeitrag von 180 € (inkl. Unterkunft und Verpflegung) (50 € ab 13 Jahren) erhoben.
Agenda
4. September
bis 17.30 Uhr Anreise
18.00 Uhr Abendessen
19.00 Uhr – 20.00 Uhr Begrüßung und Einführung in die Tagung
Lina Berends
Konrad-Adenauer-Stiftung
Dr. Sigurd Rink
Referent für diakonische Profilbildung, Evangelische
Arbeitsstelle für missionarische Kirchenentwicklung und
diakonische Profilbildung
5. September
08.00 Uhr – 09.00 Uhr Frühstück
09.00 Uhr – 10.30 Uhr Ethik für den Ernstfall
> Ein Urteil und eine Grauzone - rechtliche Rahmenbedingungen
> Selbstbestimmtes Sterben – Gründe und Freiwilligkeit
10.30 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr – 12.30 Uhr Herausforderungen und Handlungsoptionen
> „Die Hilfe zur Selbsttötung gehört nicht zur Ausübung
des ärztlichen Berufs“ § 217 StGB - medizinisch und
ärztliche Perspektive
> theologische Ethik
12.30 Uhr Mittagessen
15.00 Uhr – 16.00 Uhr Wie ist der Umgang mit dem assistierten Suizid der caritativ-diakonischen Praxis?
> Suizidalität und Sterbewunsch
> Umgang mit Fallbeispielen
16.00 Uhr Kaffeepause
16. 30 Uhr – 17.30 Uhr Ein Sicherheitsnetz für Menschen
> Umgang mit Angehörigen und Gesellschaftliches Miteinander
18.00 Uhr Abendessen
6. September
07:00 Uhr – 09.00 Uhr Frühstück
09.00 Uhr – 10.30 Uhr Impulse und Abschlussdiskussion
10.30 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr – 12.00 Uhr Besuch des Gottesdienstes
12.30 Uhr Mittagessen, danach Abreise