Agrégateur de contenus

Kommunalwahlen 2026

Agrégateur de contenus

Partager

Nach den letzten Wahlen im Jahr 2020 finden im März 2026 die nächsten Kommunalwahlen statt. Da es sich um die letzten landesweiten Direktwahlen vor der Präsidentschaftswahl 2027 handelt, messen viele Parteien diesem Urnengang eine besondere Bedeutung bei – auch wenn die kommunalen Ergebnisse traditionell nicht die politische Stimmung auf nationaler Ebene widerspiegeln. Auf kommunaler Ebene sind nach wie vor Parteien wie die Parti socialiste (PS) und Les Républicains (LR) stark, obwohl sie landesweit Wählerstimmen verloren haben. Umgekehrt sind Parteien wie der Rassemblement National (RN) und die Präsidentenpartei Renaissance (RE) lokal noch nicht flächendeckend präsent. Dennoch – oder gerade deswegen – nehmen alle großen Parteien die Kommunalwahl 2026 sehr ernst, insbesondere mit Blick auf die Präsidentschaftswahl 2027.

 

Im Mittelpunkt des Kommunalwahlkampfs 2026 werden zentrale Themen des städtischen Alltags stehen: Sicherheit, bezahlbarer Wohnraum, Kaufkraft, die demografische Alterung sowie Fragen des öffentlichen Nahverkehrs und der Gesundheitsversorgung. Diese Themen spiegeln die wachsenden sozialen und infrastrukturellen Herausforderungen in vielen französischen Städten wider – insbesondere in den Metropolen.

 

Spannend wird auch die Entwicklung der Wahlbeteiligung sein. Bei den letzten Kommunalwahlen im Jahr 2020 lag sie mit nur 42 % auf einem historischen Tiefstand. Ob das neue Wahlsystem, die gestiegene politische Polarisierung und die Bedeutung der Wahlen im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2027 zu einer höheren Beteiligung führen, bleibt abzuwarten.

Informationen zum Wahlsystem

In den Gemeinden werden die Gemeinderäte nach einem Listenwahlsystem mit Mehrheitsprämie und Verhältniswahl gewählt. Dieses System soll sowohl stabile Mehrheiten als auch eine faire Vertretung politischer Strömungen gewährleisten. Die Bestimmungen zur Wahl der Gemeinderäte sind im französischen Wahlgesetz (Code électoral, Artikel L260 bis L262 und L263 bis L267) festgelegt. Für jeden Wahlgang ist die Einreichung einer Kandidatenerklärung verpflichtend. Eine Kandidatin oder ein Kandidat darf nur in einem Wahlkreis und nur auf einer einzigen Liste kandidieren. Die Listen müssen vollständig sein, ihre Reihenfolge darf nicht verändert werden und sie müssen das Paritätsprinzip einhalten: gleich viele Frauen und Männer, mit verpflichtender alternierender Reihenfolge (Frau/Mann oder Mann/Frau).

 

Im ersten Wahlgang erhält die Liste, die die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (mehr als 50 %) erreicht, automatisch die Hälfte der zu vergebenden Sitze (Mehrheitsprämie von 50 %). Die übrigen Sitze werden proportional nach dem Verfahren der höchsten Durchschnittszahlen („stärkste Mittelwerte“) auf alle Listen verteilt, die mindestens 5 % der gültigen Stimmen erhalten haben. Erreicht im ersten Wahlgang keine Liste die absolute Mehrheit, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Im zweiten Wahlgang dürfen nur die Listen antreten, die im ersten Wahlgang mindestens 10 % der gültigen Stimmen erzielt haben. Diese Listen können verändert werden, insbesondere durch Zusammenschlüsse mit anderen Listen. Listen mit mindestens 5 % der Stimmen können sich einer Liste anschließen, die mehr als 10 % erreicht hat.


Die Sitzverteilung erfolgt dann nach demselben Prinzip wie im ersten Wahlgang: Mehrheitsprämie für die erstplatzierte Liste, anschließend proportionale Verteilung der übrigen Sitze nach dem Verfahren der höchsten Durchschnittszahlen.

 

Zahlen und Fakten

folgt in Kürze

Wahlrechtsform Paris, Lyon, Marseille

Besondere Aufmerksamkeit werden die Kommunalwahlen in Paris, Lyon und Marseille auf sich ziehen, da dort erstmals ein grundlegend verändertes Wahlsystem zur Anwendung kommt. Mit dem Gesetz vom 11. August 2025 wurde das seit 1982 geltende besondere Wahlverfahren für Paris, Lyon und Marseille grundlegend reformiert. Ab den Kommunalwahlen im März 2026 gelten neue Regeln mit zwei getrennten, aber gleichzeitig stattfindenden Wahlen. Ziel der Reform ist es, die demokratische Legitimation des zentralen Rathauses zu stärken und die Entscheidung über das Stadtoberhaupt aus der Logik innerstädtischer Gremien herauszulösen und unmittelbar in die Hände der Wählerinnen und Wähler zu legen. 

 

Somit finden im März 2026 finden dort am selben Tag zwei getrennte Wahlen statt: eine Wahl zur Bestimmung der Mitglieder des Gemeinderats, eine Wahl zur Bestimmung der Bezirks- bzw. Sektorräte.

 

Die Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister bleiben weiterhin Teil der kommunalen Architektur, werden künftig jedoch unabhängig von der Wahl des zentralen Stadtoberhaupts bestimmt. Am Wahltag finden daher zwei rechtlich getrennte, aber zeitgleich organisierte Wahlgänge statt: In einem ersten Urnengang wählen die Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder der Bezirks- bzw. Stadtteilräte, die anschließend die jeweiligen Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister bestimmen. In einem zweiten, davon unabhängigen Wahlgang wird über eine stadtweite Liste das zentrale Stadtparlament gewählt, aus dessen Mitte wiederum die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gesamtstadt hervorgeht.

 

Beide Wahlgänge folgen dem Prinzip der Verhältniswahl mit Mehrheitsprämie, unterscheiden sich jedoch in ihrer konkreten Ausgestaltung. Bei der Wahl der Bezirks- bzw. Stadtteilräte erhält die stärkste Liste automatisch 50 Prozent der Sitze, während die übrigen Mandate proportional auf alle Listen verteilt werden, die mindestens 5 Prozent der Stimmen erreichen. Bei der Wahl des zentralen Stadtparlaments wird hingegen eine geringere Mehrheitsprämie vergeben: Die stimmenstärkste Liste erhält 25 Prozent der Mandate, die verbleibenden Sitze werden ebenfalls proportional auf alle Listen mit einem Stimmenanteil von mindestens 5 Prozent verteilt. Durch die Wahl des zentralen Stadtparlaments in einem stadtweiten Wahlkreis wird dabei jeder Stimmenanteil in allen Stadtteilen gleichermaßen relevant. Die Reform stärkt damit nicht nur die Transparenz der Entscheidungsprozesse, sondern verändert zugleich die strategischen Anforderungen an Parteien, die künftig flächendeckend mobilisieren und stadtweite Mehrheiten organisieren müssen.

Kandidaten in Paris

Die Pariser Kommunalwahl ist durch eine fragmentierte Parteienlandschaft gekennzeichnet. Auf der linken Seite tritt ein zersplittertes Lager aus La France insoumise sowie einer Wahlallianz aus den Grünen, der Sozialistischen Partei und der Kommunistischen Partei an. Demgegenüber steht im politischen Zentrum und im konservativen Spektrum ein ausgeprägter Macht- und Führungswettbewerb zwischen Pierre-Yves Bournazel (Horizons) und Rachida Dati (Les Républicains). Ergänzt wird dieses Kräftefeld durch eine klar positionierte und von den übrigen Lagern deutlich abgegrenzte Oppositionskandidatur des Rassemblement national und der Partei Reconquête, die das rechte politische Spektrum repräsentieren.

 

Mehr zu den einzelnen Kandidaten erfahren

Agrégateur de contenus

Agrégateur de contenus

Contact Anja Czymmeck
Anja Czymmeck
Directrice du bureau international France
anja.czymmeck@kas.de +33 1 56 69 15 00

Agrégateur de contenus