Er sieht keine „plausiblen Gründe für die Abkoppelung der Wahlberechtigung von der Volljährigkeit“. Das im Vergleich zu älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen „geringere Politikinteresse der betroffenen Altersgruppe“ würde gegen einen solchen Schritt sprechen. Zudem, so Eisel unter Hinweis auf die Ergebnisse der renommierten Shell-Studie, würde sogar eine Mehrheit der betroffenen Jugendlichen einer Absenkung des Wahlalters skeptisch gegenüber stehen. Sie fühlen sich mit der Verantwortung für politische Entscheidungen in der Regel überfordert. Und schließlich gebe es keinerlei Hinweise darauf, dass die Herabsetzung des Wahlalters im Sinne einer politischen Bildungsmaßnahme zu höherem Politikinteresse führen würde.
Von der Wahlberechtigung ab 18 Jahre weichen bisher sechs von sechzehn Bundesländern ab. Bei Kommunalwahlen wurde das aktive Wahlalter in Niedersachsen (1996), Sachsen-Anhalt (1998), Schleswig-Holstein (1998), Mecklenburg-Vorpommern (1999), Nordrhein-Westfalen (1999) und Bremen (2007) auf 16 Jahre heruntergesetzt. Bei Landtagswahlen ist eine Stimmabgabe ab 16 Jahren nur in Bremen (seit 2011) möglich.
Die komplette schriftliche Stellungnahme von Dr. Stephan Eisel finden Sie in dem PDF oben.