Ein neues Verständnis von Selbstbestimmung
Der Paragraf 217 StGB und das christliche Menschenbild
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 den § 217 StGB für nichtig erklärt, der die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellte. Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe schränke die Selbstbestimmung des Menschen in unzulässiger Weise ein. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird ein neues Verständnis von Selbstbestimmung aufgezeigt. Inwiefern das der Fall ist, das untersucht unsere Autorin Elisabeth Gräb-Schmidt in unserem Analysen& Argumente.