Nachhaltigkeitsfaktor nicht aussetzen
Um erste Schritte auf dem Weg zu einer finanziellen Stabilisierung des Rentensystems zu gehen, gibt es zwei Möglichkeiten: Das ist zum einen der Nachhaltigkeitsfaktor, durch den Rentenerhöhungen automatisch reduziert werden, wenn sich das Verhältnis von Rentnern und Arbeitnehmern zugunsten der Rentner verschiebt und damit die Belastung des einzelnen beitragszahlenden Arbeitnehmers ansteigt. Laut aktueller Gesetzeslage ist der Nachhaltigkeitsfaktor bis Ende diesen Jahres ausgesetzt. Täte der Gesetzgeber nichts, würde der Faktor ab 2026 automatisch wieder gelten und den Rentenanstieg dämpfen. Dies wäre keine aktive Rentenkürzung. Das Gegenteil ist richtig: Eine weitere Aussetzung des Faktors – so wie es im Kabinettsentwurf zum „Rentenpaket 2025“ vom 6. August 2025 vorgesehen ist – wäre eine Gesetzesänderung, die im Vergleich zu geltendem Recht eine Rentenerhöhung darstellt.
Hoher Anteil der neuen Rentner geht deutlich vor Altersgrenze
Zweitens geht aktuell ein sehr hoher Anteil der neuen Rentner deutlich vor der eigentlichen Altersgrenze in Rente. Diese liegt für den Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und zwei Monaten und steigt bis zum Jahrgang 1964 auf 67 Jahre. Laut einer Auswertung des IW gingen aus den Jahrgängen 1954 bis 1957 bis Ende 2023 ungefähr 1,8 Millionen Personen frühzeitig in Rente, was rund 44 Prozent des jeweiligen Geburtsjahrgangs ausmacht. Hierfür gibt es neben gesundheitlichen Gründen zwei Wege: Zum einen die Regelung für besonders langfristig Versicherte („Rente ab 63“), nach der Personen nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Diese nutzen unter den oben angegebenen Jahrgängen 600.000 Personen. Diese Regelung abzuschaffen, erscheint politisch schwer umsetzbar.
Abschläge bei Frühverrentung anheben
Es wäre aber kaum als Rentenkürzung zu bezeichnen, wenn die Abschläge bei Frühverrentung außerhalb dieser Regelung erhöht würden. Diese Regelung, die etwa 300.000 Personen aus der oben genannten Gruppe genutzt haben, besagt, dass Beitragszahler nach 35 Jahren versicherungspflichtiger Arbeit mit Abschlägen in Rente gehen können. Es werden dann für jeden Monat vor Erreichen des Rentenalters 0,3 Prozent der Bruttorente abgezogen. Dieser Nachteil wird aber durch widerstreitende Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung von Rentnern ohne Hinzuverdienstgrenze reduziert. Ein einfacher Weg, den vorzeitigen Renteneintritt unattraktiver zu machen, bestünde in der Anhebung der Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt: etwa auf 0,5 Prozent der Bruttorente pro Monat. Auch dies wäre keine Rentenkürzung, denn es betrifft nur zukünftige Rentner, die sich darauf einstellen können und die Renten der Regelrentner wären davon nicht betroffen.
Der Anstieg der Kosten des Rentensystems kann gedämpft werden
Es gibt also durchaus Möglichkeiten, den Anstieg der Kosten des Rentensystems zu reduzieren und damit das solidarische Umlageverfahren langfristig zu sichern, ohne die Renten allgemein gegenüber dem jetzigen rechtlichen Stand zu senken. Um diese Chance nicht zu verspielen, sollte die im Kabinettsentwurf zum „Rentenpaket“ vorgesehene Anhebung der Renten durch die Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors im Gesetzgebungsverfahren noch einmal diskutiert werden. Auch eine Erhöhung der Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt sollte schnell umgesetzt werden.
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