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Zum Gedenken an Ernst Benda

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Am 2. März 2009 ist der langjährige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, in Karlsruhe verstorben. Mit ihm verliert die Bundesrepublik Deutschland einen markanten Verfassungsrichter, Politiker und Hochschullehrer und die CDU ein engagiertes und unabhängiges Mitglied, das sich durch sein „vorraussetzungsloses Denken“ (Roman Herzog) auszeichnete und das rechtsstaatliche Profil der Union schärfte.

Der 1925 in Berlin geborene Benda wurde nach seinem Abitur 1943 eingezogen und diente bis Kriegsende in der Marine. 1946 trat er in die Berliner CDU ein, für die er 1955 in das Abgeordnetenhaus von Berlin einzog. Schon in seiner Studienzeit war Benda ein engagierter Demokrat, der den Aufbau der SED-Diktatur bekämpfte. Als ihm deshalb 1948 die Exmatrikulation an der im Ostsektor der Stadt gelegenen Humboldt-Universität drohte, ging er zum Studium zuerst in die USA und dann an die Freie Universität.

Nach einem kurzen Intermezzo als Rechtsanwalt vertrat er ab 1957 Berlin im Deutschen Bundestag. Dort galt er, besonders in der Frage der Verjährung der NS-Verbrechen, als „Sprecher unserer jungen deutschen Generation“. Seine Rede in der Debatte um die Verlängerung der Verjährungsfrist vom 10. März 1965, für die er in der eigenen Fraktion durchaus nicht nur Zustimmung erhielt, wird zu Recht zu den Sternstunden des deutschen Parlamentarismus gezählt.

Ab 1967 war Benda Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren, um dann von April 1968 bis Oktober 1969 als Innenminister in der Grossen Koalition zu fungieren. Trotz der nur anderthalbjährigen Amtszeit prägte er mit der Verabschiedung der Notstandsgesetze die juristische Weiterentwicklung des Grundgesetzes mit. Der APO galt er deshalb als Vertreter eines autoritären Staates; die Würdigung gerade seiner Leistungen für den Schutz der Bürgerrechte in Deutschland durch die Grünen-Politikerin Renate Künast ist eine späte Wiedergutmachung.

Mit seiner Wahl zum Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts 1971 gab er sein Bundestagsmandat auf. In seine Amtszeit fallen etliche Grundsatzentscheidungen, die den politischen Diskurs in der Bundesrepublik maßgeblich bestimmten, so die Entscheidung über den Grundlagenvertrag mit der DDR (1973), das Verbot der Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen (1975) und die nach seinen eigenen Worten schwerste Entscheidung, das Urteil vom 16. Oktober 1977 während der Entführung von Hans-Martin Schleyer. Darin wurde der Antrag verworfen, die Bundesregierung zu einem Geiselaustausch mit den Terroristen zu zwingen. Mit der Entscheidung vom 15. Dezember 1983 zur Volkszählung prägte Benda den Begriff des „Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“.

Trotz seiner „Ecken und Kanten“ (Konrad Hesse) lobten die Kollegen am Bundesgerichtshof die kollegiale Art seiner Moderation bei der Entscheidungsfindung; die juristische Auseinandersetzung habe immer in einer Atmosphäre intellektueller Offenheit stattgefunden und sei nie persönlich geworden. Sein Beharren auf richterlicher Unabhängigkeit brachte ihm den Ruf ein, der „eigenwilligste“ Präsident (Jutta Limbach) des Bundesverfassungsgerichts zu sein.

Nach dem Ende seiner richterlichen Tätigkeit nahm Benda 1984 den Ruf an die Universität Freiburg an; als akademischer Lehrer war er auch an den Universitäten Würzburg, Trier und Saarbrücken tätig. Er wirkte außerdem von 1993 bis 1995 als Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentags und von 1967 bis 1971 als Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

Ernst Benda hinterlässt eine Frau und zwei erwachsene Kinder.

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