Wunsch statt Wirklichkeit
Die Vorstellungen der Ampel-Koalition zur EU-Grundrechte-Charta
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass der Europäische Gerichtshof über Grundrechtsverletzungen in den Mitgliedstaaten am Maßstab der EU-Grundrechtecharta entscheiden soll. Das bedeutet, dass entsprechende Rechte vor dem EuGH auch dann eingeklagt werden können, wenn ein Mitgliedstaat im Anwendungsbereich seines nationalen Rechts handelt. Dies ist erstaunlich, denn es stellt eine Abkehr von der bisherigen Rechtslage dar.