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Überprüfung des Verfassungsgerichtshofes

của Nancy Msibi

Seminar für angehende Autoren des Constitutional Court Review Journal (CCR)

Vom 2. bis 3. August veranstaltete die Konrad-Adenauer-Stiftung zusammen mit dem South African Institute for Advanced Constitutional, Public, Human Rights and International Law (SAIFAC), Constitutional Law of South Africa (CLOSA) und der University of Witwatersrand einen Workshop für angehende Autoren des Constitutional Court Review Journal (CCR) im Human Rights Room, Old Fort, Constitution Hill.

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Prof. Stuart Woolman, Herausgeber des Constitutional Court Review Journal (CCR), eröffnete den Workshop mit Begrüßungsworten und dankte allen Beteiligten, die das CCR Journal zu einem Erfolg machen. Das CCR Journal ist eine akkreditierte Zeitschrift, die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes des vergangenen Jahres überprüft und die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit ihr anregt.


In der ersten Sitzung wurde über Rechtsstaatlichkeit, Gesetzgebung und Anti-Korruptionsbemühungen diskutiert. Der Schwerpunkt wurde auch auf die Menschen gelegt, die im Mittelpunkt des Verfassungsprozesses stehen. Während der Diskussionsrunde wurde erörtert, dass es tiefe strukturelle Probleme mit der verfassungsmäßigen Gestaltung Südafrikas gibt.


Das zweite Panel befasste sich mit Land, Eigentum und Paragraph 25 der Verfassung. Folgende Fragen wurden diskutiert:






  • Erlaubt die Verfassung eine entschädigungslose Enteignung?
  • Wenn ja, unter welchen Umständen?
  • Wenn eine Entschädigung gezahlt wird, wie muss der Betrag berechnet werden und welcher Prozess muss eingehalten werden?

Der zweite Tag des Workshops war in sechs Teile gegliedert: Zuerst wurde der Begriff Ubuntu und der Einfluss der afrikanischen Moraltheorie auf die Verfassung skizziert, dann wurden Wohnen und räumliche Segregation untersucht. Danach wurden die Rechtsmittel und die Entwicklung des Common Law sowie die reproduktiven Rechte und die Rechte der Kinder erörtert.


Die letzten beiden Sitzungen konzentrierten sich auf den Fall Al-Bashir, aber auch auf den Zugang zur Justiz und das Recht auf Umwelt. Jeder Teil bestand aus Vorträgen von Fachreferenten verschiedener Fachrichtungen (z.B. Wissenschaft, Recht und Gesetzgebung), die ihre Entwürfe vorstellten und zusammenfassten. Nach jeder Sitzung hatte das Publikum die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern oder bestimmte Aspekte der Vorträge zu erläutern sowie Feedback zu den jeweiligen Entwürfen zu geben.


Insgesamt war der zweite Tag des Workshops gut besucht und alle Teilnehmer waren aktiv an den Diskussionen beteiligt. Jeder Diskussionsteilnehmer erhielt umfangreiches Feedback und Verbesserungsvorschläge zu seinen Entwürfen. Die fruchtbaren Debatten wurden auch nach dem offiziellen Abschluss des Seminars fortgesetzt, da alle die Unterstützung ihrer Kollegen zu schätzen wussten.

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