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Analysen und Argumente

Kinder ohne Kopftuch?

Argumente für und gegen das Verbot von Kopftüchern für junge Mädchen an öffentlichen Schulen in Deutschland

Seit Jahren wird über ein Verbot von Kopftüchern für junge Mädchen an Schulen gestritten. Ein neues Gutachten hat Bewegung in die Debatte gebracht. Was sind die Argumente für und gegen ein solches Verbot?

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  • Bereits seit einigen Jahren wird in Deutschland über ein Verbot des sog. Kinderkopftuchs diskutiert. Diesbezügliche Initiativen wurden bislang vor allem aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht weiter verfolgt. Ein neues Gutachten stuft ein solches Verbot allerdings jetzt als juristisch möglich ein.
  • Befürworter eines Verbots betonen vor allem das Kindeswohl und den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Darüber hinaus stelle das Kinderkopftuch eine geschlechtsspezifische Diskriminierung dar und gefährde den Schulfrieden.
  • Gegner eines Verbots verweisen demgegenüber auf die Religionsfreiheit und das religiöse Erziehungsrecht der Eltern. Zudem impliziere ein pauschales Verbot Vorurteile gegenüber Muslimen und missachtet das Gleichheitsgebot.
  • Ein Verbot von Kopftüchern für junge Mädchen an öffentlichen Schulen in Deutschland betrifft somit wichtige Rechtsgüter und müsste erhebliche rechtliche Hürden überwinden. Einfache und kurzfristige Lösungen sind daher nicht in Sicht.
  • Diskussionen über Kindeswohl, Schulfrieden und die richtige Erziehung sollten nicht nur juristisch geführt werden. Sie brauchen die öffentliche Debatte und die Einmischung und Positionierung von Eltern, Lehrern, Schülern, Schulbehörden und Vertretern der Zivilgesellschaft

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联系人

Dr. Andreas Jacobs

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Leiter Abteilung Gesellschaftlicher Zusammenhalt

andreas.jacobs@kas.de +49 (0)30 26996 3744

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关于这个系列

Die Reihe informiert in konzentrierter Form über Analysen der Konrad-Adenauer-Stiftung zu relevanten aktuellen Themen. Die einzelnen Ausgaben stellen zentrale Ergebnisse und Empfehlungen eigener und externer Expertinnen und Experten vor, bieten Kurzanalysen von rund fünf Seiten und nennen KAS-Ansprechpartnerinnen.

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