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Interviews

Mit Recht gegen Gewalt

Carolin Eschenfelder

Interview zu völkerrechtlichen Perspektiven auf den Krieg in der Ukraine

Was sind Kriegsverbrechen im völkerrechtlichen Sinne? Wofür ist der Internationale Strafgerichtshof zuständig? Brauchen wir ein Sondertribunal zur Aufarbeitung der Verbrechen in der Ukraine? Welche Rolle haben die einzelnen Organe der Vereinten Nationen? Dr. Donald Riznik vom Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität der Bundeswehr München betrachtet die Geschehnisse in der Ukraine aus völker(straf)rechtlicher Perspektive: Wie können wir mit Recht gegen Gewalt vorgehen?

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Spätestens seit dem 24. Februar 2022 sind Zerstörung und Leid für viele Menschen in der Ukraine trauriger Alltag geworden. Doch der Krieg ist kein rechtsfreier Raum. Das Völker(straf)recht hält Regeln und Antworten für Kriegs- und Krisenzeiten bereit. 

Das Interview mit Dr. Donald Riznik, Akademischer Oberrat am Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität der Bundeswehr München, thematisiert Völkerrechtsverbrechen und deren Ahndungsmöglichkeiten. Es beschäftigt sich mit Begrifflichkeiten wie Kriegsverbrechen und Völkermord, die oft im Zusammenhang mit der Ukraine in den Medien auftauchen. Außerdem wird erläutert, wofür der Internationale Strafgerichtshof zuständig ist, welche Rolle die nationalen Gerichte bei der internationalen Strafverfolgung einnehmen und welche Aufgabe der Internationale Gerichtshof hat. Auch aktuelle Entwicklungen wie die Entscheidung des IGH in Bezug auf den Ukraine-Krieg und die Frage der Einrichtung eines Sondertribunals für die Ukraine werden thematisiert. Letztlich werden Fragen zur Aufgabe und Rolle der Vereinten Nationen sowie deren Handlungsmöglichkeiten im Ukraine-Konflikt beantwortet.

Lesen Sie das ganze Interview „Mit Recht gegen Gewalt – Völkerrechtliche Perspektiven auf den Krieg in der Ukraine“ hier als PDF.

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Dr. Franziska Rinke

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