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Basil D Soufi / GPA Photo Archive / flickr / CC BY 2.0 / creativecommons.org/licenses/by/2.0/

各国报道

Drei UN-Resolutionen zur humanitären Situation in der Ukraine

Andrea Ellen Ostheimer

Wie Russland versucht, die Allianz der Solidarität mit der Ukraine zu schwächen

Drei Wochen nachdem 141 Staaten in einer Resolution der UN-Generalversammlung (Dokument A/ES-11/L.1) den Angriff Russlands auf die Ukraine verurteilt hatten, wurde am 23.März 2022 eine weitere Sondersitzung der UN-Generalversammlung einberufen. Zur Debatte und Abstimmung stand eine von Frankreich und Mexiko erarbeitete und von 90 Staaten unterstützte Resolution zur Adressierung der durch den Angriff Russlands ausgelösten humanitären Katastrophe.

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Bereits seit dem 27. Februar 2022 hatten die beiden Mitglieder des Sicherheitsrates den Versuch unternommen, die humanitären Konsequenzen des Krieges in der Ukraine zu thematisieren und konkrete Forderungen aufzustellen. Doch selbst bei dem Thema humanitärer Hilfe war schnell absehbar, dass man keine Einigung erzielen würde.

Für Albanien, Frankreich, Irland, Norwegen, Großbritannien und die USA war es nicht verhandelbar, in einer solchen Resolution den Verursacher des Leides der Zivilbevölkerung beim Namen zu nennen. Ein russisches Veto war damit garantiert.

Um die Inhalte der Resolution zu retten und vor allem den Akt der Solidarität, den die Staatengemeinschaft bereits einmal am 2. März 2022 bewiesen hatte, zu wiederholen, brachte man diese in der Generalversammlung zur Abstimmung (Humanitarian Consequences of the aggression against Ukraine; A/ES-11/L.2).

 

Der Versuch Russlands im Sicherheitsrat

Mit der Invasion der Ukraine wurde Russlands Verhalten und die Rhetorik der Desinformation im Sicherheitsrat immer bizarrer. Mal erging er sich in Verschwörungstheorien, mal fabulierte Botschafter Nebenzia über die Verletzung der Konvention zu Biologischen Waffen durch die USA und die Ukraine. Vor allem versuchte er die Auflistung der von Russland verübten Kriegsverbrechen als anti-russische Propaganda zu vermarkten.

Letztlich brachte Russland am 15. März seine eigene Sicherheitsratsresolution zur humanitären Lage ein. Diese thematisierte, wie auch der Text Mexikos und Frankreichs, die zivilen Opfer einer sich täglich verschlechternden humanitären Lage, den Schutz der Zivilbevölkerung und kritischer Infrastruktur, und verlangte die Evakuierung der Zivilbevölkerung sowie die Einrichtung humanitärer Korridore.  Jeglicher Verweis auf den Angriff Russlands als Ursache der humanitären Katastrophe und die Zuschreibung von Verantwortlichkeiten unterblieb in der von Russland eingebrachten Resolution. Stattdessen kritisierte man die Überstellung des Themas zur Generalversammlung und beharrte darauf, dass der Sicherheitsrat der einzige Ort zur Diskussion der humanitären Lage sein könne.

Wenn sich allerdings der Aggressor Russland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrates hinstellt und seine Resolution als ausgewogenen Text im Sinne des humanitären Völkerrechts preist, während die Prinzipien der Vereinten Nationen und alle Spielregeln des ius in bello kontinuierlich durch Russland in der Ukraine verletzt werden, dann gleicht dies einer Verhöhnung der Vereinten Nationen.

Bei der Abstimmung am 23. März im Sicherheitsrat, und während zeitgleich die von Frankreich und Mexiko eingebrachte Resolution in der Generalversammlung diskutiert wurde, scheiterte Russland an der Geschlossenheit der Staatengemeinschaft.

Lediglich China, das in den letzten Abstimmungsrunden sich seiner Stimme enthalten hatte, konnte man dieses Mal eine Zustimmung abringen.

 

Zwei Resolutionen in der UN-Generalversammlung

In der Generalversammlung gelang Russland allerdings ein interessanter Schachzug. Man konnte Südafrika dazu bewegen, einen Gegenvorschlag zur Resolution einzubringen (Humanitarian situation emanating out of the conflict in Ukraine; A/ES-11/L.3), sodass Staaten, die sich eventuell sonst der Stimme enthalten hätten, eine Alternative gehabt hätten.

Südafrika begründete den Alternativvorschlag damit, dass „politische Beweggründe, die Mitgliedstaaten davon abhalten einer Resolution zuzustimmen, anderweitig thematisiert werden sollten.“

Südafrikas Resolution folgte dem Tenor der russischen Resolution im Sicherheitsrat und unterlässt es, die Invasion Russlands zu verurteilen und den Verantwortlichen für die humanitäre Katastrophe zu benennen. Stattdessen fordert man die Beendigung der Kriegshandlungen von allen Parteien.

Die südafrikanische Regierung, die hierfür zuhause heftig kritisiert wird, setzt damit eine Politik des Schulterschlusses mit Russland und China fort, die man bereits in den Jahren der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat (2019-2020) beobachten konnte. Selbst in einer Situation wie der aktuellen, in der es zu einer beispiellosen Verletzung der UN-Charta und den Prinzipien des humanitären Völkerrechts durch Russland kommt, fühlt man sich alten, auf den eigenen Befreiungskampf zurückgehenden Loyalitäten verpflichtet. Es scheinen gerade die in der damaligen Sowjetunion sozialisierten Eliten des ANC zu sein, die sich mit ihrer Weltanschauung in der südafrikanischen Außenpolitik durchsetzen können und ihrer grundlegend anti-westlichen Ideologie verhaftet bleiben.

 

Eine Abstimmung und die Abstimmung zur Abstimmung

Insbesondere der Vertreter der Ukraine verurteilte in der Abstimmung in der Generalversammlung vehement die von Südafrika eingebrachte Resolution, da diese weder mit der Ukraine abgestimmt noch mit Mitgliedstaaten verhandelt worden sei. Er forderte die Generalversammlung dazu auf, keine Abstimmung zuzulassen, da die Intentionen nicht im Sinne der Ukraine seien, sondern lediglich zur Verwirrung der Mitgliedstaaten beitrage.

Dies führte nach einer Abstimmung zu Resolution A/ES-11/L.2, die nochmals die Solidarität mit der Staatengemeinschaft bestätigte, zu einer Abstimmung über die Abstimmung (Voting to take action) zu Resolution A/ES-11/L.3. Da lediglich 50 Staaten eine weitere Abstimmung über den von Südafrika eingebrachten Vorschlag befürworteten und sich lediglich 36 der Stimme enthielten, fand diese Resolution nicht die notwendige 2/3 Mehrheit für eine Fortsetzung des Abstimmungsprozesses.

 

Zusammenhalt der internationalen Staatengemeinschaft bleibt gewahrt….

Die eigentliche Abstimmung zu der von Frankreich und Mexiko und am Ende von 90 Staaten unterstützten (Co-Sponsor) Resolution (A/ES-11/L.2) unterstrich die ungebrochene internationale Solidarität mit der Ukraine und Isolation Russlands. Wie bereits am 2. März stimmten lediglich Belarus, Eritrea, Nordkorea, und Syrien mit Russland und damit gegen die Resolution.

140 Staaten verurteilten die Aggression Russlands und die dadurch ausgelöste und nun rasch zu adressierende humanitäre Katastrophe. Drei Staaten, die sich noch Anfang März der Stimme enthielten (Irak, Senegal und Südsudan) stimmten nun dafür, Botswana und Brunei enthielten sich und Dominica und die Komoren nahmen nicht an der Abstimmung teil.

 

…aber für wie lange….?

Abgesehen von diesen Veränderungen blieb das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten weitgehend konstant. In den Debatten wurde allerdings auch deutlich, dass einige Staaten, die zwar die Resolution unterstützten (z.B. Brasilien, Indonesien), nicht mit dem Prozess (keine Verhandlungen zum Text, keine Abstimmung zur Resolution Südafrikas) einverstanden waren, und die Gefahr einer Politisierung humanitärer Hilfe sehen.

Um die Geschlossenheit der internationalen Staatengemeinschaft in der Verurteilung der Aggression Russlands auch weiterhin zu gewährleisten, wird es daher notwendig sein, insbesondere mit jenen Staaten, die bei einer Abstimmung zur zweiten Resolution (A/ES-11/L.3) auch eine solche unterstützt hätten, das Gespräch zu suchen. Nur so kann gewährleistet bleiben, dass die Manöver Russlands unter dem Deckmantel vermeintlicher Aufrechterhaltung der Neutralitätsprinzipien humanitärer Hilfe auch zukünftig keinen Erfolg haben werden.

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Thomas Tödtling

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