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Justiz im Arabischen Frühling

Fachgespräch im Rahmen des neuen Regionalprogramms Rechtsstaat Naher Osten und Nordafrika zieht Bilanz

Die politischen Entwicklungen in der arabischen Welt sind nach dem sogenannten „arabischen Frühling“ alles andere als beruhigend.

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Die sozialen Proteste halten an, die wirtschaftliche Instabilität ist seit den Unruhen eher größer geworden. Auch die rechtliche Entwicklung verläuft alles andere als geradlinig und ist von vielen Kontroversen zwischen Säkularen und Islamisten über die Verfassungsentwicklung und täglichen - teilweise gewaltsam ausgetragenen - Debatten über die Grenzen der Meinungsfreiheit geprägt. Dazu kommen noch bislang unzureichend angegangene grundsätzliche Fragen, wie in den Transformationsstaaten mit der rechtlichen Bearbeitung der abgelösten autoritären Regime umgegangen werden soll.

In den letzten Jahren hatte die Konrad-Adenauer-Stiftung von Kairo aus erste Ansätze eines regionalen Rechtsstaatsprogrammes für den Nahen Osten und Nordafrika entwickelt. Vergleichbare erfolgreiche Programme der KAS gibt es bereits in Asien, Lateinamerika und in Europa. Um diese regionale Rechtsstaatsarbeit im Nahen Osten und Nordafrika weiter auszubauen, wird ab Oktober 2012 in Beirut im Libanon ein umfassendes Rechtsstaatsprogramm entwickelt. Peter Rimmele, bislang für die giz unter anderem im Jemen im Einsatz, wird den Aufbau des Projektes leiten.

In einem von Peter Rimmele geleiteten und vom stellvertretenden Generalsekretär und Leiter der Hauptabteilung Europäische und Internationale Zusammenarbeit (EIZ) Dr. Gerhard Wahlers eröffneten Fachgespräch zum Thema „Regime und Revolution vor dem Kadi – Justiz im Arabischen Frühling“ diskutierten Rechtsexperten und politische Vertreter gemeinsam mit Experten von Think Tanks die aktuellen Herausforderungen für die weitere Rechtsstaatsprogrammarbeit.

In seinem Eingangsstatement betonte Gerhard Wahlers die Notwendigkeit, sich nicht nur die Verfassungstexte, sondern die Verfassungswirklichkeit anzusehen.

Der gebürtige Ägypter Prof. em. Dr. Omeia Eiwan vom Institut für ausländische und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Ruprecht-Karls- Universität in Heidelberg vermittelte einen Überblick über die Justiz im Arabischen Frühling, mit besonderem Fokus auf Ägypten. Dabei erläuterte er detailreich die ägyptische Rechtsentwicklung seit Beginn der 50er Jahre.

Frau Dr. Imen Gallala-Arndt vom Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht in Hamburg stellte anhand der Entwicklung in den Maghrebstaaten Kontinuität und Brüche der Rechtsentwicklung dar. Seit Jahrzehnten kämpften beispielsweise die Richter in Tunesien um ihre Unabhängigkeit.

Dr. Günter Krings MdB, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wagte den Blick zurück in die deutsche Geschichte, die einige Beispiele für rechtliche Transformationsprozesse bereithält, die – wie im Fall der Weimarer Republik – nicht immer erfolgreich verlaufen sind. Trotz einer hervorragenden Verfassung scheiterte die Weimarer Republik aufgrund der Schwäche der Demokratie: „Demokratie und Rechtstaat stützen sich, sind aber nicht identisch“, betonte Krings. Als Konsequenz aus dem Scheitern der Weimarer Republik und der nachfolgenden NS-Unrechtsherrschaft wurde im Grundgesetz die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ (Art. 79, Abs.3) verankert, nach der bestimmte Verfassungsprinzipien – wie der Grundrechtskatalog – auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen sein sollen, wie Krings darstellte.

Die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag, Ute Granold MdB, ging in der anschließenden Diskussion auf die anhaltende Einflussnahme der alten Kräfte ein, die zwar subtil sei, aber die Menschen immer noch in Angst versetze. Granold, die auch mit der KAS schon zahlreiche Besuche in der Region durchgeführt hat, betonte die Bedeutung der Rechtsstaatsarbeit der KAS vor dem Hintergrund der schwierigen Entwicklungen in der Region Nordafrika und Naher Osten.

Henning Niederhoff, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Ziviler Friedensdienst, der 1996 das Auslandsbüro der Konrad-Adenauer-Stiftung in den Palästinensischen Gebieten eröffnet hatte, erinnerte an die ersten erfolgreichen Rechtsstaatsprojekte der KAS in Ramallah zur Förderung der Richterausbildung. Bis heute ist die Zusammenarbeit mit dem Institute of Law der Birzeit Universität ein Leuchtturmprojekt der Konrad-Adenauer-Stiftung im Nahen Osten, das kontinuierlich zur Rechtsstaatsentwicklung beiträgt.

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