Richterwahl in Mexiko
Zwischen Demokratieversprechen und Machtkonzentration
Mit der Verfassungsänderung aus dem Jahr 2024 erodiert der mexikanische Rechtsstaat zunehmend. Die bis dato geltende – wenn auch reformbedürftige und kritikanfällige – Gewaltenteilung und relative Unabhängigkeit der Justiz wird mit der am 1. Juni 2025 erstmals durchführten Direktwahl von Richtern im ganzen Land und auf allen Ebenen ausgehebelt und unterminiert. Das dahinterstehende Konzept, dem mexikanischen Volk die Entscheidungshoheit über die Auswahl seiner Richter zu geben, ist angesichts des Auswahlverfahrens und der schlagartigen Entlassung aller bis dato agierenden Richter ausgesprochen fragwürdig. Während Bolivien [1] , wo dieses Verfahren 2011 eingeführt wurde, aufgrund der dürftigen Ergebnisse wieder auf dem Weg einer Rückabwicklung ist, beginnt Mexiko dieses Experiment, welches vordergründig als demokratischer Qualitätsgewinn von der Regierung gefeiert wird. Politische Einflussnahme, Korruption, Infiltrierung der Organisierten Kriminalität, Rechtsunsicherheit für Investoren und Bevölkerung sowie mangelnder Zugang zur Justiz dürften sich in absehbarer Zukunft durch diese Reform und die damit verbundene Direktwahl der Richter intensivieren.