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"Die neue Normalität der Angestellten"

Fokus Arbeitsmarkt: Trends und ihre Auswirkungen

Die Praxis liefert viele Beispiele, wie sich die Digitalisierung bereits heute auf die Arbeitswelt auswirkt: Sie verändert Beschäftigungsverhältnisse, die Anforderungen an die Arbeitnehmer, aber auch die Arbeitsbedingungen. Sind Reformen nötig, um die Arbeitsmarkt- und Sozialordnung an den digitalen Wandel anzupassen? Um diese Frage beantworten zu können, wurde im zweiten Panel des Tages die Wissenschaft zu Rate gezogen.

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"Kein Trend zur Solo-Selbstständigkeit erkennbar"

Die Digitalisierung könnte die Art der Arbeitsverhältnisse und dadurch den Arbeitsmarkt nachhaltig verändern. Eine Sorge ist, dass künftig die Soloselbstständigkeit zur neuen Normalität werden könnte. Apps haben in einigen Branchen eine Vermittlerfunktion übernommen, die bisher von Unternehmen ausgeübt wurde. So im Putz- und Taxigewerbe, wo selbstständig arbeitende Putzhilfen bzw. Taxifahrer über die Apps „Helpling“ und „Uber“ direkt vom Kunden gebucht werden können. Setzen sich solche Apps in der Praxis durch, könnten zunehmend aus Festangestellten Soloselbstständige werden. Bisher lässt sich allerding empirisch kein Trend erkennen, dass Soloselbstständigkeit zu einer neuen Normalität würde, so Dr. Alexander Spermann, Direktor Arbeitsmarktpolitik Deutschland am Institut zur Zukunft der Arbeit in Bonn. So konnte nach den Hartz-Reformen eine Zunahme der Selbstständigkeit beobachtet werden, in den letzten drei Jahren habe die Zahl der Soloselbständigen jedoch abgenommen, analysiert Spermann. Das Normalverhältnis sei weiterhin der Regelfall, was nicht bedeute, dass sich die Normalität der Arbeitsverhältnisse nicht verändere. Seine Hypothese sei, dass vor allem Wissensarbeiter auch innerhalb eines Angestelltenverhältnisses zunehmend selbstständig arbeiten würden. Man könne sie quasi als „Arbeitnehmer-Selbstständige“ bezeichnen, so Spermann.

"Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig identifizieren"

Durch die Digitalisierung könnten einige Tätigkeiten, die bisher noch von Menschen ausgeführt werden, künftig von Maschinen und Logarithmen übernommen werden. Die Wissenschaftler Frey und Osborne der Oxford University prognostizieren für den amerikanischen Arbeitsmarkt, dass rund die Hälfte der heutigen Jobs wegfallen könnten. Für die Arbeitsmarktpolitik wären damit große Herausforderungen in Bezug auf Um- und Weiterqualifizierung verbunden. Doch für die Digitalisierung bringt auch viele Chancen mit sich, so Dr. Elisabeth Neifer-Porsch, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. So kann der Einsatz von Maschinen die Arbeit erleichtern und dadurch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen besser ermöglichen, des Weiteren könne die Digitalisierung dazu beitragen, den demographisch bedingten Arbeitskräfterückgang teilweise auszugleichen. Noch wäre es schwer genaue Aussagen über die Folgen der Digitalisierung auf dem Arbeitsmarkt zu machen. Aus diesem Grund habe die Bundesarbeitsministerin das Grünbuch „Arbeiten 4.0“ herausgegeben, welches bis 2017 zu einem Weißbuch weiterentwickelt werden solle, so Neifer-Porsch. Ziel sei es dabei, frühzeitig Trends, Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu identifizieren und Handlungsbedarfe abzuleiten.

"Aus Möglichkeiten können Rechte werden"

Die Struktur, den Ort, die Zeit – die Digitalisierung verändert auch ganz konkret die Rahmenbedingungen der Arbeitsplätze vieler Menschen und daraus ergeben sich verschiedene Konfliktfelder für das Arbeitsrecht. So würde zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz nicht regeln, wie mit minimalen Unterbrechungen der Freizeit umzugehen sei, so Professor Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Bonn. Der Gesundheitsschutz, so Thüsing, sei hingegen standardoffen formuliert und würde durch die Bildschirmarbeitsverordnung ausreichend Schutz bieten. Da Weiterbildung gerade im digitalen Wandel besonders wichtig würde, wäre ein rechtlicher Rahmen für die Fortbildung älterer Mitarbeiter sinnvoll, erklärt Thüsing. Hier müsste mehr Engagement von den Mitarbeitern eingefordert werden. Auf der anderen Seite könne aus Möglichkeiten auch Recht werden. So in den Niederlanden geschehen, dass 2015 ein Recht auf Telearbeit eingeführt habe.

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