BVG-Urteil zum Vertrag von Lissabon - Auslandsbüro Frankreich
Veranstaltungsberichte
Anlass war das am 30.Juni 2009 verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon. Das Urteil stieß in Deutschland auf ein unterschiedliches Echo. Nach anfänglicher Genugtuung über die von Karlsruhe bestätigte Verfassungsmäßigkeit des Lissabon- Vertrages wurden kritische Stimmen im In- und Ausland laut, das Urteil könne den Ratifikationsprozess in Deutschland verlangsamen und die Anwendung des Vertrags beeinträchtigen.
In Frankreich fand die Karlsruher Entscheidung eine ausgewogene Bewertung, jedoch gingen kritische Stimmen mit Deutschland umso härter ins Gericht. So bezeichnete die überparteiliche Tageszeitung Le Monde am 17. Juli 2009 das Urteil als „Begräbnis“ der Idee eines föderalen Europas: „Am 30. Juni hat das deutsche Bundesverfassungsgericht
dem Ideal einer europäischen Föderation ein Ende gesetzt: Der Staat wird nicht mehr Souveränität abgeben
können, ohne die Verfassung ändern zu müssen.“
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