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Veranstaltungsberichte

Folter ist nie zu rechtfertigen

KAS-Minerva-Konferenz zu Menschenrechten in Israel

Um Menschenrechte in Israel ging es bei einer Konferenz, die die Konrad-Adenauer-Stiftung in Kooperation mit dem Minerva Center for Human Rights am 6. und 7. Dezember 2006 in Jerusalem und Tel Aviv abhielt. Die Teilnehmer der alle zwei Jahre stattfindenden Konferenz erwartete ein vielfältiges Programm aus Panels zu verschiedenen Aspekten der Menschenrechtsproblematik in Israel, wobei nicht nur die mit der Besatzung einhergehenden Probleme im Vordergrund standen.

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Das einleitende Grundsatzreferat wurde von Prof. Martin Scheinin, dem Direktor des Institute for Human Rights an der Åbo Akademi University in Finnland und Sonderberichterstatter für das United Nations Human Rights Council gehalten und beschäftigte sich mit dem Thema „Terrorismus und Menschenrechte“. Prof. Scheinin wies auf die Gefahr eines Missbrauchs des Begriffes „Terrorismus“ und auf die Notwendigkeit hin, für diesen Begriff eine allgemeingültige Definition zu finden. Er persönlich setzte sich für eine sehr enge Definition des Begriffes ein, die ihn lediglich auf Angriffe auf Zivilpersonen anwende. Außerdem setzte sich sein Vortrag mit der Frage auseinander, warum es bei der Bekämpfung von Terrorismus immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen komme. Im Anschluss an seinen Vortrag entspann sich eine lebhafte Diskussion über die Frage, ob es möglich sei, Menschenrechte zu wahren, wenn die „andere Seite“ diese nicht respektiere. Als Beispiel wurde die Situation der „tickenden Bombe“ angeführt: So bezeichnet man Menschen, von denen bekannt ist, dass sie über Informationen zu geplanten Terroranschlägen verfügen. Wenn Ermittler sich dieses Wissen durch Folter zueigen machen könnten, könnte man möglicherweise die Leben unschuldiger Menschen retten. Prof. Scheinin wies darauf hin, dass ein solches Szenario wenig realistisch sei und es in seinen Augen keinerlei Situation geben könne, die Folter rechtfertige.

Auch der zweite Tag der Konferenz bot viel Anlass zur Diskussion: So beschäftigten sich die Panels etwa mit der plästinensisch-arabischen Minderheit im jüdisch-demokratischen Staat, Emigranten und Flüchtlingen in Israel und den Auswirkungen der Besatzung auf die Menschenrechte in Israel. Die beiden Anwälte Michael Kagan und Anat Ben Dor wiesen auf die problematische Situation sudanesischer Flüchtlinge in Israel hin: Israel erkennt diese nicht als Flüchtlinge an, da es sich mit dem Sudan im Kriegszustand befindet. Kagan empfahl der israelischen Regierung, sich ein Beispiel an der Handlungsweise Großbritanniens während des Zweiten Weltkrieges zu nehmen. Das Land hatte 65.000 deutsche jüdische Flüchtlinge aufgenommen, obwohl die beiden Staaten sich miteinander im Krieg befanden.

Prof. Kenneth Mann und Dr. Sari Bashi diskutierten die Frage nach den Verpflichtungen Israels in Gaza nach dem Rückzug. Die Untersuchung der beiden gelangte zu dem Schluss, dass Israel faktisch die Kontrolle über den Gazastreifen behalten habe und daher auch in gewisser Weise für ihn verantwortlich sei.

Die Teilnehmer wie auch die Referenten der gutbesuchten Konferenz zeigten sich sehr zufrieden über den anregenden Austausch.

Barbara Viehmann

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