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Observatorio Legislativo Nr. 169

Justizreform

Die Nummer 169 der Publikationsreihe Observatorio Legislativo, die das Instituto de Ciencia Política mit Unterstützung der KAS herausgibt, fasst die Ergebnisse des Expertengesprächs zusammen, das das ICP, die Tageszeitung El Tiempo und die Corporación Excelencia en la Justica veranstaltet hat.

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Am 2. September fand das Expertengespräch über die Gesetzesinitiative zur Justizreform statt, die die Regierung des Präsidenten Santos im Kongress einbringen wird. Teilnehmer waren unter anderem der Minister für Inneres und Justiz, Germán Vargas Lleras, der Präsident des Obersten Gerichtshofes, Jaime Arubla Paucar und der Präsident des Ausschusses Comisión Primera de Senates, Eduardo Enrique Maya.

Es wurde betont, dass die Justizreform auf zwei Ebenen stattfinden soll, einer verfassungsrechtliche und einer weiteren die nur eine einfache Gesetzesänderung verlangen würde. Die Experten behandelten Themen wie den Entzug wahlrechtlicher Kompetenzen für die Obersten Gerichte, die mögliche Abschaffung des “Consejo Superior de la Judicatura” und die dringende Notwendigkeit, ein Budget für den Justizsektor verfassungsrechtlich festzulegen.

Die Vertreter der einzelnen Gerichtshöfe bestätigten, dass der momentane Kostenansatz nicht ausreichend ist und der Realität der Justiz im Lande nicht gerecht wird. Zur Zeit bestehe ein Defizit von ca. 3 Millarden Pesos.

Ein Ausweg aus dieser Situation sei eine verfassungrechtliche Regelung dieses Budgets oder zumindest müsse der Justizsektor die Möglichkeit haben, einen separaten Finanzplan vorzulegen. Die Finanzverwaltung durch den “Consejo Superior de Judicatura” hat zwar einen gewissen Erfolg gezeigt, aber seine Struktur müsse von Grund auf analysiert warden.

Die Vertreter der Legislative, diskutieren weiterhin über das Gleichgewicht der Gewalten in der Verfassung von 1991. Die Kongressmitglieder waren sich darüber einig, dass die Rolle des Justizsektors innerhalb dieser Gewaltenteilung definiert werden müsse. So werde z.B. im Projekt der Verfassungsreform dem Obersten Verfassungsgericht zu viel Macht eingeräumt. Die Justizverwaltung müsse gestärkt werden und es wurde bestätigt, dass das Budget verfassungsrechtlich verankert werden müsse.

Von den Vertretern der Akademie wurde das Themen der institutionellen Struktur des Justizsektors angesprochen. Sie hoben die Vorteile der Reform bezüglich der Autonomie und Unabhängigkeit der Justiz und der Unbefangenheit seiner Mitglieder hervor. Zuletzt wurde betont, dass die Autoritäten in der Justizverwaltung die entsprechenden Verfügungen genauer auszuführen hätten.

Abschliessend stellten die Regierungsvetreter ihre Meinung zur integralen Reform der Justizverwaltung in Kolumbien vor. Am wichtigsten sei eine Regelung, die die Sicherheit der Rechtsprechung und eine Überwachung der Verfasungsmässigkeit der Gesetze garantiere. Die Auswirkungen der “Tutela” gegen Gerichtsentscheidungen müssten überprüft werden und die Einrichtung von Kontrollinstanzen, in denen sowohl öffentliche Institutionen, als auch die Obersten Gerichtshöfe und Akademiker die Möglichkeit haben, Vorschläge und Alternativen zur Verfassungsreform einzubringen.

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