Die Diskussion konzentrierte sich auf eine standardmäßige Definition der Energiesicherheit; darunter versteht man eine stabile und kontinuierliche Versorgung mit Energie zu einem angemessenen Preis; auch wurde die Rolle des Staates bei der Zurverfügungstellung der Energieversorgung analysiert, vor allem angesichts des Art. 334 der Verfassung. Die Teilnehmer kamen zu dem Schluss, dass es zwar in der Verantwortung des Staates liege, die Versorgung mit Energie zu garantieren, nicht jedoch deren Produktion im Land.
Bevor die Risiken und Bedrohungen analysiert wurden, ging man zunächst darauf ein, welche Folgen die Gewährleistung einer stabilen und kontinuierlichen Energieversorgung zu einem angemessenen Preis und in entsprechender Qualität habe und auf den Unterschied zwischen Energiesicherheit und Selbstversorgung. In Kolumbien sei es erforderlich Gas zu importieren, um die Versorgung langfristig zu garantieren; dies habe generell keine Folgen für den Endverbraucher, der Staat müsse zwar die Versorgung gewährleisten, habe jedoch die Freiheit, dies nach eigenem Ermessen zu tun.
Einige Experten zeigten sich besorgt, über den Kontext, in dem die Energiesicherheit gewährt werden solle; einerseits ziele die Energiepolitik der aktuellen Regierung darauf ab, schnell zu nichtkonventionellen Energiequellen überzugehen, andererseits führe die Entscheidung keine weiteren Energiequellen zu erschließen mittelfristig nicht nur zu Problemen bei der Energieversorgung sondern habe auch negative Auswirkungen auf die Bereitschaft zu ausländischen Investitionen in Kolumbien.
Wenn die Experten auch die Einrichtung neuer Institutionen zur Verwaltung der Energieversorgung, wie zum Beispiel des Ministeriums für Bergbau und Energie, der autonomen Aufsichtsbehörde für öffentliche Versorgungsbetriebe oder der Kommission zur Regulierung von Energie und Gas (CREG), so wiesen sie doch darauf hin, dass die Technik dabei in den Hintergrund gedrängt wurde, wobei Effizienz, Fachwissen und Strenge zugunsten politischer Ideologien geopfert wurden.
Von Seiten der Akademie und anderer Energiesektoren zeigte man sich besorgt darüber, dass die Grenzen der freien Marktwirtschaft, die in einem Rechtsstaat gelten sollten nicht beachtet werden und dass staatliche Interventionen nicht unbegrenzt sein dürften und auch von ausländischen Investoren nicht gutgeheißen werden.
Im aktuellen politischen Kontext sei die Identifizierung der Risiken komplex, weil jeder einzelne Faktor, der die Verfügbarkeit und den Zugang zur Energieversorgung gefährde, als Risiko eingestuft werden könne. Trotzdem meinten die Experten, dass die juristische Unsicherheit und der ständige Wechsel der entsprechenden Gesetze nicht nur für die Dienstleister nachteilig seien, sondern die staatlichen Stellen selbst, eine Politik in Bezug auf die Energiesicherheit konsolidieren sollten.
Vor diesen Hintergrund gefährden die politische und institutionelle Unbeständigkeit jegliches Versprechen, das im Nationalen Entwicklungsplan gemacht wurde; so unterstreichen die jüngsten Versuche der Regierung in den CREG zu intervenieren, die Notwendigkeit einer Technokratie, um die öffentliche Politik so organisiert wie möglich zu vereinheitlichen. Eine weitere Bedrohung des nationalen Energiesektors sei das Fehlen von Garantien einer juristischen und physischen Sicherheit für einen potenziellen Investor oder Marktteilnehmer sowie der Mangel an Kohärenz und Koordination der öffentlichen Funktion, der äußerst schädlich für die Gewährleistung der Energiesicherheit sei.