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Veranstaltungsberichte

Expertenrunde über den Gesetzesentwurf zur Unterwerfung krimineller Organisationen

Am Donnerstag, dem 21. August 2025 fand die Expertenrunde zum Thema “Unterwerfungsgesetz: Kritische Analyse des Gesetzentwurfs”; die Veranstaltung wurde organisiert vom Politikwissenschaftlichen Institut Hernán Echavarría Olózaga (ICP) und der Konrad-Adenauer-Stiftung-KAS Kolumbien. Teilnehmer waren ehemalige Minister, Kongressabgeordnete, Akademiker und Vertreter der Zivilgesellschaft; Ziel war es, den Gesetzesentwurf der Regierung zu analysieren, der im Rahmen der Strategie für den „Totalen Frieden“ vorgelegt wurde.

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Der stellvertretende Minister für Rechtsförderung, Yefferson Mauricio Dueñas, stellte die drei zentralen Punkte des Entwurfs vor: Behandlung organisierter bewaffneter Gruppierungen, Unterwerfung von Strukturen mit großen Folgen und Kooperationsvereinbarungen im Zusammenhang mit sozialen Protesten; die Ausführungen wurden von mehreren Teilnehmern kritisiert. So warnte die ehemalige Ministerin Ángela María Buitrago vor dem Fehlen eines klaren Verfahrens und vor den Risiken, die mit der Erlaubnis, einen Teil der illegalen Vermögenswerte zu behalten, verbunden sind, während der ehemalige Minister, Juan Fernando Cristo die Initiative als „unangebracht, unzweckmäßig und undurchführbar” bezeichnete. Der Abgeordnete der Repräsentanten Kammer, Álvaro Rueda betonte die Bedeutung des Projekts, wies jedoch auf die politischen und rechtlichen Schwierigkeiten hin, mit denen dessen Umsetzung verbunden ist.

An der Debatte nahmen auch andere Experten und Akteure teil, die davor warnten, dass der Vorschlag „letztendlich die Rückfälligkeit“ von ehemaligen Kämpfern belohnen könnte, die aus früheren Verfahren ausgeschlossen wurden. Auch zeigte man sich besorgt darüber, dass Delikte im Zusammenhang mit den sozialen Protesten, zu einer gefährlichen Verwechslung zwischen der legitimen Ausübung eines verfassungsmäßigen Rechts und organisierter Kriminalität führen könnte.

Angesichts dieser Kritiken, verteidigte der Vizeminister Dueñas das Projekt und erklärte, dass es sich nicht um die Schaffung einer neuen Rechtsprechung handele oder darum neue Möglichkeiten zur Straflosigkeit anzubieten, sondern vielmehr darum, Verfahren innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit einzuführen, die eine größere Flexibilität und gerichtliche Kontrolle ermöglichen. Weiterhin merkte er an, dass die Listen der Begünstigten von der Staatsanwaltschaft überprüft und von Richtern gefiltert würden, um Fehler der Vergangenheit zu vermeiden, und betonte, dass das Verfassungsgericht bereits ähnliche Regelungen im Rahmen von „Justicia y Paz” (Gerechtigkeit und Frieden) und im Abkommen von Havanna gebilligt habe. Nach seiner Ansicht werden keine “Straffreiheitsquoten geschaffen, im Gegenteil, es werde versucht, den Konflikt zu deeskalieren, ohne das Waffenmonopol des Staates aufzugeben“.

Die Veranstaltung endete mit der Verpflichtung, die vorgelegten Empfehlungen zu systematisieren und dem Kongress vorzulegen, wobei Einigkeit über die Notwendigkeit eines Gesetzes zur Unterwerfung herrschte, wenn auch mit deutlichen Unterschieden hinsichtlich dessen derzeitiger Ausgestaltung. Von Seiten der KAS denken wir, dass solche Expertenrunden unabdingbar sind, da sie verschiedene, oft gegensätzliche Meinungen, Risiken und Verbesserungsvorschläge aufzeigen, die die demokratischen Institutionen stärken, wie die zuständige Koordinatorin Andrea Valdelamar erwähnte.

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Kontakt

Andrea Valdelamar

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Projektkoordinatorin
andrea.valdelamar@kas.de +57 601 7430947-206

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