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Parteienfinanzierung – Korruptionsfalle oder Weg zu mehr Demokratie?

von Janina Grimm-Huber

Vorstellungsreihe der Masterarbeit von Juan Carlos Mondragón

Die KAS Mexiko veröffentlichte gemeinsam mit FLACSO (Facultad Latinoamericana de Ciencias Sociales) die Masterarbeit von Juan Carlos Mondragón Quintana (ehemaliger PAN-Parteichef des Bundesstaates Puebla und momentan Doktorand an der Universität von Bristol, England) zum Thema Parteienfinanzierung, Rechnungslegung und Korruption in Mexiko. Mitte April wurde die Publikation in fünf mexikanischen Bundesstaaten einem politisch interessierten Publikum vorgestellt.

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Es passte wie die Faust aufs Auge: just zu Wahlkampfbeginn problematisierte Juan Carlos Mondragón in den Bundesstaaten Sonora, Veracruz, Puebla, Yucatán und der Hauptstadt im Rahmen der Vorstellung seiner Masterarbeit das Thema der illegalen Parteienfinanzierung in Mexiko.

Im ersten Schritt sensibilisierte er sein Publikum für die wichtige Rolle, welche Parteien im politischen System und für die Demokratie spielen. Aufgrund ihres demokratischen „Mehrwertes“ sei ihre Finanzierung durch den Staat angemessen, sogar wünschenswert; denn ihre finanzielle Autonomie mache diese weniger anfällig für Korruption, weil sie in diesem Fall nicht von privaten Spenden einflussreicher Lobbygruppen abhängig seien. In der Praxis gestalte es sich aber zunehmend anders, so der Autor. Er erklärte, dass insbesondere die immer aufwendigeren Wahlkampagnen zu einem Mehrbedarf an Hilfsgeldern führen würden. Da das Staatsgeld dafür nicht ausreiche, sei Privatkapital bei den Parteien hoch im Kurs. Diese würden allerdings oft nicht gesetzeskonform erworben. Der politischen Korruption sei damit Tür und Tor geöffnet, was die Demokratie auf Dauer schwächt. Um dieser Gefahr Einhalt bieten zu können, bedürfe es vor allem einer fest verankerten politischen, demokratischen Kultur, der effizienten Umsetzung entsprechender Gesetze sowie eines gut ausgearbeiteten rechtlichen Rahmens, der keinen Interpretationsspielraum lasse und demnach der widerrechtlichen Finanzierung effizient vorbeuge.

Basierend auf der einleitend etablierten Problemstellung präsentierte Juan Carlos Mondragón im zweiten Schritt seinen Untersuchungsschwerpunkt, das -konzept und die -methode. Der wissenschaftliche Essay setze hauptsächlich bei der Analyse des Rechtrahmens im Bereich der Parteienfinanzierung an. Genauer erarbeitete er hierbei die Verordnungen und Gesetze, die die politischen Parteien zu Rechenschaftslegung anhalten, dies sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Mit Hilfe von zehn entworfenen Indikatoren (1. Klare Bereitstellungsfristen der öffentlichen Gelder, 2. Einheitliche Parameter bei der Verteilung der staatlichen Mittel 3. Anzahl und Qualität der Kontrollmechanismen bei Erhalt von privaten Spenden, 4. Autonomiegrad der Wahlaufsichtsbehörden, 5. Instrumente für das Monitoring im Bereich der Mittelverwendung, 6. Regulierung der Wahlkampagnenausgaben, 7. Entwicklungsstand von Normen und Vorgaben, die zu Transparenz verpflichten, und für die allgemeine Verfügbarkeit und den einfachen Zugang von Informationen sorgen, 8. Zugänglichkeit der Finanzreports und Prüfberichte der politischen Parteien, 9. Verpflichtung zur Rechnungslegung und 10. Klarheit von Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Gestaltung der Haftungspolitiken) wurde die Performance der entsprechenden Gesetze dann evaluiert.

Im letzten Schritt stellte der Autor in Kürze die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Untersuchung vor: die Bundesstaaten Tabasco, Distrito Federal, Baja California und Jalisco würden über bessere Richtlinien zur Vorbeugung der illegalen Parteienfinanzierung verfügen. Oaxaca, Sinaloa, Tamaulipas, Guanajuato, Nayarit und Hidalgo seien im Ranking die Schlusslichter.

In der Gesamtbetrachtung komme er darüber hinaus zu dem Schluss, dass trotz einiger guter Ergebnisse es der mexikanischen Gesetzgebung im Bereich der Parteienfinanzierung an einer länderübergreifenden Einheitlichkeit fehle. Auch seien viele der gesetzlich verankerten Bestimmungen wenig effizient und fehlerhaft im Design. So könnte sich keines der 32 Länder eines Gesetzes der ersten Güteklasse und mit Vorbildcharakter rühmen. Dasselbe lasse sich für die Wahlrechtsverordnung des Bundes festhalten. In Mexiko hätten es die Parteien demnach noch relativ einfach, an unrechtmäßige Finanzspritzen von Privatpersonen, Unternehmen oder sogar Gruppen des organisierten Verbrechens zu gelangen, so sein Fazit.

Auf die Nachfrage von einigen Teilnehmern, wie sich diese Situation verbessern könnte, wies Juan Carlos Mondragón auf den letzten Abschnitt seiner Masterarbeit hin. Hier hätte er einige Lösungsvorschläge aufbereitet. Wichtigste Maßnahme sei seiner Meinung nach, die 33 existenten Wahlordnungen zu vereinheitlichen, und zwar am besten in Form einer einzigen, für alle Staaten gültigen Rechtsordnung, welche so prägnant wie möglich formuliert sein und alle zehn Indikatoren in hohem Maße berücksichtigen müsse.

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