In dem Dokument werden neun Ziele für ein effizientes, transparentes und korruptionsfreies System festgelegt und 215 Maßnahmen unter Einbezug von Ansätzen der Intersektionalität, der Interkulturalität, der Menschenrechte und der Gleichberechtigung der Geschlechter entwickelt.
Der Rat für die Reform des Justizsystems führte die Recherche von Informationen, diverse Expertentreffen und die Sammlung von Beiträgen von Bürgern, welche zur Erarbeitung des Vorschlags genutzt wurden, an. Der Rat besteht aus Vertretern des Präsidenten, des Parlaments, der Justizbehörde, der Staatsanwaltschaft, dem Nationalen Justizrat, dem Generalrechnungshof der Republik und dem Büro des Ombudsmanns. Sein technisches Sekretariat ist für das Ministerium für Justiz und Menschenrechte zuständig.