Einzeltitel
Die Unterstützung im Rechtsstaatsbereich kann sich daher
in dieser Region niemals auf technische Hilfestellung
beschränken. Auf jeden Fall wird es auch in absehbarer
Zukunft des Engagements der westlichen Staatengemeinschaft
bedürfen, um die Reformprozesse im Justizwesen
zu begleiten – auch durch regelmäßige Monitorings. Dabei
wäre es hilfreich, das in diesem Jahr eingeführte EU JusticeScoreboard
auf die Beitrittskandidaten auszuweiten, zumal
dieser erste Versuch einer vergleichenden Bewertung
der Leistungsfähigkeit europäischer Rechtssysteme auf
der Erkenntnis beruht, dass „Unzulänglichkeiten nationaler
Justizwesen … nicht nur ein Problem für einen einzelnen
Mitgliedstaat sind, sondern das Funktionieren des
Binnenmarktes und, allgemeiner, der gesamten EU beeinträchtigen
können‟.43 Da es sich hierbei jedoch um ein ausschließlich
auf technische Aspekte beschränktes Analyseraster
handelt, bleibt ein umfangreiches rechtspolitisches
Monitoring, vor allem durch die Berichte der Europäischen
Kommission, weiterhin unerlässlich, um nachhaltige Reformen
zu bewirken.