Länderberichte
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:
Der Begriff „öffentlicher Funktionsträger“ („funcţionar public“) umfasst künftig gemäß Art. 147 Abs. 3 Allgemeiner Teil nicht mehr den Präsidenten, Parlamentarier und bestimmte Personen, die ihre Tätigkeit freiberuflich ausüben, dabei jedoch eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen (z.B. Notare und Gerichtsvollzieher). Hierdurch kann dieser Personenkreis nicht mehr wegen eines Straftatbestandes angeklagt werden, der sich auf den Status eines öffentlichen Funktionsträgers bezieht (u.a. die Annahme von Bestechungsgeldern – Art. 254 - und Amtsmissbrauch – Art. 246-248); u.a. würden 28 Parlamentarier oder ehemalige Parlamentarier von den Bestimmungen begünstigt, gegen die ermittelt wird bzw. die wegen zumindest eines der o.a. Straftatbestände zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden.
Gemäß Art. 2531 (Besonderer Teil - Interessenkonflikt) kann sich künftig nicht mehr jeder öffentliche Funktionsträger strafbar machen, sondern nur Personen, die in der Ausübung der dienstlichen Pflichten, die sich aus einer unterzeichneten Stellenbeschreibung und einem Arbeitsvertrag mit einer öffentlichen Institution ergeben, hierunter fallen z.B. Parlamentarier nicht. Gleichzeitig werden Verwaltungsakte vom Straftatbestand des Interessenkonfliktes explizit ausgenommen. Dies führt zur faktischen Aushöhlung des Straftatbestandes selbst, weil öffentliche Vergaben, Kommunal- oder Bezirksratsbeschlüsse, Verfügungen von Bürgermeistern, Ministerialbeschlüsse usw. nach rumänischem Recht unter die Kategorie der Verwaltungsakte fallen. Auch das Strafmaß für Interessenkonflikte wird reduziert (statt Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren nunmehr zwischen drei Monaten und drei Jahren).
Das Gesetzgebungsverfahren wurde äußerst eilig durchgeführt; die Änderungen wurden vom Rechtsausschuss in der Nacht zum 10. Dezember 2013 angenommen und am nächsten Tag dem Plenum als Zusatz zur angekündigten Tagungsordnung vorgelegt. Zudem wurde keine Stellungnahme des Obersten Magistraturrates eingeholt, obwohl dies für Gesetze, die das Justizwesen betreffen, obligatorisch ist.
Als einzige parlamentarische Fraktion stimmte die PDL fast geschlossen (29 „Nein“-Stimmen, eine Enthaltung, zwei „Ja“-Stimmen) gegen die Änderungen, insgesamt gab es 266 „Ja“-Stimmen (bei 305 anwesenden Parlamentariern).
Präsident Traian Basescu hat angekündigt, das Gesetz nicht auszufertigen, sollte das Abgeordnetenkammer das Gesetz jedoch erneut verabschieden, werde er das Verfassungsgericht anrufen. Er äußerte scharfe Kritik an den verabschiedeten Änderungen und sagte, dass das „Parlament Rumänien kompromittiert“ und die zehnjährige Arbeit und Tätigkeit der Behörden zur Korruptionsbekämpfung „zerstört“ habe.
Die US-Botschaft fand scharfe Worte für die beschlossenen Änderungen, wörtlich heißt es in einer Pressemitteilung: "Ein Schritt zurück für Rumänien, eine Entfernung von den Prinzipien der Transparenz und des Rechtsstaats, ein entmutigendes Signal für Investoren, das die rumänische Wirtschaft negativ beeinflussen wird". Der britische Botschafter in Bukarest, Martin Harris, gab seine Besorgnis zum Ausdruck. Er glaube, dass die Nationale Integritätsagentur und die Nationale Antikorruptionsbehörde „sehr wichtige Erfolge für Rumänien“ erzielt hätten, es sei wichtig, dass sie die Unterstützung aller hätten, einschließlich der Politiker. Die Änderungen am Strafgesetzbuch würden „mit Besorgnis“ verfolgt, verkündete auch die Botschaft der Niederlande in einer Pressemitteilung.
EU-Kommissionssprecher Mark Gray sagte in Brüssel, die Position der Kommission sei klar, Funktionsträger aller Staatsgewalten hätten sich an die Regeln zur Korruption und zu Interessenkonflikten zu halten. Die Kommission werde die Gesetzesänderungen im nächsten Fortschrittsbericht detailliert bewerten.
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