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Länderberichte

Politische Kurzberichte der KAS-Auslandsbüros

Publikationen

wikimedia/Pudelek/CC BY-SA 4.0

Umstrittenes NGO-Gesetz in der Republik Moldau verabschiedet

„Knackpunkt“ ist die Unterstützung von Parteien

Am 11. Juni 2020 hat das moldauische Parlament das neue „Gesetz über Nichtregierungsorganisationen“ (NGO-Gesetz) verabschiedet. Es wurde rasch zu einem Zankapfel innerhalb der von Sozialistischen Partei (PSRM) geführten Regierung. Eine Reform dieses Gesetzes wurde als Voraussetzung für die weitere EU-Makrofinanzhilfe genannt. Hauptneuerungen betreffen Regeln zur Unterstützung von Parteien durch NGOs. Knapp einen Monat nach Verabschiedung liegt der offizielle Gesetzestext zwar noch immer nicht vor, Kernelemente sind aber bekannt und werden nachfolgend kurz dargestellt.

AGERPRES / Wikimedia / CC BY 3.0

Der Fall KÖVESI v. RUMÄNIEN

Menschenrechtsgerichtshof urteilt: Entlassung Kövesis als Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde war nicht rechtmäßig

Die jetzige Leiterin der neu geschaffenen Europäischen Staatsanwaltschaft, Laura Codruța Kövesi, stammt aus Rumänien. Dort war sie sechs Jahre lang Generalstaatsanwältin und ab 2013 Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde (DNA), bis sie im Juli 2018 in einem umstrittenen Verfahren und nach einer Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts entlassen wurde. Gegen diese Entlassung hatte sich Kövesi an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gewendet. Am 5. Mai 2020 urteilte der EGMR nun, dass ihre Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Der Gerichtshof hat in diesem insbesondere in Rumänien mit Spannung erwarteten Urteil festgestellt, dass der rumänische Staat durch die Entlassung von Kövesi, ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf ein faires Verfahren (Artikel 10 bzw. Artikel 6 Abs. 1 EMRK) verletzt habe.

Jennifer Boyer/flickr/CC-BY 2.0

Ausgangssperre verfassungswidrig

Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien- Herzegowina

Bosnien und Herzegowina (genauer gesagt die Entität „Föderation von Bosnien und Herzegowina“, welche etwas mehr als die Hälfte des Landes einschließlich der Hauptstadt Sarajevo umfasst) hat zu Beginn der Corona-Pandemie eine der strengsten Ausgangssperren in Europa für zwei Gruppen verhängt: Minderjährige und ältere Menschen über 65 Jahre. Diese Ausgangssperre war nun Gegenstand einer Entscheidung des bosnischen Verfassungsgerichts. Das Gericht hob die Maßnahme nicht vollständig auf, ordnete jedoch eine kurzfristige Überarbeitung an. Die verhängte Ausgangssperre entspricht nicht der erforderlichen Verhältnismäßigkeit. Es ist eine der ersten Entscheidungen eines Verfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Sofortmaßnahmen, die während der Corona-Krise verhängt wurden. Andere Verfassungsgerichte in südosteuropäischen Ländern werden voraussichtlich bald Entscheidungen treffen.

Reuters

Debatte um das Religionsgesetz in Montenegro

Gesetz über die Religions- und Glaubensfreiheit sowie die rechtliche Stellung religiöser Gemeinschaften

Anfang Januar dieses Jahres trat in Montenegro das kontrovers diskutierte „Gesetz über die Religions- und Glaubensfreiheit sowie die rechtliche Stellung religiöser Gemeinschaften“ (Gesetz über die Religionsfreiheit) begleitet von tumultartigen Szenen im montenegrinischen Parlament – am Ende befanden sich 18 Abgeordnete in Haft – und Protesten Zehntausender auf den Straßen in Kraft.

pixabay

Bosnien und Herzegowina: „Priebe“-Bericht erschienen

Eine kritische Durchsicht des Berichts zur Situation der Rechtsstaatlichkeit in der bosnischen Justiz

Der in der breiten Öffentlichkeit ebenso wie in der Justiz von Bosnien und Herzegowina (BuH) mit Sehnsucht und Spannung erwartete sogenannte „Priebe“-Bericht wurde am 05.12.2019 in Brüssel vorgestellt. Es handelt sich dabei um einen Bericht mehrerer EU Experten unter der Leitung von Reinhard Priebe (deutscher Jurist und langjähriger Mitarbeiter der EU-Kommission) „über die Probleme der Rechtsstaatlichkeit in BuH“. Der Bericht ist zwar wie erwartet kritisch ausgefallen, lässt aber hinreichend konkrete Handlungsempfehlungen bzw. Reformschritte vermissen.

wikimedia/Mihai Petre

Ex-Präsident Ion Iliescu vor Gericht: Revolutionär oder Verbrecher?

„Unantastbarkeit der Machtfiguren und ein totaler Skeptizismus, was Gerechtigkeit betrifft, ist Teil der kollektiven Überzeugungen in diesem Land, […]“. Insoweit mag vielleicht das Ende November 2019 eröffnete Gerichtsverfahren gegen Ion Iliescu überraschen. Iliescu war von Dezember 1989 bis 1996 sowie von 2000 bis 2004 der Präsident Rumäniens und steht jetzt vor Gericht. Vorgeworfen wird ihm, im Rahmen der „rumänischen Revolution“ 1989 Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Die Bedeutung des Verfahrens für Rumänien kann kaum überschätzt werden: Nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit für die zahlreichen Opfer der Revolution, sondern auch, weil das Gericht über die Geschichte zu befinden hat. Bis zum heutigen Tag ist umstritten, ob es sich bei den Ereignissen vom Dezember 1989, während der über 1100 Menschen in Rumänien ums Leben kamen, tatsächlich um eine Revolution oder nicht vielmehr um einen geschickt ausgeführten Staatsstreich gehandelt habe.

Dennis Jarvis / flickr / CC BY-SA 2.0

Strafrechtsreform Rumänien

Momentaufnahme kurz vor Ende der EU-Ratspräsidentschaft

Seit einigen Monaten gerät die rumänische Justizreform wieder verstärkt in den Fokus europäischer Politik. Dieser Trend lässt sich insbesondere bei der Betrachtung der (internationalen) Medienlandschaft feststellen. Dies dürfte der rumänischen EU-Ratspräsidentschaft geschuldet sein, welche das Land in der ersten Jahreshälfte 2019 innehat, vor allem aber einer sich verschärfenden Auseinandersetzung um die Unabhängigkeit der Justiz. Rumänien scheint neben Polen und Ungarn als dritter Mitgliedsstaat der Europäischen Union vor einem Rechtsstaatsverfahren zu stehen. Auslöser dafür ist eine umfassende Strafrechtsreform, welche im April dieses Jahres das rumänische Parlament passiert hat.

© Sandro Weltin / Council of Europe

Bosnien-Herzegowinas (un)mögliche Wahl: Eine rechtspolitische Analyse

In Bosnien und Herzegowina (BuH) fanden im Oktober 2018 Wahlen statt. Gewählt wurden (1) die drei, verschiedenen Ethnien zugehörigen, Mitglieder der Präsidentschaft, (2) das gesamtstaatliche Parlament von BuH, (3) das Parlament der Entität: Föderation von BuH, (4) die Versammlung der 10 Kantonsparlamente in der Föderation, (5) der Präsident und der Vizepräsident der Entität: Republik Srpska (RS) sowie (6) die Nationalversammlung der RS. Jedoch wäre es zutreffender zu sagen, dass die Wahlen in BuH auch jetzt noch nicht ganz abgeschlossen sind, da das Parlament von BuH und das Parlament der Föderation von BuH immer noch nicht vollständig konstituiert sind. Wie kann es sein, dass die Wahlen immer noch andauern, obwohl sie doch im Oktober 2018 stattfanden? Die Antwort ist im komplexen Wahlrecht in BuH und in einer Entscheidung des bosnischen Verfassungsgerichts zu finden. Nachfolgend stellen wir kurz das komplexe Wahlrecht und danach eine (umstrittene) Entscheidung des Verfassungsgerichts dar.

Dan Nevill / flickr / CC BY-ND 2.0

Die rumänische Ratspräsidentschaft der EU

Im Zeichen des Konflikts um den Rechtsstaat

Am 1. Januar 2019 hat Rumänien für sechs Monate die Ratspräsidentschaft der EU übernommen. Belastet wird sie jedoch durch Konflikte um den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz. Dabei handelt es sich zugleich um einen Institutionengegensatz zwischen dem Staatspräsidenten, der das Land im Europäischen Rat vertritt, und der Regierung aus der Sozialdemokratischen Partei (PSD) und der Allianz der Liberalen und Demokraten (ALDE), die Rumänien im Ministerrat vertritt.

Neuer Fortschrittsbericht der EU-Kommission zum Reformprozess Bulgariens und Rumäniens unter dem Kooperations- und Kontrollverfahren

Im Zuge des EU-Beitritts von Bulgarien und Rumänien am 1.1.2007 wurde die EU-Kommission mit der Schaffung eines Kooperations- und Kontrollverfahrens betraut, welches den Reformprozess zu verbliebenen Defiziten in den Bereichen Unabhängigkeit der Justiz und Korruptionsbekämpfung – sowie darüber hinaus organisierter Kriminalität im Falle Bulgariens – begleiten soll. Seitdem werden die Reformbemühungen in den beiden Ländern von der Kommission in jährlichen Fortschrittsberichten überprüft und entsprechend der Vorgaben, den sogenannten Benchmarks, Empfehlungen für weitere Reformmaßnahmen formuliert. Die am 13. November 2018 veröffentlichten Berichte bescheinigen Bulgarien zumindest einige Fortschritte und die Kommission gibt sich optimistisch, dass das Verfahren bald abgeschlossen sein wird, während für Rumänien eine Negativentwicklung konstatiert wird und der Bericht eine ganze Reihe neuer Empfehlungen aufstellt. Die Kritik aus Brüssel kommt nicht überraschend. Jedoch birgt der Bericht angesichts der anstehenden rumänischen EU-Ratspräsidentschaft und der innenpolitischen Lage politischen Sprengstoff.

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