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Jennifer Boyer/flickr/CC-BY 2.0

Ausgangssperre verfassungswidrig

Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien- Herzegowina

Bosnien und Herzegowina (genauer gesagt die Entität „Föderation von Bosnien und Herzegowina“, welche etwas mehr als die Hälfte des Landes einschließlich der Hauptstadt Sarajevo umfasst) hat zu Beginn der Corona-Pandemie eine der strengsten Ausgangssperren in Europa für zwei Gruppen verhängt: Minderjährige und ältere Menschen über 65 Jahre. Diese Ausgangssperre war nun Gegenstand einer Entscheidung des bosnischen Verfassungsgerichts. Das Gericht hob die Maßnahme nicht vollständig auf, ordnete jedoch eine kurzfristige Überarbeitung an. Die verhängte Ausgangssperre entspricht nicht der erforderlichen Verhältnismäßigkeit. Es ist eine der ersten Entscheidungen eines Verfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Sofortmaßnahmen, die während der Corona-Krise verhängt wurden. Andere Verfassungsgerichte in südosteuropäischen Ländern werden voraussichtlich bald Entscheidungen treffen.

Reuters

Debatte um das Religionsgesetz in Montenegro

Gesetz über die Religions- und Glaubensfreiheit sowie die rechtliche Stellung religiöser Gemeinschaften

Anfang Januar dieses Jahres trat in Montenegro das kontrovers diskutierte „Gesetz über die Religions- und Glaubensfreiheit sowie die rechtliche Stellung religiöser Gemeinschaften“ (Gesetz über die Religionsfreiheit) begleitet von tumultartigen Szenen im montenegrinischen Parlament – am Ende befanden sich 18 Abgeordnete in Haft – und Protesten Zehntausender auf den Straßen in Kraft.

pixabay

Bosnien und Herzegowina: „Priebe“-Bericht erschienen

Eine kritische Durchsicht des Berichts zur Situation der Rechtsstaatlichkeit in der bosnischen Justiz

Der in der breiten Öffentlichkeit ebenso wie in der Justiz von Bosnien und Herzegowina (BuH) mit Sehnsucht und Spannung erwartete sogenannte „Priebe“-Bericht wurde am 05.12.2019 in Brüssel vorgestellt. Es handelt sich dabei um einen Bericht mehrerer EU Experten unter der Leitung von Reinhard Priebe (deutscher Jurist und langjähriger Mitarbeiter der EU-Kommission) „über die Probleme der Rechtsstaatlichkeit in BuH“. Der Bericht ist zwar wie erwartet kritisch ausgefallen, lässt aber hinreichend konkrete Handlungsempfehlungen bzw. Reformschritte vermissen.

wikimedia/Mihai Petre

Ex-Präsident Ion Iliescu vor Gericht: Revolutionär oder Verbrecher?

„Unantastbarkeit der Machtfiguren und ein totaler Skeptizismus, was Gerechtigkeit betrifft, ist Teil der kollektiven Überzeugungen in diesem Land, […]“. Insoweit mag vielleicht das Ende November 2019 eröffnete Gerichtsverfahren gegen Ion Iliescu überraschen. Iliescu war von Dezember 1989 bis 1996 sowie von 2000 bis 2004 der Präsident Rumäniens und steht jetzt vor Gericht. Vorgeworfen wird ihm, im Rahmen der „rumänischen Revolution“ 1989 Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Die Bedeutung des Verfahrens für Rumänien kann kaum überschätzt werden: Nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit für die zahlreichen Opfer der Revolution, sondern auch, weil das Gericht über die Geschichte zu befinden hat. Bis zum heutigen Tag ist umstritten, ob es sich bei den Ereignissen vom Dezember 1989, während der über 1100 Menschen in Rumänien ums Leben kamen, tatsächlich um eine Revolution oder nicht vielmehr um einen geschickt ausgeführten Staatsstreich gehandelt habe.

Leitfaden: Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention (Bosnisch)

Der Guide ist ein gutes Instrument für Rechtspraktiker - vor allem Richter und Anwälte - sich in kurzer Zeit mit der neuesten Rechtsprechung des EGMR vertraut zu machen. Er soll die Rechtsstaatlichkeit stärken, indem er ein Bewusstsein für die Bedeutung des Rechts auf ein faires Verfahren schafft.

Wehret den Anfängen!

Die EU-Kommission stärkt den Rechtsstaat

In der Europäischen Union wird den „Rechtsstaatsinstrumenten“ in Zukunft eine noch weiter steigende Bedeutung zukommen. Es ist geplant, einen jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit zu veröffentlichen, der die Lage in allen Mitgliedstaaten wiedergeben soll. Erklärtes Ziel ist es, viel früher als bisher – also bereits bei der Förderung eines Rechtsstaatsbewusstseins – anzusetzen.

Dennis Jarvis / flickr / CC BY-SA 2.0

Strafrechtsreform Rumänien

Momentaufnahme kurz vor Ende der EU-Ratspräsidentschaft

Seit einigen Monaten gerät die rumänische Justizreform wieder verstärkt in den Fokus europäischer Politik. Dieser Trend lässt sich insbesondere bei der Betrachtung der (internationalen) Medienlandschaft feststellen. Dies dürfte der rumänischen EU-Ratspräsidentschaft geschuldet sein, welche das Land in der ersten Jahreshälfte 2019 innehat, vor allem aber einer sich verschärfenden Auseinandersetzung um die Unabhängigkeit der Justiz. Rumänien scheint neben Polen und Ungarn als dritter Mitgliedsstaat der Europäischen Union vor einem Rechtsstaatsverfahren zu stehen. Auslöser dafür ist eine umfassende Strafrechtsreform, welche im April dieses Jahres das rumänische Parlament passiert hat.

Ist die Unabhängigkeit der Justiz bedroht?

Internationale Konferenz in Straßburg am 5./6. Dezember 2018

Autoren des inhaltlichen Berichts sind Dr Franziska Rinke, Dr Mónica Castillejos-Aragón and Aishwarya Natarajan

Regional judicial cooperation in criminal matters:

Overview of comparative practices of Western Balkan countries

Center for Democracy and Human Rights (CEDEM) is the first nongovernmental organization in Montenegro to have organized seminars on international and legal standards of the European Union.

© Sandro Weltin / Council of Europe

Bosnien-Herzegowinas (un)mögliche Wahl: Eine rechtspolitische Analyse

In Bosnien und Herzegowina (BuH) fanden im Oktober 2018 Wahlen statt. Gewählt wurden (1) die drei, verschiedenen Ethnien zugehörigen, Mitglieder der Präsidentschaft, (2) das gesamtstaatliche Parlament von BuH, (3) das Parlament der Entität: Föderation von BuH, (4) die Versammlung der 10 Kantonsparlamente in der Föderation, (5) der Präsident und der Vizepräsident der Entität: Republik Srpska (RS) sowie (6) die Nationalversammlung der RS. Jedoch wäre es zutreffender zu sagen, dass die Wahlen in BuH auch jetzt noch nicht ganz abgeschlossen sind, da das Parlament von BuH und das Parlament der Föderation von BuH immer noch nicht vollständig konstituiert sind. Wie kann es sein, dass die Wahlen immer noch andauern, obwohl sie doch im Oktober 2018 stattfanden? Die Antwort ist im komplexen Wahlrecht in BuH und in einer Entscheidung des bosnischen Verfassungsgerichts zu finden. Nachfolgend stellen wir kurz das komplexe Wahlrecht und danach eine (umstrittene) Entscheidung des Verfassungsgerichts dar.

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Länderberichte

Politische Kurzberichte der KAS-Auslandsbüros

Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist in rund 110 Ländern auf fünf Kontinenten mit einem eigenen Büro vertreten. Die Auslandsmitarbeiter vor Ort können aus erster Hand über aktuelle Ereignisse und langfristige Entwicklungen in ihrem Einsatzland berichten. In den "Länderberichten" bieten sie den Nutzern der Webseite der Konrad-Adenauer-Stiftung exklusiv Analysen, Hintergrundinformationen und Einschätzungen.

Veranstaltungsberichte

Die Konrad-Adenauer-Stiftung, ihre Bildungsforen und Auslandsbüros bieten jährlich mehrere tausend Veranstaltungen zu wechselnden Themen an. Über ausgewählte Konferenzen, Events, Symposien etc. berichten wir aktuell und exklusiv für Sie unter www.kas.de. Hier finden Sie neben einer inhaltlichen Zusammenfassung auch Zusatzmaterialien wie Bilder, Redemanuskripte, Videos oder Audiomitschnitte.

Presseschau zu Rechtsstaatsentwicklungen in SOE

In unserer monatlichen „Rechtsstaatlichkeit in SOE“-Presseschau fassen wir ausgewählte Artikel aus Zeitungen und Nachrichtenportalen (nur auf Englisch und Deutsch) zusammen. Um dem Leser in Kürze einen Überblick zu relevanten Entwicklungen zu geben, werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) relevante Meldungen aus den Bereichen Demokratie und Rechtsstaat zusammengestellt. Berücksichtigt werden Meldungen aus den Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Rumänien und Serbien, in welchen das KAS Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa tätig ist.

Übersetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Vor dem Hintergrund zentraler Anliegen wie dem Schutz von Grundrechten und –freiheiten, der verfassungsrechtlichen Ordnung und Rechtsstaatlichkeit sieht die Konrad-Adenauer-Stiftung Übersetzungen bedeutender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als wichtigen Schritt zu einer Stärkung der institutionellen und gerichtlichen Zusammenarbeit Deutschlands und der Länder Südosteuropas. Hier finden Sie in den Formaten PDF (und teils auch EPUB) die bisher erschienenen Übersetzungen in verschiedene Amtssprachen der südosteuropäischen Staaten.

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