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KALUZA + SCHMID Studio, Berlin
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Der Berliner Jahresrückblick

von Dr. Tobias Weimer, Dr. med. Andrej Michalsen, Prof. Dr. Angelika Nußberger, Prof. Dr. Günter Krings, Prof. (em.) Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolf, Prof. Dr. Christian Hillgruber

Analyse und Rückschau auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2025

Der Berliner Jahresrückblick analysiert zentrale Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025 und beleuchtet aktuelle Fragen des Verfassungsrechts und der Rechtspolitik.

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Auf einen Blick

Der Berliner Jahresrückblick findet zu Beginn eines jeden Jahres statt. Bei der traditionellen Rückschau auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) werden Entscheidungen aus dem vergangenen Gerichtsjahr analysiert, die für das öffentliche Interesse oder aus rechtspolitischer Sicht besonders bemerkenswert und diskussionswürdig sind.

Die Analyse, Auswahl und Rückschau auf die Rechtsprechung des BVerfG des Jahres 2025 wurde von Prof. Dr. Judith Froese und Prof. Dr. Klaus F. Gärditz wissenschaftlich begleitet. Bei den hier abgedruckten Beiträgen handelt es sich um die überarbeiteten Vorträge der Rednerinnen und Redner des Berliner Jahresrückblicks, der im Januar 2026 stattfand. Behandelt werden Fragen der Gesetzgebungskompetenz im Kontext von Triage-Regelungen, staatliche Schutzpflichten bei militärischer Nutzung deutschen Territoriums sowie verfassungsrechtliche Aspekte der Richterwahl am BVerfG.

Mit dem Urteil des Ersten Senats vom 23. September 2025 (1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23, Triage II) wird die kompetenzrechtliche Begrenzung bundesgesetzlicher Regelungen analysiert: Das BVerfG erklärte die Triage-Regelungen des § 5c Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes für nichtig. Auch wenn nun die Länder zuständig sind, besteht darüber hinaus in Bezug auf die Betrachtung möglicher Lösungen der dilemmatischen Situation einer Triage, die sich nicht nur im Rahmen einer Pandemie niederschlagen kann, weiterhin Diskussions- und Klärungsbedarf.

Mit dem Urteil des Zweiten Senats vom 15. Juli 2025 (2 BvR 508/21, Drohneneinsatz Ramstein) wird die Frage analysiert, ob Deutschland eine Schutzpflicht trifft, wenn deutsches Territorium von Bündnispartnern für Militäraktionen genutzt wird. Die vom BVerfG formulierte materielle Sorgfaltspflicht, welche auf die Achtung von Kernnormen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechten auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug abstellt, besitzt dabei im Umfeld einer angespannten Sicherheitslage sowie andauernder Militäroperationen der USA unter Nutzung der Ramstein Air Base im Nahen und Mittleren Osten aktuelle politische Relevanz.

Der Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2025 (Nachfolge von Richterinnen und Richtern am BVerfG) bietet Gelegenheit, sich über die mediale Aufmerksamkeit rund um die Besetzung des BVerfG hinaus mit Fragen zu dem institutionellen Erfordernis der Richterwahlen am BVerfG auseinanderzusetzen. Gerade in einer sich verändernden politischen Landschaft ist es geboten, sich aus verfassungsrechtlicher Perspektive sowohl mit den bestehenden Prozessen als auch mit alternativen Lösungsvorschlägen zu beschäftigen.

 

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Kontakt Daphne Wolter
Daphne Wolter
Leiterin der Abteilung Demokratie, Recht und Parteien
daphne.wolter@kas.de +49 30 26996-3607

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