Der Weg für die vorgezogenen Neuwahlen wurde mit der Auflösung des aktuellen Parlaments durch Premierminister Najib Razak am 3. April 2013 geebnet. Laut malaysischem Wahlrecht, das dem britischen Westminster-Modell nachempfunden ist, kann der Regierungschef das Parlament innerhalb der fünfjährigen Legislaturperiode jederzeit auflösen und damit Neuwahlen erzwingen. Ein solcher Schritt wurde von Beobachtern in Malaysia bereits seit längerem erwartet. Da die volle Amtszeit aber ohnehin am 28. April zu Ende gegangen wäre, birgt die jetzige Entscheidung Najibs kaum noch einen Überraschungseffekt.
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Topics
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