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Verfassung von Bosnien und Herzegowina - Kommentar

Nach mehrjähriger Arbeit hat das Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung sein Projekt der Ausarbeitung eines umfassenden Kommentars der Verfassung von Bosnien und Herzegowina (BuH) beendet, an dem eine Gruppe prominenter in- wie ausländischer Rechtsexperten auf dem Gebiet des Verfassungs- und Völkerrechts beteiligt war. Der Kommentar ist auf Englisch und in der lokalen Sprache erschienen. Die deutsche Fassung ist für die zweite Jahreshälfte 2010 geplant.

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Neben den inhaltlichen Beiträgen der Mitinitiatoren selbst, Dr. iur. Christian Steiner (Leiter des Rechtsstaatsprogramms Lateinamerika/Nord und ehemals Berater am VerfGH von BuH) und Dr. iur. Nedim Ademović (Leiter des Kabinetts des Präsidenten des VerfGH BuH, vormals Leiter der Rechtsabteilung der Menschenrechtskommission im VerfGH von BiH), beteiligten sich andere namhafte Verfassungsexperten durch die Kommentierung einzelner Verfassungsvorschriften mit dem Ziel, das zu den jeweiligen Verfassungsvorschriften existierende Know-How bestmöglich für den Verfassungskommentar nutzbar zu machen. Die externen Mitarbeiter sind:

  • Prof. Dr. Joseph Marko, Richter a. D. des VerfGH von BiH;
  • Prof. Dr. Constance Grewe, Richterin am VerfGH von BiH;
  • Prof. Jeremy McBride, Universität Birmingham;
  • Peter Nicholl, vormals Gouverneur der Zentralbank von BiH;
  • Edouard d’Aoust, Leiter der Rechtsabteilung der Behörde des Hohen Repräsentanten von BiH (OHR);
  • Philippe Leroux Martin, vormals Leiter der Abteilung für öffentliches Recht in der Rechtsabteilung des OHR;
  • Ric Bainter, Berater in der Rechtsabteilung des OHR;
  • Mechtild Lauth, vormals Kanzlerin der Sonderkammer für Kriegsverbrechen am Staatsgericht von BiH;
  • Marc Campbell, Senior Fiscal Sustainability Advisor, der Behörde des Hohen Repräsentanten von BiH (OHR).

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