Demokratien im Plural, Demokratie mit Fragezeichen: Die verunsicherten Demokraten
Dass es sich bei der Demokratie um keine ganz einfache Staatsform handelt, dringt allmählich wieder ins Bewusstsein. Viele in den konsolidierten Demokratien des Westens hatten sich im Verlauf des 20. Jahrhunderts gemütlich darin eingerichtet. Zwar schien die Demokratie hier und da reformbedürftig. Grundsätzlich aber stand sie kaum in Frage. Mit dem Wegfall des globalen Systemkonflikts am Ende des 20. Jahrhunderts wurde „Demokratie“ zur Antwort auf jede größere politische Frage. Wie bewältigt man gesellschaftliche Konflikte? Wie löst man kollektive Probleme? Was sichert den Wohlstand? Wodurch entsteht Frieden in der Welt? „Demokratie“ war die Antwort – am besten viel und mehr davon. Die Losung „Mehr Demokratie wagen“ wurde zur politischen Allzweckwaffe. Es ging darum, Betroffene zu Beteiligten zu machen, mehr Partizipation, Inklusion und Deliberation zu ermöglichen, die Demokratie im Inneren zu demokratisieren und nach außen zu exportieren. Über die Wege wurde diskutiert, aber das Ziel stand fest. „Die“ Demokratie schien alternativlos.
Inzwischen kann hiervon keine Rede mehr sein. Alternative Deutungen „der“ Demokratie konkurrieren miteinander. Anhänger der „wahren“ Demokratie fordern, der Volkswille solle unmittelbar umgesetzt und die Meinungsfreiheit unbedingt gewährt werden, denn das allein sei doch demokratisch. Verteidiger „unserer Demokratie“ halten dagegen, unter ihnen so manch einer, der noch bis vor Kurzem für „mehr Demokratie“ eintrat: Das Volk dürfe selbst in einer Demokratie nicht alles tun und sagen, was es wolle, und die Demokratie funktioniere nun einmal nicht ohne institutionelle, rechtliche und elitäre Gegengewichte zur reinen Volksherrschaft. Dieser Streit der Demokraten über die Demokratie lässt die Dritten lachen: jene, die die Demokratie ohnehin für zerstritten, langsam und entscheidungsschwach halten. Sie wenden sich autoritären und autokratischen Systemen zu, die Wohlstand, Stabilität und schnelle Lösungen versprechen und sich damit als leistungsstarke Alternativen zur Demokratie präsentieren.
„Demokratie“ ist offenbar nicht mehr die einzige überzeugende Antwort. Vielmehr steht die Demokratie selbst in Frage: Welche Demokratie wollen wir wagen – oder auch nicht? Quantitative Umfragestatistiken und Demokratie-Indices mögen über die Akzeptanz und Verbreitung bestimmter Demokratieformen informieren. Was die Demokratie qualitativ ausmacht, in welchen Varianten sie begründet werden kann und wie sich das über die Zeiten änderte, erfährt man hier nicht. Wer sich in den aktuellen Kämpfen um die Demokratie positionieren will, kann sich historisch vergewissern, was die Demokratie schon alles einmal war, wogegen sie sich abgrenzte und wehrte, welche Mischungen sie hervorbrachte, was sie zu leisten beanspruchte – und was nicht.
Im Anfang war die Tat: Die Entstehung des Demokratischen bei den Griechen
„Demokratia“ – so nannten vor 2500 Jahren die Athener ihre Staatsform. Demokratisch, das bedeutete für sie: Weder ein Tyrann noch ein Monarch beherrschte sie. Auch die Oligarchen und Aristokraten aus den wohlhabenden, einflussreichen Familien hatten nicht mehr das Sagen in der Polis, der Stadt. Und ebenso wenig konnten diejenigen bestimmen, die behaupteten, über eine höhere Wahrheit zu verfügen oder zu einer tieferen Weisheit Zugang zu haben: die Priester, die seit mythisch-archaischer Vorzeit die Götter befragten, wie gottgefällig zu regieren war, und die Philosophen, die aus ihrer Erkenntnis des Guten heraus ihrerseits „wussten“, was gut für das Gemeinwesen war und was nicht.
Tyrannen, Monarchen, Oligarchen, Aristokraten, Priester und Philosophen – all diese Vertreter historisch gewachsener, kulturell verankerter und herrisch durchgesetzter Fremdbestimmung wollten die Bürger Athens, die „politai“, loswerden. Sie wollten ihr Schicksal in die eigenen Hände nehmen. Sie wollten ihre Polis selbst regieren. Sie suchten nach einer Verfassung, einer „politeia“, die sie dazu ermächtigte, alleine über „ta politika“ zu entscheiden, über die „politischen“ Angelegenheiten, die alle angehen.
Für dieses Vorhaben einer politischen Selbstregierung gab es anfangs des fünften vorchristlichen Jahrhunderts keine historischen Vorbilder. Zunächst fehlte den Athenern sogar ein Begriff für das, was sie da vorhatten. Durch ihre gemeinsame Praxis gewannen sie allmählich an Erfahrung und Zuversicht, und hieraus formten sie jene Verfassung und jenen Begriff, die für zweieinhalb Jahrtausende zum Versprechen für Gemeinwesen in aller Welt werden sollten: Das Volk – „demos“ – vermag tatsächlich zu herrschen – „kratein“.
Die „Demo-Kratie“, die Volks-Herrschaft, die in Athen entstand, nahm in der Volksversammlung auf dem Hügel Pnyx Gestalt an. Dort berieten die Bürger unter freiem Himmel über die Angelegenheiten, die die Polis betrafen. Welche Angelegenheiten das waren und welche nicht – auch hierüber entschieden nur sie allein. Alle männlichen Hausvorstände hatten freien und gleichen Zugang zur Politik. Frauen, Sklaven und Beiwohnende ohne volle Bürgerrechte („Metöken“) zählten hingegen nicht als Vollbürger und waren dementsprechend von den demokratischen Rechten ausgeschlossen.
Ein jeder Vollbürger hatte das gleiche Rede- und Stimmrecht. Einem jeden wurde die Teilnahme an der Volksversammlung durch „Diäten“ ermöglicht, Tagegelder, die an die Anwesenden ausbezahlt wurden. Entscheidungen trafen die Bürger per Mehrheitsbeschluss. Ämter vergaben sie per Los und stets auf Zeit. Die einen hatten die Versammlung vorzubereiten, die anderen diese nach festgelegten Verfahrensregeln zu leiten, wieder andere dafür zu sorgen, dass das von der Mehrheit Beschlossene umgesetzt wurde. Auf diese Weise teilten die Athener die Aufgaben untereinander auf und wechselten sich bei ihrer Erfüllung ab. Die Volksherrschaft konkretisierte sich in der befristeten Herrschaft von Bürgern über gleichberechtigte Mitbürger, die einander im Herrschen und Beherrschtwerden abwechselten.
An der demokratischen Selbstregierung mitzuwirken, galt den Athenern dabei nicht so sehr als Bürde, sondern als Ehrensache. Wer sich einbrachte, ob mit Redebeiträgen oder durch die gewissenhafte Ausübung eines Ehrenamts, war ein ehrenhafter Bürger. Wer an der Politik keinen Anteil nahm, galt nicht so sehr als ein stummer, sondern vielmehr als ein schlechter Bürger. Den Athenern war bewusst, dass die von ihnen erprobten demokratischen Rechte, Prinzipien und Verfahren ohne ihren eigenen tatkräftigen Einsatz schwach und verwundbar waren: das gleiche Teilnahme- und Rederecht, das Mehrheitsprinzip, das Los- und Rotationsverfahren. Die Volksherrschaft musste von kompetenten, tüchtigen Bürgern mit Leben gefüllt und verteidigt werden – und das gerade auch dann, wenn der Einzelne sich einmal keinen direkten Vorteil von seinem Bürgerdienst versprach. Diesen Preis zahlten die Athener für ihre politische Freiheit.
Mischverfassung und Republik: Die Geburt begrifflicher Alternativen aus der Demokratiekritik
Der athenische Philosoph und Demokratiekritiker Platon bezweifelte schon früh, dass sich das von der Volksherrschaft vorausgesetzte bürgerschaftliche Engagement auf Dauer stellen ließ. Das Volk suche doch stets den bequemen Weg. Immer laufe es den „Zuckerbäckern“ hinterher, die politische Süßigkeiten anböten, statt dass es auf diejenigen höre, die Einsatz und Opfer forderten. Daher setze sich, so Platons Sorge, in der Volksversammlung der Volksverführer gegen den redlichen Redner durch. Der Demagoge verschweige bittere Wahrheiten und saure Zumutungen und verführe das begierige Volk mit seinen süßen Versprechungen, bis das Gemeinwesen durch die verteilten Süßigkeiten erkranke und zu Grunde gehe. Platon plädierte deswegen für die Herrschaft einer kompetenten, tugendhaften Elite von Politik-Experten, die besser verstünden als das Volk, was gut für die Polis war. Platon favorisierte die Expertokratie gegenüber der Demokratie.
Platons Schüler Aristoteles schloss sich der Demokratiekritik seines Lehrers an. Auch für Aristoteles war die Demokratie eine „Pöbelherrschaft“. Der Pöbel verfolge anstelle des Gemeinwohls seine eigenen Interessen. Eben deswegen sei er nicht besser als ein Tyrann oder als die Oligarchen, die beim Herrschen gleichfalls nur ihren eigenen Vorteil im Sinn haben. Aristoteles zählte dementsprechend die Demokratie zu den entarteten, schlechten Verfassungen – wie auch die Tyrannis und die Oligarchie. Von diesen dreien unterschied er die guten Verfassungen, in denen sich die Herrschenden am Gemeinwohl orientieren: die Monarchie, die Aristokratie und die Politie. Mit dem letztgenannten Begriff bezeichnete er in Abgrenzung zur Pöbelherrschaft eine gute, gemeinwohlorientierte Volks- oder besser: Bürgerherrschaft.
Um die Übermacht des leidenschaftlichen Pöbels zu mäßigen, verband die Politie das demokratische Prinzip der gleichen Freiheit mit dem aristokratischen Prinzip der kompetenten Tugendhaftigkeit. Aristoteles’ bevorzugtes Mittel hierfür war die Wahl. Während das Losverfahren, wie es in der reinen Demokratie zur Anwendung kam, absolute Gleichheit herstelle, fördere die Wahl Exzellenz. Denn anders als beim Losen könnten die Bürger beim Wählen berücksichtigen, wen sie für die Besten, „hoi aristoi“, hielten, um ein bestimmtes Amt auszuüben. Indem Aristoteles das Losen mit dem Wählen kombinierte, wie er auch sonst im Rahmen seiner Mischverfassungslehre auf die Mischung demo- und aristokratischer Elemente setzte, wollte er die Gefahren einer reinen Volksherrschaft bannen.
Die Idee der Mischverfassung – und eben nicht die Idee der Demokratie – bestimmte für die Jahrhunderte nach Aristoteles die Verfassungsdebatten. Nachdem die attische Demokratie am Ende des vierten vorchristlichen Jahrhunderts untergegangen und Griechenland dem makedonischen Großreich einverleibt worden war, erkannten römische Autoren wie Polybios und Cicero die Stärke der römischen Republik darin, dass sie in ihrer verfassungsmäßigen Machtteilung zwischen Volksversammlung, Senat und Konsulat demokratische, aristokratische und sogar monarchische Elemente miteinander verband. Diese Art der republikanischen Mischverfassung erschien den römischen Denkern nun als Ideal. Demgegenüber war und blieb „Demokratie“ ein Negativbegriff, und noch dazu einer, der sich auf die Vergangenheit bezog – nämlich auf Athen –, statt ein Versprechen für die Zukunft zu formulieren. Ungeachtet dessen griffen die römischen Denker Ideen und Ideale auf, die die Athener ausgebildet hatten, so etwa die Überzeugung, dass es kompetenter, tüchtiger Bürger bedürfe, um die öffentliche Sache, die „res publica“, zu verteidigen und so die politische Freiheit zu sichern.
Diese republikanische Überzeugung und das mit ihr verbundene Ideal der Mischverfassung überdauerten die römische Republik, als diese im Jahr 27 v. Chr. der Alleinherrschaft des Prinzipats Platz machte. Rom – und nicht Athen – blieb das große politische Vorbild. „Republik“ – und nicht „Demokratie“ – war bis in die Renaissance hinein der Leitbegriff für theoretische Entwürfe einer guten, stabilen Ordnung. Die italienischen Stadtrepubliken orientierten sich ebenso hieran wie deren humanistische Autoren, darunter im 16. Jahrhundert der Florentiner Niccolò Machiavelli. Das aus Griechenland stammende Demokratie-Denken hingegen geriet im mittelalterlichen Europa, das ohnehin von ständischen Hierarchien anstelle bürgerlicher Freiheit und Gleichheit geprägt war, über Jahrhunderte hinweg in Vergessenheit. Erst auf dem Umweg über den arabischen Raum, in dem Aristoteles‘ Verfassungslehre tradiert wurde, gelangte es durch Rückübersetzung der aristotelischen Texte ab dem 12. Jahrhundert wieder nach Europa zurück. Ohne diesen Wissenstransfer von West nach Ost und wieder nach West wäre die moderne westliche und schließlich globale Erfolgsgeschichte der Demokratie und ihres Begriffs nicht denkbar gewesen.
Die westliche Demokratie: Eine erstaunliche Erfolgsgeschichte
Die demokratische Idee inspirierte die zwei großen westlichen Revolutionen des 18. Jahrhunderts. Im Zuge der Amerikanischen Revolution sagten sich die Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 1776 von der britischen Monarchie los, um sich als unabhängiger, republikanischer Bundesstaat neu zu gründen. Die Französische Revolution beseitigte im Jahr 1789 die Monarchie in Frankreich. Seit diesen beiden Revolutionen entfaltete die Demokratie weltweit ihre Kraft. In drei Wellen breitete sie sich im 19. und 20. Jahrhundert über den Globus aus. Eine erste Demokratisierungswelle, die bereits in den 1820er-Jahren ansetzte, führte dazu, dass es nach dem Ersten Weltkrieg etwa 30 Demokratien gab, von denen allerdings einige, nicht zuletzt die deutsche, schon bald in faschistischen Diktaturen untergingen. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden in einer zweiten Demokratisierungswelle, die bis zur Entkolonisation in den 1950er- und 1960er-Jahren andauerte, 36 neue Demokratien. Und seit Mitte der 1970er Jahre ließ eine dritte Demokratisierungswelle, die bis in die frühen 1990er Jahre hineinreichte, etwa 30 Demokratien entstehen, zunächst in Lateinamerika und Südeuropa und dann infolge der friedlichen Revolutionen von 1989/90 in Mittel- und Osteuropa. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts galt etwa die Hälfte der Länder der Welt als mehr oder weniger demokratisch verfasst, und knapp die Hälfte der Weltbevölkerung lebte in irgendeiner Form der Demokratie. Die Demokratie war weltweit zum Inbegriff guter politischer Ordnung geworden.
Diese Erfolgsgeschichte der Demokratie und ihres Begriffs ist aus mehreren Gründen erstaunlich. Staunen lässt nicht nur, wie der antike Erfahrungsschatz überhaupt bis in die Moderne gelangen konnte – nämlich dank einer Kultur des Abschreibens, Übersetzens, Edierens und Archivierens, wie sie an arabischen Akademien und Bibliotheken und an europäischen Klöstern und Universitäten gepflegt wurde. Staunen lässt auch, dass ausgerechnet die athenische Erfahrung so folgenreich für die Vorstellung bürgerschaftlicher Selbstregierung wurde. Eigenständige demokratische Praktiken entwickelten sich schließlich mancherorts auch ganz ohne Rückgriff auf die griechische Tradition, so etwa in germanischen und nordischen Volks- und Gerichtsversammlungen, die die Wikinger „Thing“ nannten und in denen durchaus „demokratisch“ gemeinsam beraten und entschieden wurde. Auch bei Piraten in Madagaskar im 18. Jahrhundert wurden vergleichbare Praktiken nachgewiesen. Ungeachtet solcher „Demokratie“-Erfahrungen, die sich narrativ zu alternativen Ursprüngen des Demokratischen verdichten ließen, erwies sich die auf Athen zurückgehende Demokratie-Tradition als prägend. Das dürfte nicht zuletzt daran liegen, dass die Athener über die demokratische Praxis hinaus einen Demokratiebegriff im Sinne einer politischen Reflexionskategorie ausbildeten, der die besagte Praxis zu beschreiben und zu bewerten erlaubte. Der von den Athenern geprägte Begriff „demokratia“ machte die Erzählung von Athen als dem Ursprung der Demokratie einprägsam und bestimmt bis heute die Vorstellung davon, was eine Volksherrschaft ist, was sie sein kann und sein soll.
Warum aber konnte die Moderne in dem ihr aus der Antike überlieferten Demokratiebegriff ein politisches Ideal und Versprechen erkennen? War die demokratische Staatsform nicht ursprünglich für einen kleinen Stadtstaat entwickelt worden? Und hatte sie dort nicht etwa nur einen Bruchteil der Bevölkerung als Freie und Gleiche in die Politik einbezogen, nämlich männliche Hausvorstände als Vollbürger, also weder Frauen noch Sklaven noch Metöken? War der Demokratiebegriff nicht seit seinen Anfängen – wie auch im weiteren Verlauf der vormodernen Ideengeschichte – vorrangig negativ verwendet worden, um, wie schon in der Antike, eine leidenschaftliche, wankelmütige und eigeninteressierte Pöbelherrschaft zu bezeichnen oder, wie noch im 17. Jahrhundert bei dem frühneuzeitlichen englischen Souveränitätsdenker Thomas Hobbes, eine entscheidungsschwache, instabile, bürgerkriegsaffine Form des Dauerstreits zu kritisieren? Wie konnte sich solch ein Begriff, der seit jeher mit großen Vorbehalten und Aversionen behaftet war, gegen Konkurrenten wie die „Republik“ und die „Mischverfassung“ durchsetzen und zum modernen Inbegriff guter politischer Ordnung werden?
Moderne Begriffsarbeiter: Die Neuerfindung der Volksherrschaft durch die Federalists
Der erstaunliche Erfolg des Demokratiebegriffs liegt nicht zuletzt darin begründet, dass über Jahrhunderte hinweg an diesem Begriff gearbeitet wurde. Begriffsarbeiter legten immer wieder Hand an, um „die“ Demokratie ihrer jeweiligen Zeit einzufügen und den darin vorherrschenden Interessen – auch ihren eigenen – anzupassen. Gerade die amerikanischen Gründerväter hatten alle Hände voll zu tun, um nach der Amerikanischen Revolution für ihre Konzeption einer modernen Selbstregierung des amerikanischen Volkes zu werben.
Gegen den französischen Staatsdenker Charles de Montesquieu, der noch Mitte des 18. Jahrhunderts im Einklang mit der ideengeschichtlichen Tradition argumentiert hatte, die Demokratie könne nur in einem Kleinstaat vom Ausmaß Athens funktionieren, behaupteten die Autoren der „Federalist Papers“ in den Jahren 1787/88, dass auch und gerade großräumige politische Gemeinwesen geeignet seien, freiheitlich nach demokratischen Prinzipien organisiert zu werden. Wenn sich die amerikanischen Einzelstaaten zu einem großen Bundesstaat – den Vereinigten Staaten von Amerika – zusammenschlössen, wofür die Federalists eintraten, dann bedeute dies eben nicht, wie von ihren Gegnern suggeriert, dass sie die Freiheit wieder verlören, die sie gerade erst im Unabhängigkeitskrieg gegen die englische Monarchie errungen hatten. Um die amerikanische Öffentlichkeit hiervon zu überzeugen und für das beispiellose Wagnis zu gewinnen, in einem Gemeinwesen von der Größe eines ganzen Kontinents eine Volksherrschaft zu verwirklichen, bedurfte es nichts weniger als einer Neuerfindung der Demokratie.
Der Verfassungsentwurf, für den die Federalists warben, sah vor, dass das Volk Vertreter wählt, die über die politischen Dinge beraten und entscheiden. Das war etwas völlig Anderes als in Athen, wo alle Vollbürger auf der Pnyx zusammenkamen und ohne jegliche Vertretung selbst über ihr politisches Schicksal abstimmten. Um diesen Unterschied zur antiken, direkten Demokratie zu markieren, nannten die Federalists die moderne, repräsentative Form der Volksherrschaft nicht etwa Demokratie, sondern Republik. Wenngleich sich später auch für diese repräsentative Form der Volksherrschaft der Demokratiebegriff durchsetzte, so etwa im Fall der parlamentarischen als einer Sonderform der repräsentativen Demokratie, hatte das republikanische Begriffsmanöver für die Federalists einen entscheidenden Vorteil: Indem sie ihren Verfassungsentwurf „Republik“ nannten, konnten sie ihn von den ideengeschichtlich tradierten negativen Konnotationen des Demokratiebegriffs befreien.
Befreiend im Sinn des politischen Liberalismus wirkte auf den Demokratiebegriff auch, dass die Federalists das Konzept der Volksherrschaft von seiner ideengeschichtlich durchgängig unterstellten soziomoralischen Voraussetzung lösten: dem guten Bürger. Gegen die klassische Position, wonach politische Freiheit ohne tugendhafte Bürger nicht zu haben sei, argumentierten die Federalists, ihre Verfassung komme ohne gemeinwohlorientierte Einsatz- und Opferbereitschaft aus. Sie sei nicht allein für ein Volk von Engeln konzipiert, sondern funktioniere auch bei einem Volk von Teufeln. Wenn nämlich ein jeder seinem Eigeninteresse folge, wie es dem modernen, liberalen Freiheitsverständnis entspreche, das die Federalists von dem englischen Philosophen John Locke (1632–1704) übernahmen, dann hielten sich – sofern die Verfassung nur klug gebaut sei – die verschiedenen Interessen wechselseitig in Schach.
Die Klugheit der Verfassung erkannten die amerikanischen Gründerväter – und dieses Mal in kreativer Anknüpfung an Montesquieu – in der horizontalen sowie vertikal-föderalen Gewaltenteilung und in vielfältigen weiteren „checks and balances“, die verhindern sollten, dass ein einzelnes Interesse die Oberhand über das Ganze gewann. Mit der verfassungsmäßigen Verankerung von Dissens und Konflikt schlossen die Federalists somit an die klassische republikanische Mischverfassungslehre an. Deren Kalkül, dass gegenläufige Kräfte einander ausbalancieren, übertrugen sie auch auf den gesellschaftlichen Bereich. So erwarteten sie von sozialer Pluralität, anders als Thomas Hobbes, der daraus Bürgerkrieg und Zerfall hervorgehen sah, umgekehrt gerade Balance und Stabilität. Hierin zeigt sich die moderne Liberalität ihrer Konzeption repräsentativ-demokratischer Selbstregierung.
Die „liberale Demokratie“, die die Federalists vordachten, wenn auch noch nicht ganz ausbuchstabierten, ist zumeist gemeint, wenn heute von „unserer“ Demokratie die Rede ist. Zu ihren Eigenschaften zählen nicht nur faire und freie Wahlen und die Gleichheit vor dem Gesetz, sondern auch das Repräsentationsprinzip, die Gewaltenteilung, die Anerkennung des Pluralismus und mithin, dass dem Mehrheitswillen Grenzen gesetzt sind. Die Mehrheit darf in der liberalen Demokratie – anders als in der athenischen Volksversammlung – eben nicht alles, was sie will. Eine solche Willkür wäre nach liberaldemokratischem Verständnis gerade verfassungswidrig.
Zur liberaldemokratischen Verfassung gehören – nicht zuletzt als Lehre aus den Verbrechen der demokratischen Mehrheit im Nationalsozialismus – der Minderheitenschutz, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit genuin hinzu. Diese Vorkehrungen, die nicht griechisch-antiken und auch nicht urdemokratischen Ursprungs sind, sondern ihre Wurzeln im christlichen Menschenbild und in der philosophischen Aufklärung haben, bilden Bollwerke gegen die „Tyrannei der Mehrheit“, die der französische Liberale Alexis de Tocqueville anfangs des 19. Jahrhunderts auf seiner Reise durch das demokratische Amerika drohen sah. Indem die liberale Demokratie das demokratische Mehrheitsprinzip zugunsten der individuellen Freiheit relativiert, wie sie zugleich umgekehrt die freie Entwicklung des Einzelnen an das Bestehen einer freiheitlich-demokratischen Ordnung rückbindet, bringt sie eine dezidiert moderne Überzeugung zum Ausdruck: Der Einzelne ist dem Gemeinwesen vorangestellt, wenngleich er seine individuelle Freiheit nur im Rahmen kollektiver Freiheit realisieren kann.
Nach der Erfolgsgeschichte: Die Zukunft der Demokratie
Das Konzept „liberale Demokratie“ hat sich im Westen weitgehend durchgesetzt, so meinte man. Konkurrenzlos ist es nämlich nicht. Die Liste der Adjektive, die dem Demokratiebegriff – alternativ zu „liberal“ – vorangestellt werden, ist lang. Mit der „liberalen“ Demokratie und auch untereinander wetteifern die „partizipative“, die „starke“ und die „deliberative“ Demokratie oder auch die „pluralistische“, die „agonale“ und die „radikale“ Demokratie. Solche Adjektive betonen unterschiedliche Elemente der Volksherrschaft, zu deren Aktualisierung und Variation die Begriffsgeschichte der Demokratie immer wieder einlädt: das Engagement und Miteinander-Beraten partizipations- und verständigungsorientierter Bürger etwa oder auch den Wettstreit und Kampf gegenläufiger Interessen und Ideologien. Für die Erfolgsgeschichte des Demokratiebegriffs dürfte auch dies entscheidend gewesen sein: dass der Begriff durch ergänzende Adjektive semantisch angereichert werden konnte. Seine Plastizität machte den Demokratiebegriff für unterschiedliche theoretische und politische Positionen anschlussfähig.
Erfolgsgeschichten werden bis zum Höhepunkt des Erfolgs erzählt und brechen dann ab. Die historische Entwicklung aber ging über das 1989 ausgerufene „Ende der Geschichte“ hinweg. Zwar ist der Demokratiebegriff heute, über 2500 Jahre nach seiner erstmaligen Verwendung, in aller Munde. Und die Verfassung, die er bezeichnet, findet sich in aller Welt wieder. Sie dehnte ihr Versprechen politischer Freiheit und Gleichheit auf immer weitere Gruppen aus: auf Frauen, Arme, vormalige Sklaven. Aber der Siegeszug der Demokratie geriet zuletzt ins Stocken. Die Wellen der Demokratisierung, die im Verlauf des 19. und vor allem des 20. Jahrhunderts zahlreiche Länder weltweit erfassten, sind verebbt. Stattdessen treten Autokratien, autoritäre und illiberale Systeme im globalen Wettbewerb selbstbewusster auf. Sie versprechen Problemlösungskompetenz, Geschwindigkeit und Stabilität und stellen damit das Selbstverständnis der gründlich beratenden, abwägenden, streitenden Demokratie als überlegener Staats- und Lebensform in Frage.
Inzwischen wird der Demokratie nicht mehr ohne Weiteres zugetraut, die komplexen, dynamischen und entgrenzten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen. Manch ein Demokratiekritiker ist möglicherweise auch schlichtweg zu denkfaul und zu bequem, Verantwortung zu übernehmen in einer Demokratie, und gibt diese lieber an einen Autokraten ab. Von einem „democratic backsliding“ ist die Rede und von einer strategischen „autocracy promotion“, von „gescheiterten“, „defekten“ und „beschädigten“ Demokratien und davon, dass die „Verlockung des Autoritären“ um sich greift. Selbst ein gewählter, inzwischen wieder abgewählter, ungarischer Regierungschef schrieb sich im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts die „illiberale Demokratie“ auf die Fahnen.
Die Geschichte ist nicht auserzählt. Die Demokratie bleibt herausgefordert und umkämpft wie eh und je. Viele Alternativen der Demokratie – und zur Demokratie – ringen um die Hegemonie. Das Lager der Demokraten ist gespalten, wobei der Demokratiebegriff selbst polarisiert. Diejenigen, die an „unserer Demokratie“ festhalten wollen, befürworten eine Mischung unterschiedlicher Verfassungselemente. Sie berufen sich dabei auf die liberaldemokratische Tradition. Diejenigen, die hiergegen im Namen „der“ Demokratie aufbegehren, verabsolutieren den Volkswillen und die Meinungsfreiheit. Sie wähnen sich in der „wahrhaft“ demokratischen, nämlich der direkt- und urdemokratischen Tradition.
Beide Seiten in diesem politischen Begriffskampf haben ihre Argumente und ihre ideengeschichtlichen Referenzen, beide aber auch ihre blinden Flecken. Die Gruppe der „Direktdemokratievereinfacher“, die die „wahre“ Demokratie in der „reinen“ Volksherrschaft erkennen, verliert aus dem Blick, dass die Demokratie bereits bei ihrer Entstehung in Athen und erst recht bei ihrer Neuerfindung in Amerika nichts Einfaches war, sondern etwas Zusammengesetztes. Die Gruppe der „Liberaldemokratiebewahrer“, die „unsere Demokratie“ erhalten wollen, läuft Gefahr zu übersehen, dass sich die Demokratie in der Art ihrer verfassungsmäßigen Zusammensetzung immer wieder änderte und ihren Fortbestand nur durch beständige theoretische Innovation und praktische Rekombination sicherstellte.
Weder Vereinfachung noch Bewahrung des Status quo sichern der Demokratie eine Zukunft. Denn die Demokratie ist keine – und war nie eine – einfache Staatsform, und sie blieb auch nie dieselbe. Ihr 2500 Jahre altes Versprechen auf politische Freiheit und Gleichheit wird sie nur erfolgreich weitertragen können, wenn sie sich – wieder einmal – neu erfindet. Die Fähigkeit hierzu begründet ihre Resilienz. Sie zu schulen, wäre nicht die schlechteste Idee hinter staatlichen Aufrufen, die Demokratie zu leben. Sie zu verteidigen, wäre der eigentliche Sinn von Verfassungsschutz und Verfassungsgerichtsbarkeit. Diese stabilisieren die freiheitliche demokratische Grundordnung auch dadurch, dass sie sie vor Erstarrung und Überregulierung bewahren. Demokratieförderung und Demokratieschutz tragen, so verstanden, zur Lernfähigkeit der Demokratie als Voraussetzung für ihren Fortbestand bei.
Woher aber kommen die Lehren? Wie soll die Demokratie lernen, sich auf die veränderten Bedingungen des 21. Jahrhunderts einzustellen: auf die Entgrenzung und Beschleunigung der Probleme, die neuen Technologien, die geopolitischen Umbrüche, das breite Spektrum äußerer Bedrohungen, die demographischen Entwicklungen und die Polarisierung der Bürgerschaft? Die nötige Neuerfindung der Demokratie kann auf alte Begriffsarbeiten und Verfassungsexperimente zurückgreifen. Mit offenem Blick für demokratiepolitische Alternativen und Kombinationen lässt sich in manch einer Zukunftsfrage ein altbekanntes Thema wiedererkennen.
Wie weit und wodurch kann die Demokratie ihr Tempo und ihren Output steigern? Vielleicht dadurch, dass sie – wie die antike Politie und erst recht wie die Verfassung der Federalists, und zwar beide nicht nur als Notbehelf, sondern aus guten Gründen – Eliten stärker einbezieht und gewählten Repräsentanten oder sogar nichtgewählten Experten erweiterte Entscheidungsbefugnisse überträgt? Auf welche Weise kann sie umgekehrt – und gleichfalls nach Athener Vorbild, aber auch anknüpfend an die amerikanische Tradition zivilgesellschaftlicher Beteiligung – bürgerschaftliche Teilhabe ausweiten und zugleich einfordern? Etwa dadurch, dass sie ausgelosten Bürgerräten thematische und budgetäre Verantwortung auf kommunaler Ebene zuweist? Ob es sich bei solchen Aktualisierungen historischer Vorbilder um einander ausschließende Alternativen handelt, ist dabei eine offene Frage. Möglicherweise lassen sie sich auch kombinieren. Gesucht wäre demnach eine neue Kombination aus der gemischten Politie bzw. repräsentativen Volksherrschaft mit ihrem bürgerschaftlichen Vertrauen in demokratische Eliten einerseits und der direkt- bzw. basisdemokratischen Selbstregierung von Bürgerinnen und Bürgern andererseits, die einander politisch viel zutrauen und daher auch viel voneinander erwarten.
Die Suche nach praktischen Antworten auf die Frage der Demokratie bleibt – wie schon bei den Athenern – ein Wagnis. Es einzugehen, verlangt Zuversicht, kann aber auch zu neuen Erfahrungen führen, aus denen wiederum neue Zuversicht entsteht. Wer das Wagnis der Demokratie hingegen scheut, riskiert, dass der Demokratiebegriff auf absehbare Zeit seinen Gegenstand verliert.
Felix Wassermann lehrt Politische Theorie und Ideengeschichte als Lehrbeauftragter am Institut für Politikwissenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Literatur:
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- Buchstein, Hubertus: Demokratie und Lotterie. Das Los als politisches Entscheidungsinstrument von der Antike bis zur EU. Frankfurt a. M. 2009.
- Buchstein, Hubertus, Kerstin Pohl und Rieke Trimçev (Hrsg.): Demokratietheorien. Von der Antike bis zur Gegenwart. 10., vollständig überarbeitete Auflage. Frankfurt a. M. 2021.
- Dahl, Robert A.: On Democracy. With a New Preface, an Introduction, and Two Chapters by Ian Shapiro. New Haven 2020.
- Fraenkel, Ernst: Demokratie und Pluralismus. Gesammelte Schriften, Band 5. Herausgegeben von Alexander von Brünneck. Baden-Baden 2007.
- Graeber, David: Piraten. Auf der Suche nach der wahren Freiheit. Aus dem Amerikanischen von Werner Roller. Stuttgart 2023.
- Habermas, Jürgen: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats. Frankfurt a. M. 1992.
- Hamilton, Alexander, James Madison und John Jay: Die Federalist Papers. Vollständige Ausgabe. Übersetzt, eingeleitet und mit Anmerkungen versehen von Barbara Zehnpfennig. München 2007.
- Hausteiner, Eva, Grit Straßenberger und Felix Wassermann (Hrsg.): Politische Stabilität – Ordnungsversprechen, Demokratiegefährdung, Kampfbegriff. Sonderband der Zeitschrift „Leviathan – Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft“. Baden-Baden 2020.
- Meier, Christian: Die Entstehung des Politischen bei den Griechen. Frankfurt a. M. 1983.
- Montesquieu, Charles de: Vom Geist der Gesetze. Übersetzt von Kurt Weigand. Stuttgart 1986.
- Mouffe, Chantal: Agonistik. Die Welt politisch denken. Berlin 2014.
- Sartori, Giovanni: Demokratietheorie. Aus dem Englischen übersetzt von Hermann Vetter, herausgegeben von Rudolf Wildenmann. 3. Auflage. Darmstadt 2006.
- Schumpeter, Joseph Alois: Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie. 10., vervollständigte Auflage. Mit einer Einführung von Heinz D. Kurz, übersetzt von Susanne Preiswerk (Teil I–IV) und Theresa Hager, Philipp Kohlgruber und Patrick Mellacher (Teil V). Tübingen 2020.
- Straßenberger, Grit und Felix Wassermann (Hrsg.): Staatserzählungen. Die Deutschen und ihre politische Ordnung. Berlin 2018.
- Tocqueville, Alexis de: Über die Demokratie in Amerika. Erster Teil und Zweiter Teil. Aus dem Französischen neu übertragen von Hans Zbinden, mit einem Nachwort von Theodor Eschenburg. Zürich 1987.