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Վերլուծություններ ու Արգումենտներ

Soziale Netzwerke in der Pflicht! Meinungsfreiheit in Gefahr?

Հյուրատետր Professor Dr. Boris P. Paal, Dr. Moritz Hennemann

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Praxis: Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen

Die Bekämpfung von Hass im Netz ist das Ziel des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), zudem sollen die sozialen Netzwerke reguliert in die Verantwortung genommen werden. Das Gesetz ist umstritten, so fürchten zum Beispiel viele Kritiker, dass die Betreiber der Netzwerke wegen der kurzen 24-Stunden-Frist vorsorglich zu viel löschen würden und so die Meinungsfreiheit der Nutzer beschränken. Das vorliegende Kurzgutachten ist zum einen eine Bestandsaufnahme über die Praxis des NetzDG und bietet darüber hinaus Handlungsempfehlungen für die anstehende Novellierung des Gesetzes.

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  • Ausgangspunkt: Die Bekämpfung von Hate Speech im Internet und die Inpflichtnahme von Anbietern sozialer Netzwerke sind zentrale Zielsetzungen des 2017 erlassenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).
  • Reaktionen: Die Zielsetzungen des NetzDG werden allgemein begrüßt. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes hat jedoch vielfach Kritik erfahren. Ein Hauptvorwurf lautet, das NetzDG verletze das Grundrecht der Meinungsfreiheit durch sog. Chilling effects und Overblocking.
  • NetzDG-Berichte: Die ersten Pflicht-Berichte von Anbietern sozialer Netzwerke belegen die praktische Bedeutung des NetzDG. Die Löschquoten tragen allerdings allenfalls bedingt die Annahme des befürchteten generellen Overblocking.
  • Perspektiven: Der Regulierungsansatz sollte nachjustiert und mit Augenmaß fortentwickelt werden – erforderlich ist eine enge Abstimmung mit den EU-Regulierungsvorhaben. Konkret sind die Vorgaben für das Beschwerdemanagement zu ergänzen. Das Sanktionsregime sollte das Löschen rechtmäßiger Inhalte adressieren. Der Schutz der Nutzer ist zu stärken, insbesondere durch einen Anspruch auf ‚Wiederaufnahme‘ zu Unrecht gelöschter Inhalte.

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