Die Schließung unseres Auslandsbüros in Tiflis ist eine unmittelbare Folge der von der georgischen Regierung geschaffenen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die KAS ihren Kernauftrag als politische Stiftung vor Ort nicht mehr erfüllen kann.
Am 28. Juli 2026 lehnte die georgische Regierungsverwaltung die von der KAS auf Grundlage des neuen georgischen „Law on Grants“ eingereichten Anträge zur Finanzierung ihrer Projektarbeit ab. Intensive Bemühungen auch seitens der deutschen Bundesregierung, eine Fortsetzung der Arbeit unter den neuen Rahmenbedingungen zu ermöglichen, blieben ohne Erfolg. Eine Genehmigung von Projekten erschien nur möglich, wenn diese nicht mehr dem politischen Charakter und Auftrag der Stiftung entsprochen hätten. Eine bloße Präsenz in Georgien ohne die Möglichkeit, unseren eigentlichen Auftrag wahrzunehmen, ist für die Konrad-Adenauer-Stiftung keine tragfähige Alternative. Die Auflösung des Büros ist daher die unumgängliche Konsequenz der Einschränkung unserer Arbeit durch die georgische Regierung.
Seit 2003 engagiert sich die KAS in Georgien für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, parlamentarische Entwicklung und europäische Verständigung. Ihre Arbeit wird durch Zuwendungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), des Auswärtigen Amts (AA) und der Europäischen Union finanziert. In mehr als zwei Jahrzehnten hat die Stiftung die regionale Zusammenarbeit im Südkaukasus, demokratische und rechtsstaatliche Institutionen, die Vergangenheitsaufarbeitung, den interreligiösen Dialog, den georgischen Parlamentarismus sowie die deutsch-georgischen Beziehungen und die Annäherung an die Europäische Union unterstützt. Mit Nachwuchsprogrammen und Stipendien förderte sie zudem Generationen junger Georgierinnen und Georgier. Gemeinsam mit Partnern aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft begleitete die KAS den europäischen Reform- und Modernisierungskurs des Landes.
Die Stiftung bleibt Georgien und ihren langjährigen Partnern verbunden. Sie hält ihre Registrierung als juristische Person im Land aufrecht, um bei veränderten politischen Rahmenbedingungen eine Rückkehr zu ermöglichen.
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