Wohnungsbau in Hessen:
Im Rahmen der stiftungsübergreifenden Veranstaltungsreihe Stadt.Land.Wohnraum lud das Politische Bildungsforum Hessen zu einem Online-Mittagsgespräch über das Erfolgsmodell 'Hessengeld' ein. Melanie Gerster, Referentin für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Konrad-Adenauer-Stiftung, eröffnete und moderierte die Veranstaltung. Sie betonte die Bedeutung des Wohnens als eine der zentralen sozialen Fragen des aktuellen Politikgeschehens. Heiko Kasseckert, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, stellte in einem Impulsvortrag das landeseigene Förderinstrument Hessengeld vor – eine Initiative, die darauf abzielt, den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen gezielt zu fördern.
Was ist das Hessengeld?
Das im März 2024 gestartete Projekt unterstützt Erwerberinnen und Erwerber der ersten selbstgenutzten Immobilie – ob Neubau oder Bestandsimmobilie. Das Hessengeld wird in Höhe von je 10.000 € an die Erwerbspersonen, zuzüglich je 5000 € für jedes weitere Kind gezahlt. Gedeckelt ist dieser Betrag nur auf die Höhe der tatsächlich entrichteten Grunderwerbsteuer. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass beim Erwerb Grunderwerbsteuer anfällt. Somit sind zum Beispiel Erbschaften, Schenkungen oder der Bau auf einem eigenen Grundstück ausgeschlossen. Weiterhin ist die Förderung auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer begrenzt.
Die Auszahlung erfolgt in zehn gleichbleibenden Jahresraten und kann somit beispielsweise zur Finanzierung von Zinsen oder Sondertilgungen verwendet werden. Ein besonderes Merkmal des Hessengelds ist die vollständig digitale und bürokratiearme Antragsstellung.
Aktueller Stand und Rückblick
Bis Februar 2025 wurden rund 4.100 Anträge positiv beschieden. Dies entspricht einem Fördervolumen von etwa 65 Millionen Euro. Weitere 2.300 Anträge befinden sich aktuell in Bearbeitung. Die Ursprünge der Initiative gehen auf einen Antrag der Jungen Union Hessen aus dem Jahr 2018 zurück, der später ins Wahlprogramm aufgenommen wurde. Mit dem Hessengeld wurde eine der „11+1 Sofortmaßnahmen“ der neuen Landesregierung umgesetzt.
Politische Einordnung und Perspektive
Kasseckert betonte, dass das Hessengeld kein Ersatz für Eigenkapital sei, aber eine planbare, mehrjährige Unterstützung darstelle – besonders in Zeiten hoher Bau- und Finanzierungskosten. Sollte der Bund künftig gesetzliche Möglichkeiten zur Staffelung oder Aussetzung der Grunderwerbsteuer schaffen, würde Hessen diese Optionen nutzen, ohne bestehende Zusagen zurückzunehmen.
Auch die Rückmeldungen aus anderen Bundesländern zeigen großes Interesse an dem Modell. Die Hoffnung: eine Signalwirkung für den Bund, um beispielsweise steuerliche Anreize wieder stärker zu nutzen.
Herausforderungen im Bausektor
Ein weiteres Thema war die angespannte Lage im Bauwesen. Die Kombination aus dem Ende der Nullzinsphase, gestiegenen Material- und Lohnkosten sowie verschärften Bauvorschriften hat die Kosten massiv erhöht. Kasseckert plädierte daher für eine Überarbeitung der Bauordnung, um schnelleres und günstigeres Bauen zu ermöglichen. Ein entsprechendes Reformpaket mit 20 Vorschlägen – darunter vereinfachte Genehmigungen – soll noch im Sommer in den Hessischen Landtag eingebracht werden.
Fazit
Das Hessengeld ist ein innovativer Ansatz auf Landesebene, um dem Rückgang im Wohnungsbau entgegenzuwirken und den Eigentumserwerb für Familien und junge Menschen attraktiver zu gestalten. Es steht beispielhaft für die Möglichkeiten, wie Länder auch ohne neue Bundesgesetze eigene Impulse setzen können – und es zeigt, wie dringend steuerliche und rechtliche Reformen auf Bundesebene notwendig wären, um Bauen und Wohnen wieder bezahlbar zu machen.
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