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"Eine Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit"

Rafâa Ben Achour und Nadia Akacha zur neuen Verfassung Tunesiens

Nach der Revolution des Arabischen Frühlings und den damit verbundenen gesellschaftlichen Umwälzungen hat für Tunesien mit dem Inkrafttreten einer neuen Verfassung am 10. Februar 2014 eine neue Zeit begonnen. Über den Entwicklungsprozess, die Schwierigkeiten und den in ihr enthaltenen Stellenwert von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sprachen Rafâa Ben Achour und Nadia Akacha beim Frühstücksgespräch in der Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung.

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Im Zuge des Arabischen Frühlings sei im Maghreb das Bestreben immer stärker geworden, mit den autoritären Systemen der Vergangenheit zu brechen, erklärte Nadia Akacha von der Universität Tunis einleitend. Damit sei auch gleich die Frage verbunden gewesen, ob es daher eine neue Verfassung geben müsse. „Die Diktaturen des Maghreb hatten keine Verfassungen, dafür gewisse Grundrechte, die aber faktisch nur aus frommen Wünschen bestanden.“ Diese seien jedoch in ihr Gegenteil verkehrt und genutzt worden, um den politischen Gegner kleinzuhalten. Der oft in Ägypten verhängte Ausnahmezustand sei dafür ein gutes Beispiel.

„Mit dem Arabischen Frühling kam es zu einer Wiederbelebung des Verfassungsbegriffs, der plötzlich in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion rückte“, so Akacha. Dieser Gedanke habe als Zeichen einer modernen Gesellschaft gegolten. „Die Menschen gingen für eine Republik der Freiheit und der Grundrechte auf die Straße.“

“Es musste Tabula rasa gemacht werden“

Rafâa Ben Achour war in der tunesischen Übergangsregierung Beigeordneter Minister des Premierministers und hat die Entwicklungen in Tunesien nicht nur erlebt, sondern mitgestaltet. Das Land habe seit 1959 eine Verfassung gehabt, die den damaligen internationalen Standards entsprochen habe. Diese habe ein präsidiales politisches System errichtet und Elemente der gegenseitigen ‚checks and balances‘ gehabt. „Danach wurde die Verfassung jedoch 15 mal geändert und wir sind dabei etwas vom Weg abgekommen.“ Zwar hätten einige Änderungen liberale Aspekte enthalten, aber viele andere sollten einfach dazu dienen, die Opposition vom Präsidentenamt fernzuhalten.

Nach der Revolution im Januar 2011 habe es Überlegungen gegeben, die Verfassung in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat liberaler zu gestalten. „Doch als mit der Kaspah-Bewegung eine zweite Revolutionswelle entstand, musste ‚Tabula rasa‘ gemacht werden und es gab den Wunsch nach einer Verfassungsabstimmung.“ Im Oktober sei es dann erstmals in der Geschichte Tunesiens zu Wahlen gekommen, die nicht von der Regierung ausgerichtet wurden, sondern von einer unabhängigen Kommission.

Mit überwältigender Mehrheit verabschiedet

Was dann folgte, sei eine Phase des relativen Stillstandes gewesen, die erst durch die Ermordung der Oppositionspolitiker Chokri Belaid im Februar und Mohamed Brahmi im Juli 2013 beendet wurde. „Diese Vorkommnisse haben die Dynamik wieder beschleunigt und wir dürfen auch nicht vergessen, welchen Einfluss die Entwicklungen in Ägypten auf Tunesien hatten.“

Nach einem mühsamen Konsens wurde am 27. Januar 2014 die neue Verfassung verabschiedet und zwar mit der überwältigenden Mehrheit von 200 Stimmen, gegenüber vier Nein-Voten und sechs Enthaltungen. „Es ist eine moderne Verfassung des Kompromisses und des Konsenses und sie entspricht internationalen Standards von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“, so Ben Achour.

Schwachstellen und Graubereiche

Neben vielen positiven Errungenschaften machte er jedoch auch auf einige Schwachstellen der neuen Verfassung aufmerksam, vor allem in ihrer Implementierung und Anwendung, da sie gerade im Hinblick auf Exekutive und Legislative Mehrdeutigkeiten enthalte. "Es handelt sich auch nicht um eine laizistische Verfassung und sollten wir in der Zukunft eine Mehrheit aus religiösen Parteien haben, könnte sie möglicherweise theokratisch ausgelegt werden." So spreche der Artikel 6 etwa von 'der Religion' und nicht von 'den Religionen'. Auch Artikel 22, der das Recht auf Leben garantiert, kann in Ausnahmefällen außer Kraft gesetzt werden. Für welche Fälle das gelte, beibe jedoch offen.

"Tunesien ist mit dieser Verfassung eine Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit eingegangen", sagte er abschließend. Nun gelte es, ihre Entwicklung und Umsetzung aufmerksam zu begleiten und voranzutreiben.

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