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Zwischen Informationsfreiheit und Schutz der Privatsphäre

dari Prof. Dr. Peter Schiwy

XI. Treffen der Präsidenten der lateinamerikanischen Verfassungsgerichte 1. - 5. November 2004, Santo Domingo

Im zentral- und südamerikanischen Bereich trägt - nicht zuletzt unter deutscher Mitwirkung - eine vielfältige, bei aller Unterschiedlichkeit doch in sich harmonische Welt verfassungsgerichtlicher Praxis dazu bei, das bisweilen arg strapazierte demokratische Gefüge Lateinamerikas zu kräftigen. (Peter Schiwy zu "XI. Encuentro de los Presidentes y Magistrados de los Tribunales y Salas Constitutionales de America Latina")

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Verfassungsgerichtshöfe sind Kennzeichen entwickelter Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - und das, obwohl ihre Existenz und ihr Wirken in der jeweiligen Gesellschaftsform unterschiedliche Ausprägung, Wirkungskraft und politische Bedeutung erkennen lassen. Dass und welche Rolle sie in der lateinamerikanischen Politik spielen, ist schon weit weniger bekannt; um so erstaunlicher und beachtenswerter ist es, dass - nicht zuletzt unter deutscher Mitwirkung - im zentral- und südamerikanischen Bereich eine vielfältige, bei aller Unterschiedlichkeit doch in sich harmonische Welt verfassungsgerichtlicher Praxis dazu beiträgt, das bisweilen arg strapazierte demokratische Gefüge Lateinamerikas zu kräftigen.

Die politischen Entwicklungen haben gerade in den letzten Jahren in dem südamerikanischen Subkontinent zu politischen Veränderungen geführt, die - durchaus nicht immer frei von Gefährdungen der Demokratie - gleichwohl ein Zeichen wachsender Vielfalt und beständigen Wechsels sind. Dass dabei auch und gerade die Informationsfreiheit die Voraussetzungen für solche Entwicklungen bildet, steht außer Zweifel. Das Recht auf Informationen, der freie Zugang zu ihnen war deswegen auch das zentrale Thema des XI. Treffens der lateinamerikanischen Verfassungsgerichte, die, nahezu vollständig durch ihre Präsidenten vertreten, diesmal in der Hauptstadt der Dominikanischen Republik, in Santo Domingo, zusammenkamen. Dass dieser jährliche Kongress an Bedeutung und Gehalt stetig hinzugewonnen hat, ist nicht zuletzt einem wirkungsvollen Beitrag deutscher Entwicklungshilfe zu verdanken. Über das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung haben die Deutschen die Initialzündung zu diesem Treffen juristischen Gedankenaustausches, aber auch politischer Verfassungspraxis geleistet. Längst hat sich die Veranstaltung verselbstständigt. Sie gehört heute zum gepflegten Bereich juristischen und politischen Meinungsaustausches in Lateinamerika.

Der erfahrene Präsident des chilenischen Verfassungsgerichts und Verfassungsrechtslehrer, Don Juan Colombo Campbell, der an nahezu allen vorangegangenen Treffen persönlich teilgenommen hat, stellte in seinem diesjährigen Vortrag die entscheidende Rolle der Verfassungsgerichte bei der Auslegung der Informationsfreiheit und der Bestimmung des Umfangs dieses Grundrechts heraus. Die Verfassungsrichter hätten die schwierige Aufgabe, eine Abwägung vorzunehmen zwischen dem Anspruch des Bürgers auf ungehinderten Zugang zu den Informationsquellen und den bisweilen kollidierenden Rechten des Einzelnen auf den Schutz der Privatssphäre, seiner persönlichen und intimen Daten oder seiner Ehre, aber auch kollektiven Gütern wie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Landesverteidigung.

Dementsprechend wurde in den ersten beiden Tagen des Kongresses die Ausübung der Meinungsfreiheit zum beherrschenden Thema, insbesondere vor dem Hintergrund einer im Zuge der Globalisierung ausschweifenden, von Nationalstaaten und deren Gerichtsbarkeit nicht mehr kontrollierbaren Macht internationaler Medienkonzerne. Die Gefahr einer zügellosen Nutzung oder gar eines Missbrauchs von Informationen wurde als umso gewichtiger angesehen, als diese privaten Weltunternehmen selbst nicht auskunftspflichtig sind.

Trotz dieser Bedenken bestand zwischen den Teilnehmern Einigkeit, dass die positiven Wirkungen eines allgemeinen Anspruchs auf freien Zugang zu öffentlichen Informationen überwiegen. So verwies Victor Manuel Núñez Rodríguez, der oberste Richter Paraguays, in einem eindrucksvollen Vortrag auf die Zusammenhänge zwischen Bildung und Information. Der Beitrag, den die Informationsfreiheit leisten kann, ist zur Festigung demokratischer Strukturen entscheidend vom Bildungsstand der Bürger abhängig. Mit der Volksbildung wächst die demokratische Partizipation. Die für mitteleuropäische Verhältnisse nur noch schwer nachvollziehbaren Fragen umfassender Schulpflicht und Ausbildungschancen sind in anderen Gegenden unserer Welt keineswegs selbstverständlich.

Um so überzeugender sind die Fortschritte lateinamerikanischer Länder bei der Sicherung der Informationsrechte der Bürger. Während der deutsche Bundestag - im Übrigen eher in Vollzug europäischer Anforderungen aus Brüssel als aus eigenem Antrieb - über ein Informationszugangsgesetz berät, ist man in Lateinamerika - Mexiko, Panama, Dominikanische Republik, Peru und Ecuador, aber auch einzelne Bundesstaaten Argentiniens- schon einen Schritt weiter. Dort existieren bereits Vorschriften, die den Bürgern das Recht gewähren, in Verwaltungsakte Einsicht zu nehmen, um somit das staatliche Handeln besser verstehen, aber auch kontrollieren zu können. Núñez Rodríguez dazu: “Wir müssen diese Rechte ausbauen, weil die Herrschaft über den Strom von Informationen in Zukunft die Frage nach der demokratischen Legitimation und damit der politischen Macht noch stärker als jetzt beantworten wird.“

Der Richter des progressiven costaricanischen Verfassungssenats, Ernesto Jinesta Lobo, wies darauf hin, dass die Umsetzung eines umfassenden Informationsanspruchs des Bürgers gegenüber der öffentlichen Verwaltung entscheidend zur Bekämpfung der in Lateinamerika weitverbreiteten staatlichen Korruption beitragen könne: „Die von den Verwaltungsbehörden ausgeübte Praxis der Geheimnishaltung bildet den Nährboden für Korruption, unter der wir die Ausübung staatlich verliehener Handlungsbefugnis zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen Dritter verstehen.“

Die teilweise lebhafte Debatte, die diese Beiträge unter den hohen Juristen auslösten, markiert ein Expertengespräch auf hohem fachlichem, aber auch verfassungspolitischem Niveau. Sie zeigt die Lebendigkeit wachsender demokratischer Strukturen in einem Subkontinent, der mehr und mehr unter Beweis stellt, dass die Schlüsselfunktion staatlicher und demokratischer Existenz - das Verfassungsgericht - gängige Praxis und wichtiger Faktor der gesellschaftlichen Entwicklung an Bedeutung gewinnt.

Dass die Deutschen im Rahmen ihrer Förderpolitik die Initialzündung zu dieser Entwicklung gegeben haben, darf sie durchaus mit Zufriedenheit, wenn nicht mit Stolz erfüllen. Es ist eine enge, langfristig angelegte und gepflegte, vertrauensvolle Zusammenarbeit, die - das ist von dauernder politischer Bedeutung - wertvolle, bleibende Kontakte zur juristischen Elite des gesamten lateinamerikanischen Kontinents entstehen lassen. Damit ist auch eine Einwirkung auf die Entscheidungsträger von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in diesem an politischer Bedeutung wachsenden Subkontinent verbunden.

Gerade Lateinamerika bot sich für einen solchen Ansatz entwicklungspolitischer Arbeit an, da hier die historischen Wurzeln eines ursprünglichen Europas bis heute Fortbestand haben und in vielem eine europäisch-lateinamerikanische Wertegemeinschaft andauert. Darüber hinaus findet die ausgefeilte Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Rechtsprechung und Literatur der meisten lateinamerikanischen Länder gemeinhin große Aufmerksamkeit. Die Konrad-Adenauer-Stiftung leistete mit der Arbeit für die deutsche Förderpolitik und die Stärkung der Bande zu Deutschland einen wichtigen Beitrag für unser Land. In diesem Sinne kommt dem Kongress auch eine wachsende außenpolitische Bedeutung zu; denn das deutsche Gründungsengagement und die deutsche Begleitung der Veranstaltung seit nunmehr weit mehr als einem Jahrzehnt bleiben nicht ohne Wirkung auf die Gastgeberländer und auf die Juristenelite der lateinamerikanischen Staaten. Die nächste Einladung steht. Schon im Herbst 2005 wird das XII. Verfassungsrichtertreffen Lateinamerikas, diesmal in Punta del Este in Uruguay, stattfinden.

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Dr. iur. Christian Steiner

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