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"Nach dem Irak-Krieg: Die Zukunft der UNO und des Völkerrechts"

Dr. Wolfgang Schäuble

Kongressansprache von Dr. Wolfgang Schäuble auf dem gleichnamigen Kongress vom 20. / 21. Nov. 2003 im Gästehaus der Bundesregierung, Petersberg, Königswinter.

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"Nach dem Irak-Krieg: Die Zukunft der UNO und des Völkerrechts"

Ansprache beim Abendessen

Unser Kongress hätte zu keinem geeigneteren Zeitpunkt stattfinden können. Die Welt ist in Bewegung wie lange nicht mehr, und es fällt schwer abzusehen, in welche Richtung die Entwicklungen laufen. Sind es die beklemmenden politischen Realitäten, die über die Möglichkeiten des Völkerrechts und der Vereinten Nationen dominieren, oder werden es die Weltorganisation und die Instrumente des Völkerrechts schaffen, die politischen Herausförderungen in Griff zu bekommen?

Die Dichte höchst brisanter Krisen und Konflikte ist enorm: Der Feldzug gegen Saddam Hussein und seine noch gar nicht absehbaren Konsequenzen, die nun schon zwei Jahre andauernden und kaum kalkulierbaren Bemühungen der Koalition gegen den Internationalen Terrorismus, Konflikte um das iranische und nordkoreanische Atomprogramm, die Lähmung der Friedensbemühungen im Nahen Osten auf hoher Eskalationsstufe, Krisen in Afrika, Südostasien, Failing States praktisch rund um den Globus, daneben die Bedrohungen infolge des ungleichen Zugangs zu den limitierten Rohstoffe, die anhaltende Zerstörung der Umwelt, die Auswirkungen der Ungleichzeitigkeit der Entwicklung - man möchte fast aufhören all dies aufzuzählen, wäre nicht jedes einzelne dieser Probleme unter den Bedingungen der Globalisierung eine ganz unmittelbare Gefahr auch für unsere eigene Sicherheit.

Bei all diesen Themen ist das Völkerrecht, sind die Vereinten Nationen gefragt. Selten in den letzten Jahren waren die Hoffnungen und die Erwartungen in das Völkerrecht und in die Vereinten Nationen so groß.

Gerade von den Vereinten Nationen wird erwartet, dass sie das schier unerträgliche Maß an Kriegstreiberei, Terror und massiven Menschenrechtsverletzungen mit möglichst sanften Mitteln zurückschrauben und dass mehr Gerechtigkeit in die Welt kommt.

Wie gesagt: Selten waren die Hoffnungen so groß, aber auch selten waren die Vereinten Nationen und das Völkerrecht derart in Bedrängnis wie heute, wenn ungezügelter Terror völlig wahllos seine Opfer sucht. Die Anschläge auf das Büro des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Bagdad, die dessen Arbeiten faktisch unmöglich gemacht haben, halte ich für einen der symbolkräftigsten Tiefpunkte in der Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen Terrorismus. Selbst Neutralität, die sich einzig dem Schutz von Schutzlosen verschreibt, erfährt keinerlei Schonung mehr.

Als ich im September Gelegenheit hatte, in New York mit Kofi Annan zu sprechen, war spürbar, wie tief die Vereinten Nationen und der Generalsekretär ganz persönlich vom Schock des Bagdader Anschlags auf de Mello und seine Mitarbeiter betroffen waren. Ich glaube, dieser Terrorakt wird auf die Arbeit der Weltorganisation noch lange nachwirken. Der Terror terrorisiert auch das Völkerrecht und die Vereinten Nationen.

Wie also weiter? Man kann natürlich sagen, das Völkerrecht und die Vereinten Nationen seien immer nur so effizient und schlagkräftig, wie die Staaten, die sie tragen, oder besser: wie die Staaten dies gerade wollen. Dennoch scheint auch evident, dass der rechtliche Rahmen und das Instrumentarium der Internationalen Gemeinschaft nicht mehr ausreichen, um den Herausforderungen der Gegenwart und der absehbaren Zukunft zu begegnen. Dies gilt für Frieden und Sicherheit, wie für das Engagement zugunsten der verschiedenen Elemente nachhaltiger Entwicklung, und zwar vor allem in deren Beziehung zueinander: Das Vorausschauende und das Reagierende im Handein der Weltgemeinschaft braucht eine neue Balance.

Im Kern geht es darum, in einer Welt, die enger zusammengerückt ist, in der Chancen und Bedrohungen weniger teilbar geworden sind, Frieden und Stabilität zu sichern. Und dabei muss die Verbindlichkeit einer Ordnung mit dem Respekt für kulturelle und politische Verschiedenartigkeit, mit unterschiedlicher geschichtlicher Herkunft, Entwicklungsstadien und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verbunden werden. Weil jede Ordnung nur soweit reicht, wie ihre Fähigkeit, durchgesetzt zu werden, braucht es auch Macht und die Fähigkeit, den Missbrauch von Macht und Gewalt zu verhindern, zeitgemäße Abschreckung. Abschreckung wird meines Erachtens oft zu einfach nur auf die Zeit des Ost-West Konfliktes bezogen, wo es mit gegenseitiger Vernichtungsfähigkeit gelang, den atomaren Weltuntergang und die unmittelbare militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden großen Blöcken zu verhindern. Mit dem Ende der bipolaren Weltordnung funktioniert das in Zeiten von internationalem Terrorismus, asymmetrischer Kriegsführung und Failing States nicht mehr so einfach. Aber das Prinzip sollte gleichwohl nicht aufgegeben werden, nämlich jeden potentiellen Aggressor, also jeden, der Gewalt zur Durchsetzung welcher Ziele auch immer einsetzen will, davon zu überzeugen, dass er mit der Anwendung von Gewalt letztlich nur seine eigene Vernichtung und also keines seiner Ziele erreichen kann. Es mag nicht immer funktionieren, aber es sollte möglichst oft. Das Gewaltmonopol des Rechtsstaates baut auch darauf, dass jeder potentielle Rechtsbrecher gegen die Überlegenheit staatlicher Sicherheitskräfte letztlich nichts erreichen kann, und die Generalprävention, die der Jurastudent im ersten Semester Strafrecht kennen lernt, setzt auch auf das Prinzip der Abschreckung.

Militärische Fähigkeiten bleiben weiterhin notwendig, aber das darf eben nicht heißen, dass der häufigere Einsatz militärischer Mittel angestrebt wird, sondern es muss dabei bleiben, dass überlegene militärische Mittel gerade dafür sorgen sollen, dass es erst gar nicht zu ihrem Einsatz kommen muss. Dabei darf Abschreckung nicht mit dem Recht des Stärkeren verwechselt werden. So funktioniert auch der Rechtsstaat nicht, der das Faustrecht durch rechtliche Ordnung und Gewaltmonopol abgeschafft hat. Deswegen braucht es global auch eine rechtliche Ordnung, und weil sie noch nicht so funktionstüchtig ist wie die innerstaatliche, brauchen wir eine neue Art von Abschreckung. Da diese nicht wie im Kalten Krieg auf Gegenseitigkeit beruhen kann, müssen wir selbst sie in eine Balance bringen, und zwar indem der Westen sein grundsätzliches Verhältnis zur nicht-westlichen Welt von der Maxime leiten lässt, Vielfalt als Bereicherung zu fördern. Das Gelingen dieser neuen Art von Abschreckung hängt also ab von beidem: Unserer Entschlossenheit, Terror mit allen, notfalls auch mit militärischen Mitteln zu bekämpfen und unserem respektvollen Umgang mit der nicht-westlichen Welt. Dieser doppelte Ansatz begründet, gemeinsam mit dem doch fast weltweit feststellbaren Konsens über die Notwendigkeit von Terrorbekämpfung, die politische, moralische und völkerrechtliche Legitimität einer neuen Abschreckung.

Angesichts neuer Bedrohungen in Zeiten von Globalisierung, internationalem Terrorismus, Failing States und asymetrischer Kriegsführung stellen sich so neue Herausforderungen an das Völkerrecht, und aus diesen Bedrohungen gewinnen auch die Debatten um Prävention oder Preemption ihre Legitimität. Ein Unbehagen am Thema an sich darf kein Grund sein, diese Debatte zu scheuen. Dies wäre auch politisch verantwortungslos.

Staatliche Souveränität und Interventionsverbot reichen als Grundlage für die Ordnung des Völkerrechts nicht mehr aus, weswegen wir um eine behutsame Weiterentwicklung nicht herumkommen. Noch vor wenigen Monaten bin ich für diese Aussage heftig kritisiert worden. Inzwischen wird fast allgemein so formuliert, vom Außenminister bis zum Bundespräsidenten.

Ich sehe im Wesentlichen drei Problembereiche, nämlich das Feld der humanitären Intervention, sodann die Frage, wie angesichts der Zerstörungskraft insbesondere von Massenvernichtungswaffen der Begriff der Unmittelbarkeit eines bevorstehenden Angriffs verstanden werden muss, und schließlich das Problem, wie man die terroristische Kriegsführung durch Individuen und nichtstaatliche Gruppierungen bekämpfen kann.

Zur humanitären Intervention: Bedrückende Fernsehbilderzeigen die Öffnung von Massengräbern, in die Bürgerkrieger inmitten Europas vor gerade zehn und weniger Jahren ihre Opfer verscharrt haben. Wir sehen drogensüchtige Kindersoldaten, die in verschiedenen Ländern, anstatt die Schulbank zu drücken, im großen Stiel bestialische Massaker verüben. Der Zugang zur Information erweitert unseren Horizont - er vergrößert aber auch unsere Verantwortung. Wenn die Erfahrung mit dem Holocaust nicht verloren gehen soll, und die mit anderen grauenvollen Diktaturen, Verbrechen, Völkermord, dann dürfen wir nicht mehr wegsehen. Durch die Fortschritte in der Informationstechnologie sind Ausreden heute global nicht mehr gegeben. Die Tatsache, dass es sich oft um Konflikte innerhalb souveräner Staaten handelt, kann daran nichts ändern, moralisch nicht, weil Menschenwürde nicht an Grenzpfählen endet, und sicherheitspolitisch nicht, weil Bedrohungen und Risiken in Zeiten der Globalisierung unteilbar geworden sind.

Souveränität und Interventionsverbot waren seit dem 17. Jahrhundert Grundlage des Völkerrechts. Inzwischen aber gehen von Gebieten, in denen eine staatliche Ordnung nicht gegeben ist, weltweit Bedrohungen aus und auch von Staatsgebieten, die sich hinter einer Scheinsouveränität verstecken und für schlimmste Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich sind. Ulrich Preuß hat deshalb die Weiterentwicklung des Völkerrechts zu einem Recht der Menschen und der Menschheit gefordert. Und deshalb brauchen wir das Institut der humanitären Intervention, und am besten nicht nur völkergewohnheitsrechtlich.

Das Problem ist, wer entscheidet. Die Entscheidung durch einzelne Staaten, und seien sie noch so mächtig und in ihrem Inneren rechtlich wohlgeordnet und demokratisch legitimiert, kann keine Lösung sein. Die Legitimation durch rechtlich geordnete multilaterale Entscheidungsstrukturen ist unverzichtbar.

Und so führt - bei aller Unvollkommenheit - kein Weg an den Vereinten Nationen und ggf. ihren regionalen Untergliederungen vorbei. Sie werden nicht immer funktionieren - aber sie sind schon allemal besser, als gar nichts zu tun, oder auch als unilaterale Entscheidungen, die eben zum Recht des Stärkeren zu verkommen drohen, und damit zum Rückfall in archaisches Faustrecht. Diesmal allerdings mit Massenvernichtungswaffen.

Dabei muss der Einsatz militärischer Mittel immer ultima ratio bleiben. Weil Abschreckung das Ziel ist, beinhaltet der Einsatz militärischer Mittel immer auch ein Scheitern. Auch so verstanden hatte der Papst mit seiner Mahnung Recht. Und deshalb darf man sich auch nicht nur und zuerst auf militärische Kategorien konzentrieren.

Derzeit führen wir eine eher zaghafte Debatte über Russland. Da wird auch schnell vor einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten gewarnt, also auf das Interventionsverbot rekurriert. Aber wenn wir mit Russland gute Beziehungen wünschen und auf eine positive Entwicklung Russlands setzen, dann heißt das eben nicht, dass wir die Verletzung von Menschenrechten oder grundsätzlicher rechtsstaatlicher Verfahrensnormen teilnahmslos hinnehmen dürfen. Und dabei denkt nun wirklich niemand in militärischen Kategorien. Aber Transparenz, Öffentlichkeit und Kritik, diplomatische Bemühungen, wirtschaftlicher und politischer Einfluss und Druck, das darf nicht durch das Prinzip der Nichteinmischung verhindert werden.

Kofi Annan sagt in seinem jüngsten Jahresbericht, es gehe nicht darum, „...dass die Mitgliedsstaaten in allem übereinstimmen müssen, sondern vielmehr, dass sie bereit sein sollten, sich der Vereinten Nation zu bedienen, um gemeinsame Ziele zu erreichen und unterschiedliche nationale Interessen zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung dieser nationalen Interessen sollten sie dem Wert und der Bedeutung einer gerechten und stabilen Weltordnung das gebührende Gewicht geben." Ich finde, Kofi Annan ist zu bescheiden. Wir müssen verlangen, das Völkerrecht soweit zu entwickeln, dass die Vereinten Nationen die verantwortliche Instanz für die Wahrung und Einhaltung der Menschen rechte sind, und die Erlaubnis besitzen, solchen Staaten, die nicht willens oder nicht fähig sind, einen menschenwürdigen Rechtszustand einzuhalten, die Souveränität zu entziehen oder einzuschränken.

Damit der Druck funktioniert, bleibt auch die Drohung mit der ultima ratio unverzichtbar. Und dabei müssen wir uns des Dilemmas bewusst sein, dass Drohung nur glaubwürdig ist, wenn sie ggf. auch realisiert wird, dass man also zu dem bereit und fähig sein muss, was man gerade vermeiden will. In Zeiten der Ost-West-Konfrontation ist das gelungen, und da wir in unserer globalen Unordnung nichts Besseres haben, können wir darauf auch heute nicht verzichten.

Damit bin ich bei der Frage von Prävention oder Preemption. Ich messe der Abgrenzung dieser Begriffe nicht zuviel Gewicht zu. Das Recht zu präventiver Selbstverteidigung kennt das Völkerrecht schon lange, aber es setzt die gegenwärtige Gefahr eines Angriffs voraus. Die nationale Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten vom September 2002, die sogenannte Bush-Doktrin, argumentiert, dass der Begriff der Unmittelbarkeit einer Angriffsgefahr durch die zerstörerische Kraft moderner Waffen, insbesondere der Massenvernichtungswaffen, neu definiert werden müsse. Über die Antworten der National Security Strategy kann man streiten, aber die Fragestellung zu verweigern, das geht nicht.

Auch hier müssen wir auf multilateralen Entscheidungsstrukturen bestehen. Vor allem müssen Proliferations- und Rüstungskontrollpolitik verbessert und ihre Effizienz und Durchsetzung verstärkt werden. Da stimmen die aktuellen Erfahrungen gar nicht so hoffnungslos. Es geht nicht um „Präventivkriege" als Ersatz für Politik und Diplomatie. Und es geht ausdrücklich nicht um eine „Erstschlagsdoktrin" - sondern um eine multilateral legitimierte Abschreckung terroristischer Erstschläge.

Schließlich das Problem der terroristischen Kriegsführung durch Individuen und nichtstaatliche Gruppierungen, also vor allem die Frage gezielter Tötung mutmaßlicher oder potentieller Terroristen. Das ist die Frage im war of terrorism, das ist ein Problem im israelisch-palästinensischen Konflikt und in Tschetschenien auch. Im Kriegsrecht ist die Bekämpfung feindlicher Soldaten zulässig, unabhängig davon, ob der Soldat eine unmittelbare Bedrohung darstellt. Aber selbst im bewaffneten Konflikt ist das Recht zu töten begrenzt. Artikel 3 der Genfer Konvention von 1949 verbietet „Angriffe auf das Leben und die Person, namentlich Tötungen jeder Art" und „Verurteilungen und Hinrichtungen ohne vorhergehendes Urteil eines ordentlich bestellten Gerichtes" in Bezug auf „Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen". In den neuen Formen terroristischer Kriegsführung stellt sich die Frage, unt er welchen Voraussetzungen eine Person „nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnimmt". Und wenn die Bedrohung nicht mehr einem bestimmten staatlich verfassten Gebiet zugeordnet werden kann, stellt sich auch die Frage von Kombattanten, Besatzung, Besatzungsrecht und ihrer Legitimation, und wieder landen wir bei der Notwendigkeit multilateraler Entscheidungsstrukturen.

Das bringt uns zur Frage der Reformbedürftigkeit der Vereinten Nationen - eine Aufgabe, die Kofi Annan jetzt zunächst einer Expertengruppe in die Hand gelegt hat, wobei ich bedauere, dass in diesem Gremium deutsche Expertise nicht vertreten ist. Das Grundprinzip, wonach in den Vereinten Nationen alle Staaten Mitglied sein müssen, unabhängig von der Art ihrer demokratischen oder rechtsstaatlichen Verfasstheit, kann nicht in Frage gestellt werden, weil andernfalls die Vereinten Nationen nicht leisten können, was die Welt gerade von ihnen erwarten muss.

Wir müssen aber dem Problem ins Auge sehen, dass heute die Mehrheit der Mitglieder der Vereinten Nationen auch nicht annähernd unserem westlichen Verständnis von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie entspricht. Aus diesem Grund, wie auch aus den ganz unterschiedlichen Größen der einzelnen Mitgliedstaaten wird sich etwa das Mehrheitsprinzip nur sehr begrenzt als Ordnungselement für die Vereinten Nationen eignen. Deshalb ist das Grundprinzip mit den fünf ständigen Mitgliedern des Weltsicherheitsrates bei aller Unvollkommenheit nicht bar jeder Vernunft. Natürlich kann mit gutem Grund bestritten werden, ob die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates heute noch dem Prinzip der Repräsentation plausibel genügen; aber immerhin verhindert das derzeitige System eine Majorisierung von Demokratien durch eine Mehrheit autoritärer Regime.

Deshalb, und auch weil eine Änderung des Stimmrechts im Weltsicherheitsrat vielleicht nicht ganz einfach zu erreichen sein wird, sollte man in der internationalen Kritik derzeit nicht zuviel Kraft über die Verteilung der Sitze und Stimmrechte im Weltsicherheitsrat verbrauchen. Vordringlich erscheint mir die Weiterentwicklung des Völkerrechts, um den aktuellen Gefahren zu wehren. Dazu muss sich vor allem der Westen darin bewähren, die Möglichkeiten der Vereinten Nationen in all ihrer Unvollkommenheit zu nutzen, um eine Weltordnung zu entwickeln, die durch Zustimmung aller Kulturen und Gesellschaften für mehr Stabilität für alle im Zeitalter der Globalisierung sorgen kann. Je besser das gelingt, desto größer wird danach auch die Chance sein, zu einem Konsens bezüglich der institutionellen Verfasstheit der Vereinten Nationen zu kommen.

Ich bin gar nicht so pessimistisch. Karl Popper verdanken wir die Erkenntnis des Prozesses von trial an error. In der Irakkrise sind auf allen Seiten so viele Fehler gemacht worden, dass die Chancen für die Einsicht, dass es so nicht weiter gehen kann, gewachsen sind. Vor allem lag das Scheitern des Weltsicherheitsrates an den Spaltungen innerhalb des Westens selbst. Hätten die Europäer mit einer Stimme gesprochen, hätten sie mehr Druck auf Saddam Hussein und mehr Einfluss auf die Entscheidungen in Washington ausgeübt. Und bei Einigkeit der im Sicherheitsrat vertretenen atlantischen Partner wäre dieser nicht blockiert, sondern handlungsfähig gewesen. Vielleicht haben wir derzeit geradezu ein „window of opportunity", weil für die nächsten Jahre Vetos von Moskau und Peking weniger wahrscheinlich sind. Wie lange das so sein wird, weiß niemand, und deshalb sollten wir die Gelegenheit jetzt nutzen, durch Einigkeit des Westens multilaterale Strukturen zu stärken und den Weltsicherheitsrat und die Vereinten Nationen handlungsfähiger zu machen.

Dazu braucht es einen größeren europäischen Beitrag. Gegenwärtig diskutiert die europäische Union eine eigene Sicherheitsstrategie, die bis Ende des Jahres induziert werden soll. Der Entwurf Solanas vom letzten Sommer lässt hoffen, dass die Regierungen nicht vor klaren Aussagen zurückschrecken. Es wird in den kommenden Wochen sehr darauf zu achten sein, dass Solanas Papier nicht verwässert wird. Wenn wir uns darauf verständigen können, „präventives Engagement", wie Solana dies nennt, zum Kern unserer Sicherheitsstrategie zu machen und dieses so zu definieren, dass außen- entwicklungs- und verteidigungspolitische Instrumente zu einem Maßnahmenbündel geschnürt werden, das militärische Eingreifen als ultima ratio einbezieht, haben wir die Chance, einen großen Schritt vorwärts zu kommen, Solana nennt das europäische Engagement um eine Lösung der iranischen Nuklearkrise, vor allem die Reise der drei Außenminister nach Teheran als Beispiel präventiven Engagements. Ermutigend dabei ist auch, dass das jetzt selbst von den USA begrüßt worden ist. Also Diplomatisches, sicher auch Geheimdienstliches, Hand in Hand mit Entwicklungs- und Handelspolitischem. Man könnte sagen: Ein guter „Policy Mix", wenn auch mit dem Schönheitsfehler, das gerade Solana selbst als der eigentliche Vertreter der europäischen Außenpolitik nicht dabei war. Policy-Mix aus Soft power und Hard power.

Auch die Amerikaner machen die bittere Erfahrung, dass sie ohne die Bereitschaft zu stabilen, verlässlichen Partnerschaften weltpolitisch eher die Kontrolle verlieren. Und manche Europäer sind, hoffentlich, wachgerüttelt und erkennen, dass es die falsche Zeit ist, um sich vom atlantischen Verbündeten zu emanzipieren und über die Zahl der Pole einer künftigen Weltordnung zu debattieren. Statt dessen sollten wir Europäer uns darauf konzentrieren, unsere Partnerschaftsfähigkeit zu verbessern, und das heißt vor allem gemeinsame politische Positionen, mehr militärische Fähigkeiten und auch Überwindung unserer wirtschaftlichen Stagnation.

Jedenfalls scheint mir klar, dass einzig der Zusammenhalt des Westens eine adäquate Antwort auf all diese Herausforderungen sein kann. Einen besseren Partner als Europa kann Amerika nicht finden, und umgekehrt gilt das Gleiche. Über den Atlantik hinweg teilen wir Erfahrungen und Werte des Zusammenlebens auf einzigartige Weise. Deshalb und auch angesichts der Herausforderungen und Gefahren, die uns gleichermaßen fordern, sind wir eine Schicksalsgemeinschaft.

Partnerschaft bedeutet freilich gemeinsam zu entscheiden, vor allem, wenn die Konsequenzen von Entscheidungen gemeinsam geschultert werden sollen. „No taxation without participation" stand am Anfang der amerikanischen Unabhängigkeit.

Die Grenzen unilateralen Handelns und der Geringschätzung multilateraler Legitimation sind in den letzten Monaten mehr als klar geworden. Gemeinsamkeit des Westens kann das Multilaterale stärken, vor allem die Vereinten Nationen. Die Chance ist groß; wie lange sie sich bietet, wissen wir nicht. Deshalb sollten wir sie jetzt nutzen.

Wie sich die Trennlinien zwischen Außen- und Innenpolitik unter den Bedingungen der Globalisierung auflösen, so gilt dies auch für den Imperativ von Rechtstaatlichkeit im Handeln von Demokratien. Dies spricht für das Interesse des gesamten Westens zugunsten einer immer stärkeren Verrechtlichung der Internationalen Beziehungen. Wenn Failing States richtiger Weise als eine der größten Gefahren für unsere Sicherheit gelten, können wir uns weder ein nur selektives Einklagen von Menschenrechten, noch die Missachtung internationaler Gerichte und schon gleich gar nicht eigene Räume der Rechtlosigkeit leisten. Wirklich überzeugende Begründungen für mehrjährige Inhaftierungen ohne Richterspruch in Guantanamo Bay habe ich bislang jedenfalls noch nicht gehört.

Es zeigt sich also, dass gerade angesichts der gegenwärtigen von vielen Krisen geprägten Zeit die Chance besteht, uns als Westen glaubwürdig für einen respektvollen Umgang mit der nicht-westlichen Welt einzusetzen und zu wirkungsvollen Maßnahmen und Regeln der Abschreckung zu gelangen. Ich bin überzeugt, dass wir diesen Weg gehen müssen, zu dem gehört, das Völkerrecht behutsam weiterzuentwickeln, vor allem die Staatensouveränität und das Prinzip der Nichteinmischung zugunsten handlungsfähiger Vereinten Nationen weiter zu öffnen. Andernfalls bliebe, wie Preuß sagt, „die Tugend der Toleranz gegenüber fremden Lebensformen entbehrlich" - und das hielte ich mit Blick auf die Zukunft des Westens für fatal.

Tatsächlich ist doch viel in Bewegung gekommen in New York. Bei der letzten Irak-Resolution war es im Weltsicherheitsrat Russland, das Frankreich und Deutschland den Weg an die Seite der USA gewiesen hat - man möchte fast meinen, eine Komödie; aber doch eher ein sehr ernsthafter Weg der Erkenntnis, vielleicht auf dem Weg zum Guten. Ein solcher Weg aber verlangt vor allem anderen, dass wir uns einsetzen und nicht der Versuchung bequemer Tatenlosigkeit nachgeben.

Dante weist in seiner Göttlichen Komödie die durchaus heißesten Plätze in der Hölle denen zu, die angesichts moralischer Herausforderungen indifferent und ungerührt bleiben.

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担当者

Gisela Elsner

Gisela Elsner kas

Referentin Grundsatzfragen Nachhaltigkeit und Beauftragte der Beratungs- und Beschwerdestelle der KAS.

gisela.elsner@kas.de +49 30 26996-3759

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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

erscheinungsort

Sankt Augustin Deutschland