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単行本

Leseprobe aus Die "antifaschistische" Republik

Prof. Dr. Manfred Wilke
in: Manfred Agethen/Eckhard Jesse/Ehrhart Neubert (Hrsg.): Der missbrauchte Antifaschismus. DDR-Staatsdoktrin und Lebenslüge der deutschen Linken, Freiburg 2002, S. 420-422.

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Die PDS-Fraktion legte im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vor, um den Artikel 26 Absatz l Grundgesetz (GG) zu ändern. Er erklärt eine Politik, die das friedliche Zusammenleben der Völker stört oder mit der ein Angriffskrieg vorbereitet wird, zu einem verfassungswidrigen Unterfangen und stellt es unter Strafe. Diesen Artikel will die PDS nun um eine „antifaschistische Klausel“ ergänzen, fehlt doch nach ihrer Auffassung im Grundgesetz eine „ausdrückliche Bestimmung, wonach die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes verfassungswidrig ist“. Dieser Tatbestand soll nun ausdrücklich mit der Vorbereitung eines Angriffskrieges gleichgesetzt und für verfassungswidrig erklärt werden. Rechtsextremistische Gewalttaten, Fremdenhass, Antisemitismus sind die Stichworte, mit denen der Antrag begründet wird.

Geschichtspolitisch nutzt die PDS den Entwurf, um auf subtile Weise die antifaschistischen Verdienste der SED-Diktatur zu würdigen, denn erst „seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland 1990“ seien nicht nur die „Bestrebungen zum Wiederbeleben nationalsozialistischen Denkens und Handelns angewachsen, sondern nunmehr zu einer ernsthaften Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung geworden“. Mit anderen Worten: Der Sturz der SED-Diktatur durch die friedliche Revolution im Herbst 1989 und die Überwindung der widernatürlichen Teilung des Landes seit 1945 führten zur Wiederbelebung einer neonazistischen Gefahr für die deutsche Demokratie und den europäischen Frieden. Die Stunde der Kommunisten ist somit wieder gekommen, um in breiten „antifaschistischen Bündnissen“ die Wiederkehr des Faschismus zu stoppen.

Die PDS hat schon auf ihrem 7. Parteitag in Cottbus im Oktober 2000 in einer Resolution zum Antifaschismus zur Herstellung von „breiten Bündnissen“ gegen rechtsextremistische Gewalt aufgerufen. Die PDS ist nicht mehr die SED, und so versichert sie ihren Bündnispartnern ausdrücklich, „ohne Führungsanspruch und Ausgrenzung“ gemeinsam gegen „Rechts“ zu kämpfen. Eine Formulierung, die heute erklärungsbedürftig ist. In den kommunistischen Bündnisaufrufen bis 1989 wurde der eigene Führungsanspruch nicht proklamiert, sondern versucht, ihn gegenüber den Bündnispartnern politisch und organisatorisch durchzusetzen. Dies verspricht die PDS künftig zu unterlassen, ist sie doch nunmehr zur Gralshüterin der deutschen Demokratie und einer pluralistischen Gesellschaft mutiert.

Verfassungspolitisch versucht die PDS mit dieser Gesetzesinitiative den antiextremistischen Charakter des Grundgesetzes in einen antifaschistischen umzuwandeln. Der Bundestag verwies den Antrag in die Ausschüsse, aber die PDS konnte trotzdem zufrieden sein. Die anderen Parteien mussten sich zum antifaschistischen Gehalt des Grundgesetzes erklären. Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) warf der PDS vor, nicht verstanden zu haben, dass das Grundgesetz „die Negation des Nationalsozialismus“ ist. Erika Simm (SPD) vertrat dagegen die Meinung, „dass das Grundgesetz als Ganzes eindeutig antifaschistisch ist“, und gab der PDS zu bedenken, dass die von ihr geforderte Änderung möglicherweise den Schluss nahe legen könnte, „das Grundgesetz sei in seiner Grundposition nicht so eindeutig gegen den Faschismus gerichtet“. Wolfgang Götzer (CSU) erinnerte daran, dass das Grundgesetz „eine antitotalitäre Verfassung“ ist.

Der Abgeordnete verwies unter dem Gelächter der PDS auf die ideologische Geschichte des Begriffes Antifaschismus, den er zutreffend als zentralen „Kampfbegriff und festen Bestandteil der kommunistischen Terminologie Strategie“ charakterisierte. Als er sich zur "wehrhaften Demokratie“ bekannte, „die entschlossen ist, die Freiheit gegen ihre Feinde zu verteidigen, gleich, woher diese Feinde kommen, von rechts außen oder von links außen“, quittierte die PDS diese Verfassungsinterpretation mit Gelächter. Für Götzer war diese Gesetzesinitiative der Ausdruck nicht überwundener kommunistischer Ideologie der PDS, und er wollte sie einfach abgelehnt wissen. Dem widersprach Harald Friese (SPD), er verlangte die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse.

Mit der Debatte um die "antifaschistische Klausel“ für das Grundgesetz konnte die PDS zufrieden sein: Allein die CDU/CSU-Fraktion bezog sich noch auf den antitotalitären Charakter des Grundgesetzes und verwies die PDS auf die ideologischen Wurzeln dieses kommunistischen Kampfbegriffes. Rainer Funke von der FDP wollte auf keinen Fall den Anschluss an den antifaschistischen Zeitgeist verpassen. Er räumte ein, dass eine solche Gesetzes- oder gar Verfassungsänderung am Problem des Rechtsextremismus überhaupt nichts ändert. Deshalb sei er dagegen, das Grundgesetz an dieser Stelle zu ändern. Sein Nein zu der Gesetzesinitiative verband er aber mit einem Bekenntnis: „Sie werden mich persönlich, aber auch sicherlich meine Partei immer an Ihrer Seite finden, wenn es darum geht, den Rechtsextremismus politisch zu bekämpfen.“ (...)

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