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Bericht über die LC III Wahlen im Januar 2002

Автор: Wolfgang Hilberer
Am vergangenen Wochenende haben in Uganda Wahlen zur untersten Gebietskörperschaft, sogenannte LC III Wahlen stattgefunden. Sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung waren beredte Zeugnisse von "poor governance".

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Am vergangenen Wochenende haben in Uganda Wahlen zur untersten Gebietskörperschaft, sogenannte LC III Wahlen stattgefunden. Sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung waren beredte Zeugnisse von "poor governance". Insbesondere im Distrikt Mbale kam es zu erheblichen Missständen, die nicht hingenommen werden können, wenn eine Wahl das Attribut "demokratisch" tragen soll.

Der Demokratisierungsprozess in Uganda wurde ernstlich unterminiert und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Wahlsystem erschüttert durch die Art und Weise, in welcher die LC III Wahlen durch die Wahlkommission (Electoral Commission (EC) ) vorbereitet und durchgeführt wurden.

Der Stellenwert der LC III als unterste kommunale Ebene ist eine Nagelprobe auch für die Einführung dezentraler Strukturen. Die Unzulänglichkeiten der LC III Wahlen höhlen den Wahlprozess aus und sind geeignet, die demokratische Regierungsform, die Bürgerbeteiligung und die demokratische Kontrolle negativ zu beeinflussen. Im Ergebnis wird es einen negativen Einfluss auf die Durchführung von Regierungsprogrammen insgesamt haben.

Die LC III Wahlen waren auf den 4. Januar 2002 festgelegt und beinhalteten folgende Positionen:

  • Vorsitzende der Räte
  • Mitglieder der Räte
  • Weibliche Ratsmitglieder.
In den meisten Distrikten fanden die Wahlen nicht zum vorgesehenen Termin am 4. Januar 2002 statt, weil die Wahlunterlagen nicht im gesetzlich vorgesehenen Zeitraum vom 48 Stunden ausgeliefert worden sind. Wegen dieser Verzögerung haben einige Sub-Counties in einigen Distrikten die Wahl trotzdem durchgeführt, allerdings später.

Gemäß Artikel 181 (5) der ugandischen Verfassung müssen die Wahlen zu allen kommunalen Vertretungen spätestens am 6. Tage vor Ablauf der Amtszeit des alten Rates stattfinden. Einige Sub-Counties hielten die Wahlen nicht am 4. oder 5. Januar, sondern am 6. Januar ab. Dies steht in eklatantem Widerspruch zu den verfassungsmäßigen Regularien und ist daher ungesetzlich. Uganda hat deshalb u.a. auch eine Verfassungskrise.

In jenen Sub-Counties, in denen die Wahlen mangels Wahlunterlagen überhaupt nicht stattfinden konnten, hat die Wahlkommission sie auf einen Zeitpunkt nach dem 10. Januar 2002 verschoben.

Die Art und Weise, wie die LC III Wahlen durchgeführt wurden, war enttäuschend, weil das Recht der Wähler, an ordentlich vorbereiteten und durchgeführten Wahlen teilzunehmen, erheblich beeinträchtigt wurde. Dies ist um so unverständlicher als entsprechende Vorschläge von unabhängigen Beratungsgremien gemacht worden sind, um gröbste Fehler zu vermeiden.

Das photographische Wählerregistrierungs- und Identifikationssystem (PVRIS)

Entgegen den einschlägigen Empfehlungen, das PVRIS bis nach dem gegenwärtigen Wahlzyklus auszusetzen, verfolgte die EC das Projekt weiter. Das Ergebnis war eine Schwerpunktverlagerung von Überarbeitung des alten Wählerverzeichnisses hin zur Erstellung eines neuenphotographischen Wählerverzeichnisses. Dazu fehlte aber sowohl die Kapazität als auch die entsprechende sorgfältige Vorbereitung innerhalb des begrenzten Zeitrahmens des Wahlzykluses.

Wahlzettel und andere Wahlunterlagen

Die späten Änderungen im Wahlgesetz im Hinblick auf die Durchführung der Wahl angesichts der Bedeutung der LC III Wahlen überforderte die Wahlkommission. Dies führte zu einer administrativen Lähmung, was sich in folgenden Verzögerungen niederschlug:

  • Herstellung falscher Stimmzettel
  • Unscharfe Kandidatenbilder auf den Wahlzetteln
  • Ineffiziente Beschaffung der Materialien, was die verspätete Auslieferung der Wahlzettel aus Südafrika zur Folge hatte
  • Falsches Zusammenstellen der Unterlagen für die Sub-Counties
  • Verspätete oder in einigen Fällen nichterfolgte Auslieferung der Unterlagen an die Distrikte vor oder am Wahltag.

Schlüsselinstitutionen und Schlüsselpersonen im Wahlprozess

Es ist ebenfalls ein Versagen von Teilen anderer Regierungsinstitutionen und Personen in der Unterstützung der Election Commission zu verzeichnen; dies hätte die Kommission in die Lage versetzt, die Wahlen effizient und fehlerfrei zu organisieren.

Ministry for Local Government

Das Ministry for Local Government setzte zahlreiche Durchführungsverordnungen zum Wahlgesetz von 1997 verspätet in Kraft. Die verspäteten Erlasse zum Wahlgesetz, die u.a. ein neues Wahlverfahren für die LC III-Räte vorsahen, beeinträchtigten die Durchführung der Wahlprozedur und den Wahltag selbst, da zur ordnungsgemäßen Durchführung eine gesetzliche Grundlage für die Wahlkommission als Leitungs- und Durchführungsorgan hätte geschaffen werden müssen.

Parlament

Das Parlament hat es versäumt, rechtzeitig die gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Oftmals werden Wahlgesetz und Durchführungsbestimmung erst einige Wochen vor dem Wahltermin erlassen. Dies beeinträchtigt die Wahlkommission bei der effizienten Organisation, der Führung und Leitung der Wahlen erheblich.

Die verheerenden Fehler, die z. B. bei der Auslieferung, Falschauslieferung oder Nichtauslieferung der Wahlunterlagen gemacht worden sind, scheinen symptomatisch für den Zustand von Schlüsselinstitutionen im Lande.

Die Wählerschaft, Distrikts- und Wahlverantwortliche

Der engagierte und patriotische Geist der Wähler und der Verantwortlichen vor Ort muss ausdrücklich erwähnt werden. Distriktsbeamte und Registratoren arbeiteten unermüdlich daran, den Wählern klar zu machen, dass die Wahlen stattfinden und versuchten die teilweise aufgebrachte Menge zu beruhigen und schwierige Situationen zu meistern. Trotzdem, die weitverbreiteten und anhaltenden Verzögerungen bei der Wahldurchführung und die fehlenden Unterlagen demoralisierten die Wählerschaft und untergruben das Vertrauen in die Wahlkommission.

Schlussfolgerungen

Die Wahlkommission sollte aufgefordert werden, die Umstände zu erklären, die zu den skandalösen Vorkommnissen geführt haben.

Sowohl die Wahlkommission als auch die Regierung haben zu erklären, warum die Wahlen jenseits der von der Rechts- und Verfassungsordnung gesetzten Fristen abgehalten wurde.

Die Wahlkommission schuldet der Öffentlichkeit eine Erklärung über die mangelhafte Vorbereitung und Durchführung der LC III Wahlen. Die Regierung hat die politische Verantwortung für die Fehler und Versäumnisse zu übernehmen, da die Regierung alle Schlüsselinstitutionen kontrolliert. Unter Berücksichtung dieses groben Missmanagements bei den LC III Wahlen sollten die Verantwortlichen umgehend darüber nachdenken, wie die anstehenden LC V Wahlen effizient und zur Zufriedenheit der Wählerschaft innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durchgeführt werden können.

Folgende Kernpunkte sind zu berücksichtigen:

  • Zustand der gegenwärtigen Wählerverzeichnisse
  • Rechtzeitige Bereitstellung der Wahlunterlagen
  • Genügend Zeit zur Vorbereitung der Wahl
  • Verfassungsmäßige Voraussetzungen zur Durchführung der Wahl.
Es scheint praktikabler, vorerst auf die Erstellung des PVRIS zu verzichten und das alte, bestehende Wählerverzeichnis aufzuarbeiten. Das PVRIS kann später im Jahr nach einen nationalen Konsens in dieser Frage, der bisher nicht besteht, fortgesetzt werden.

Schließlich ist die Regierung aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen und Institutionen reibungslos verläuft um eine effiziente Organisation, Leitung und Überwachung künftiger Wahlen - gerade im Hinblick auf die anstehenden LC V Wahlen gewährleistet wird.

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Mathias Kamp

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Referent für Östliches Afrika / Multilaterale Themen Subsahara-Afrika

mathias.kamp@kas.de +49 30 26996 -3426

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