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Das Gipfeltreffen von Thessaloniki

Автор: Anja Hauser

Eine neue Seite der Europäischen Geschichte wird aufgeschlagen

Bei ihrem Gipfeltreffen am 19. und 20. Juni 2003 im nordgriechischen Porto Karras begrüßten die Staats- und Regierungschefs die Vorschläge des Brüsseler Reformkonvents zur Neuordnung der EU als „gute Ausgangsbasis“ für eine bald beginnende Regierungskonferenz zwischen den 25 Regierungen. Der Vorsitzende des Reformkonvents, Frankreichs Ex-Präsident Valéry Giscard d’Estaing, warb für die Ergebnisse des Konvents und überreichte den Verfassungsentwurf an den Europäischen Rat.

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Auf der Agenda dieses Gipfeltreffens standen folgende Punkte:

  • Zukunft Europas, Konvent - Entwurf einer gemeinsamen Verfassung und institutionelle Reformen,
  • Asyl- und Einwanderungspolitik sowie Außengrenzen,
  • Wirtschaftspolitik und beschäftigungspolitische Leitlinien,
  • Westlicher Balkan,
  • Fortführung des Erweiterungsprozesses mit Rumänien, Bulgarien und evt. Türkei,
  • Außen- und Sicherheitspolitik – europäische Sicherheitsstrategie.

Konvent / Regierungskonferenz

Dem Konventspräsidenten, Valéry Giscard d´Estaing, kam an diesem Wochenende die schwierige Aufgabe zu, die Staats- und Regierungschef davon zu überzeugen, an dem Entwurf, so wie er aus dem Konvent hervorgegangen ist, als Grundlage der kommenden Regierungskonferenz Mitte Oktober festzuhalten. Nach Meinung des Konventspräsidenten solle die Regierungskonferenz keine allgemeine Debatte über alle Themen eröffnen, die der Konvent bereits analysiert und anderthalb Jahre lang erörtert habe. Es müsse beibehalten werden, worüber es einen Konsens gibt.

Dieser Verfassungsentwurf stelle ein Bauwerk und ein Gleichgewicht dar, so Giscard, und es dürfe nicht durch Infragestellung wichtiger Einzelteile einen Bruch des Gleichgewichts verursacht und die Solidität des Bauwerks gefährdet werden. Die neuen Verhandlungen sollten sich nur auf die Punkte beziehen, die Gegenstand ausdrücklich angekündigter Vorbehalte sind (insbesondere im institutionellen Bereich) und eventuell auf Aspekte, für welche die Aussichten auf eine Verbesserung des Textes realistisch wären (insbesondere im Bereich „wirtschaftliches Regieren“, - economic governance -, in der Eurozone).

Der nahezu dramatische Verlauf der letzten Phase des Konvents hat gezeigt, dass ein Erfolg auf europäischer Ebene am Ende nur dank allseitiger Kompromisse, sei es bei den Prinzipien (die Wörter „föderal“, das „religiöse Erbe“ usw.) oder bei bestimmten operationellen Bestimmungen, zu erreichen ist.

Unter den Staats- und Regierungschefs wuchs an diesem Wochenende das Empfinden für das, was Giscard wohlweislich nicht aussprach, was jedoch im Konvent fast jeder Teilnehmer meinte: „Was der Konvent erreicht habe, sei allemal mehr, als was die schwerfälligen Regierungskonferenzen der Vergangenheit vermocht haben.“

Stimmen des Europäischen Rates:

Griechenlands Premier und Gipfel-Gastgeber Costas Simitis gab sich am Freitag überzeugt, dass „die EU sich erstmals eine Verfassung geben wird“. Er bezeichnete den Verfassungsentwurf als einen historischen Schritt mit Hinsicht auf die Ziele der europäischen Integration:

  • er bringt die Union ihren Bürger näher,
  • er stärkt das demokratische Wesen der Union,
  • er fördert die Fähigkeit zur Beschlussfassung der Union insbesondere nach der Erweiterung,
  • er verbessert die Fähigkeit der Union zu kohärentem und vereintem Handeln auf internationaler Bühne,
  • er trägt so dazu bei, die Herausforderungen zu bewältigen, die durch die Globalisierung und die Verflechtung entstehen.
Nach Ansicht des Europäischen Rats habe der Konvent seine Nützlichkeit als Forum für den demokratischen Dialog zwischen den Vertretern der Regierungen, der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der Zivilbevölkerung erwiesen. Zudem hat der Konvent den in Laeken erteilten Auftrag erfüllt. Allerdings bedarf es noch einiger rein technischer Arbeiten des Wortlauts in Teil III (Politiken der Union), der in einer Fortsetzungsarbeit des Konvents bis spätestens 15. Juli abgeschlossen sein soll.

Der künftige italienische Vorsitz wurde vom Europäischen Rat aufgefordert, auf der Ratstagung im Juli das Verfahren nach Artikel 48 des Vertrages einzuleiten, damit die Regierungskonferenz im Oktober 2003 einberufen werden kann. Die Konferenz sollte dann ihre Arbeiten so bald wie möglich abschließen und ein Einvernehmen über den Vertrag erzielen, damit die europäischen Bürger genügend Zeit haben werden, sich vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2004 mit der Verfassung vertraut zu machen.

An der Regierungskonferenz werden die beitretenden Staaten gleichberechtigt mit den derzeitigen Mitgliedsstaaten und ohne Einschränkungen teilnehmen, während die drei Bewerberländer Bulgarien, Rumänien und die Türkei, einen Beobachterstatus erhalten werden. Nach dem 1. Mai 2004 soll der Vertrag über die Verfassung von den Mitgliedsstaaten der erweiterten Union so bald wie möglich unterzeichnet werden.

Bei der Debatte im Europäischen Rat kristallisierten sich positive Reaktionen Deutschlands, Frankreichs und Dänemarks heraus. Jacques Chirac sprach von einem „guten Text“, der „dem gezeigten Ehrgeiz entspricht“. Auch das Vereinigte Königreich zeigte sich - mit einigen Abstrichen - zufrieden mit dem Ergebnis des Konvents. Nach Angabe von Teilnehmern der Beratungen äußerte „eine breite Mehrheit“ der Regierungen grundsätzliche Zustimmung. Etliche Staaten hätten sich dafür stark gemacht, die Regierungskonferenz bereits im Dezember abzuschließen.

Deutliche Vorbehalte meldeten Polen und Österreich an. Warschaus Premier Leszek Miller bemängelte, dass er in der Präambel des Entwurfes einen Hinweis auf „den christlichen Charakter“ Europas vermisse. Zudem sei Polen nicht bereit, eine veränderte Definition für EU-Mehrheitsbeschlüsse zu akzeptieren. Er beharrte auf den Regeln des bisherigen EU-Vertrags, die Einhaltung des „Nizza-Gleichgewichts“, die Spanien und Polen überproportionales Gewicht verleihen. Die doppelte Mehrheit, also Mehrheit der EU-Staaten, wenn sie 60 Prozent der Bevölkerung stellen, sei für sein Land nicht akzeptabel. Damit, so die Überlegungen Millers, werde die Möglichkeit von Ländern wie Polen oder Spanien schwinden, Entscheidungen in der EU zu blockieren. Neben den Änderungen bezüglich der Definition des qualifizierten Mehrheitsvotums förderte Polen auch Änderungen in der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, bei der die EU auf engste Weise mit der Nato zusammenarbeiten sollte, sowie in den institutionellen Entscheidungen.

Während viele kleine Länder ihre Zustimmung signalisierten, verlangte Wiens Kanzler Wolfgang Schüssel erneut Änderungen an den Vorschlägen für Brüssels künftige Machtbalance. Sein Land habe „grundsätzliche Vorbehalte“ gegen das geplante Amt eines EU-Präsidenten und eine Verkleinerung der Kommission. Der slowakische Vertreter ist der Meinung, dass es zu einer klaren Abgrenzung der Rolle des Präsidenten des Europäischen Rates sowie zu einer Definition der qualifizierten Mehrheit nach der Nizza-Festlegung kommen solle.

Jean-Claude Juncker, Luxemburgs Premierminister, wiederholte seine Kritik an der fehlenden Transparenz des Gesamtwerkes. Seines Erachtens nach, müssten bestimmte Bestimmungen, insbesondere was den Vorsitz des Europäischen Rats und der Ratsformation anbelange, neu geklärt werden. In der Außenpolitik wünsche er sich einen Einstieg in qualifizierte Mehrheitsentscheidungen, da, so Juncker, sich die EU ansonsten in ihr Verderben stürzen würde. („Mit dieser Verfassung wird sich die Situation des Irak-Krieges genauso wiederholen“). Ein ewiger Streit zwischen den großen EU-Ländern wäre vorprogrammiert.

Stimmen des Europäischen Parlaments

Bei der Eröffnung des Europäischen Rates unterstrich der Präsident des Europäischen Parlaments, Pat Cox, in seiner Rede vor den Staats- und Regierungschefs ebenfalls die Notwendigkeit, das ausgewogene Ergebnis des Verfassungsentwurfs des Konvents nicht in Stücke zu zerlegen. „Der Europäische Konvent ist zu einem klaren, innovativen und optionslosen Text gelangt, der auch funktionieren könnte. Wer den breiten Konsens zu diesem Entwurf zunichte mache, der muss wissen, dass man sich dann eventuell beim kleinsten gemeinsamen Nenner wiederfinden könnte und genau dies wollte der Konvent vermeiden.“ Zudem ließ er die Frage aufkommen, in welcher Form das Europäische Parlament, das eine so große Rolle beim Konvent gespielt hat, in dieser Regierungskonferenz eingebunden werden könnte.

Die EP-Vertreter im Präsidium des Konvents, Inigo Mendez des Vigo (EVP-ED/E) und Klaus Hänsch (SPD/D) plädierten gleichfalls dafür, dass der Text von der Regierungskonferenz nicht geändert werde.

Befürworter dieser Forderung war unter anderem der CDU Abgeordnete Elmar Brok (EVP/D). Für ihn sei es ein außergewöhnlicher Erfolg, dass so viele Menschen aus so vielen Ländern sich auf einen gemeinsamen Text einigen konnten. Allerdings habe er sich in einigen Bereichen ein mutigeres Vorgehen gewünscht, beispielsweise zugunsten von Mehrheitsentscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik. Auch wenn seine Gruppe beim Konvent zwar nicht die Bezugnahme auf das Christentum durchsetzen konnte, so sei doch eine Erwähnung der religiösen Werte erreicht worden.

Der Präsident des Verfassungsausschusses, Giorgio Napolitano, begrüßte ebenfalls die Arbeit des Konvents, drückte allerdings seine Beunruhigung angesichts zweier Punkte aus: die Gefahr einer Veränderung des institutionellen Gleichgewichts durch die Schaffung eines Vollzeitpräsidenten des Europäischen Rates und die Perspektive, dass grundlegende Bereiche auch weiterhin einstimmig entschieden werden.

„Der Erfolg hat viele Väter, der Misserfolg ist dahingegen eine Waise“, sagte der Brite Graham Watson (LIEBE/UK). Die Schaffung einer Rechtspersönlichkeit der Gemeinschaft, das Zusammenlegen der Pfeiler, die Aufgabenverteilung und die Kontrolle durch das Parlament seien positive Aspekte. Dennoch hoffe er auf weitere Verbesserungen im Bereich der Stärkung der Kommission, der Mehrheitsentscheidung und im Zusammenlegen des Vorsitzes des Europäischen Rats und des Kommissionsvorsitzes.

Für Monica Frassoni (Grüne/B) entspricht die Verfassung nicht den Erwartungen der Mehrheit, sie sei ein „Pseudoentwurf“. Zu einer Zusammenarbeit sei es erst in den letzen Wochen gekommen und müsse nun weiter fortgeführt werden, um die Kompromisse zu verbessern. Ihrer Meinung nach müsse die Rolle des Europäischen Parlaments in wichtigen Bereichen - wie Haushalt und justizielle Zusammenarbeit - ausgeweitet werden.

Stimmen der Kommission

Romano Prodi, der Präsident der Kommission, ließ in einer Pressekonferenz vor dem Europäischen Rat in Thessaloniki bereits verlauten, dass er den Gipfel in Thessaloniki als einen „extrem wichtigen Gipfel für die Zukunft der europäischen Union“ ansehe und hoffe, dass die Staats- und Regierungschefs den Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents als Basis für die Arbeit der Regierungskonferenz annehmen werden.

Seiner Ansicht nach habe der Konvent gezeigt, dass er arbeiten könne. Er bekräftigte seine Position, nach der die Regierungskonferenz diesen Verfassungsentwurf in zwei Punkten verbessern müsste: bei der Ausdehnung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und beim institutionellen Aufbau.

„Ist das Veto ein normales Instrument der Union, dann wird es keine Europäische Union geben. Das Veto wandelt Zwerge in Helden um“, erklärte Prodi ironisch.

Im zweiten Punkt sprach Prodi das Risiko der Machtzentren an. Die Europäische Union benötige eine klare institutionelle Darstellung. Seiner Meinung nach müsse man einen „Schutz“ hinzufügen, den die Kommission mit eigenen Vorschlägen der nächsten Regierungskonferenz unterbreiten möchte. Bezüglich der umstrittenen Frage der Größe der Kommission sprach Prodi sich dafür aus, dass man eine Kommission von 30 Mitgliedern sehr gut verwalten könne. Für die Außenpolitik verlangte er eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommission und dem zukünftigen Außenminister. Der „Zwergenwuchs der Gemeinschaft in politischen Fragen“ müsse ein Ende haben. Weiterhin forderte er Instrumente zur Stärkung der Wirtschaftspolitik.

Einwanderungs- Grenz- und Asylfragen

„Schritt für Schritt erarbeiten wir eine Immigrationspolitik, die sowohl die illegale wie die legale Einwanderung betrifft“, sagte der EU-Ratspräsident und griechische Regierungschefs Costas Simitis. Simitis kündigte zudem an, die Europäische Union wolle Probleme mit Flüchtlingsströmen stärker zum Thema für ihre Beziehungen mit anderen Staaten machen. Er sagte, die Zusammenarbeit mit so genannten Drittstaaten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung sei nicht immer so, wie sie sein sollte. Deshalb würde diese Frage jetzt in den Außenbeziehungen der EU überprüft und die Verhältnisse zu solchen Ländern neu bewertet. Hierzu zählen auch der rasche Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit wichtigen Herkunftsländern und die Förderung einer weiter gehenden Zusammenarbeit mit diesen Ländern. Die Zusammenarbeit sollte als eine in beide Richtungen gehender Prozess zu verstehen sein, um zum einen die illegale Einwanderung zu bekämpfen und zum anderen Kanäle für die legale Zuwanderung im Rahmen bestimmter Vorgaben zu sondieren.

Um die Zuwanderung nach Europa in den Griff zu bekommen, soll die EU-Kommission jährlich einen Bericht „über Migration und Integration in Europa vorlegen“. Anhand dieser Berichte will die EU Initiativen ergreifen, um eine „effizientere Handhabung der Migrationsproblematik in Europa zu entwickeln und zu fördern“. Darüber hinaus sollte die Höhe der vorhandenen Finanzmittel, die für die Jahre 2004-2006 zur Verfügung stehen, sorgfältig überprüft werden.

Im Rahmen der Thematik Einwanderung, Grenzen und Asyl vertrat der britische Premier Tony Blair die Idee, außerhalb der EU Auffanglager für Immigranten und Asylbewerber einzurichten, mit der er sich bei den EU-Staats- und Regierungschefs jedoch nicht durchsetzen konnte. „Europa muss ein demokratisches Gebiet bleiben, wo Asyl gewährt wird und es keine Konzentrationslager gibt“, so die Haltung der griechischen Regierung.

Außengrenzen

Der Gipfel unterstrich, dass die operationelle Zusammenarbeit verstärkt und der Grundsatz der Solidarität konkretisiert werden müsse. Zudem sollte sich eine Einigung über die Prioritäten der Verbesserung der Kontrollen an den Grenzen, die Bildung einer Grenzwache, die Normung der Ausrüstungen, die Schaffung einer Agentur oder eines Organs der Gemeinschaft zum Ziel gesetzt werden.

Im Verlauf der Debatte beharrten die Finnen und Österreicher auf der Tatsache, dass die Kontrollen der Grenzen in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fallen sollte, auch wenn dies eine Unterstützung seitens der Gemeinschaft nicht ausschließe. Nach Verfassungsentwurf besteht der Vorschlag, dass die Entscheidung in diesem Bereich künftig mehrheitlich gefasst werden soll. Allerdings bestand von deutscher Seite die Skepsis, dass zunächst die Details für eine einheitliche, europäische Asylpolitik geklärt werden müssten, bevor man dort auf das Vetorecht ver zichte.

In der Asyl- und Einwanderungspolitik forciert die EU die Modernisierung der Ausweise. Künftig sollen nicht nur Einreise-Visa, sondern auch die Pässe der EU-Bürger fälschungssichere biometrische Daten wie digitale Fingerabdrücke enthalten. Die EU reagiert damit auf die Absicht der USA, bereits zum 1. Januar 2004 nur noch solche neuen Ausweise bei der Einreise zu akzeptieren. Zurückhaltend bewerteten die Gipfelteilnehmer den Vorschlag Großbritanniens, eigene „Schutzzonen“ für Flüchtlinge außerhalb der EU einzurichten.

Grundzüge der Wirtschaftspolitik und beschäftigungspolitische Leitlinien

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der überarbeiteten beschäftigungspolitischen Leitlinien wurden von dem Europäischen Rat angenommen. Die wichtigsten politischen Prioritäten lauten:

  • Schaffung optimaler wirtschaftlicher Bedingungen für die Wachstumsförderung (verstärkte Binnennachfrage, Investition in Human- und Sachkapital)
  • Reformen zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen
  • Stärkung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, insbesondere durch eine weitere Senkung der Quoten der öffentlichen Verschuldung und durch sofortige Einleitung der Reform der Renten- und Krankensysteme
Der Europäische Rat hat die Kommission und die EIB nun aufgefordert, die Investitionen in die transeuropäischen Netze (TEN) zu unterstützen. Dies wurde auch vom Kommissionspräsidenten Romano Prodi unterstützend angenommen.

GASP-ESVP - Neue Sicherheitsstrategie der EU – Javier Solana und Chris Patten wiederholen ihren Appell, die Road-Map umzusetzen.

Damit die auf 25 erweiterte EU die Bedrohung bewältigen kann, mit der sie konfrontiert wird (Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und in der Auflösung begriffene Staaten), wurde unter Leitung des Hohen Vertreters der EU für die GASP, Javier Solana, ein Textentwurf vorgelegt. „Ein sicheres Europa in einer besseren Welt“ lautet der Titel des 16 Seiten umfassenden Entwurfs, der eine Strategie mit drei Zielsetzungen vorschlägt. Diese zielen darauf ab, die Stabilität der EU-Nachbarländer zu gewährleisten und eine auf einem Multilateralismus basierende internationale Ordnung zu schaffen, die von der EU und ihren Mitgliedsstaaten konkrete Verpflichtungen erfordern wird (Zusammenschluss der zivilen und militärischen Kapazitäten). Die drei Zielsetzungen lauten im Einzelnen:

  • Die Sicherheitszone um die EU soll ausgedehnt werden.
  • Das internationale Recht und die internationalen Institutionen, insbesondere die Vereinten Nationen, sollen gestärkt werden.
  • Den Bedrohungen muss begegnet werden, indem vielschichtige und verschiedenartige Antworten entwickelt werden, wie z.B. Ausfuhrkontrollen, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu bekämpfen; der Rückgriff auf Aufklärung und die Mittel der Militärpolitik, um den Terrorismus zu bekämpfen sowie der Einsatz wirtschaftlicher, militärischer und humanitärer Instrumente gegenüber zerfallenen Staaten.
Die Europäische Union setzt sich somit zum Ziel, präventiv zu agieren und zu früher, schneller und wenn nötig robuster Intervention befähigt zu sein.

Der Europäische Rat begrüßte die Empfehlung Javier Solanas sehr. Er beauftragte den Hohen Vertreter für die GASP, seine Arbeit in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu entwickeln, um dem Rat „Außenbeziehungen und allgemeine Angelegenheiten“ eine „Europäische Sicherheitsstrategie“ zu unterbreiten. Im Dezember soll diese dann vom Europäischen Rat angenommen werden. Der Rat lobte die Fortschritte in der Militärkapazität der EU und befürwortete, dass eine zwischenstaatliche Agentur zur Entwicklung der Verteidigungs-, Forschungs-, Erwerbs- und Rüstungskapazität geschaffen werden solle.

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