Публикатор

Страновой отчет

Erweitertes Einsatzprofil für japanische Selbstverteidigungsstreitkräfte

Автор: Paul Linnarz

Regierungsbeschluss gilt als Zäsur in der japanischen Nachkriegsgeschichte

Nach mehrwöchigen Verhandlungen haben sich die Liberaldemokratische Partei (LDP) unter Japans Premierminister Shinzo Abe und ihr kleiner Koalitionspartner New Komeito auf eine Neuinterpretation der Verfassung geeinigt. Demnach soll sich Japan künftig auf das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung berufen dürfen. Die Regierung in Tokio hat die neuen Leitlinien heute beschlossen.

Публикатор

Die japanische Verfassung gilt im In- und Ausland als „pazifistisch“. Die Einschätzung gründet hauptsächlich auf Artikel 9. Er legt fest, dass Japan im „aufrichtigen Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden (…) für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten“ verzichtet. Mit diesem Ziel „werden keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder andere Mittel zur Kriegsführung unterhalten.“ Außerdem wird ein „Recht des Staates auf Kriegsführung (…) nicht anerkannt.“

Der Paragraph ist Teil des Verfassungstextes, den die alliierte Militärverwaltung unter US-General Douglas MacArthur nach Ende des Zweiten Weltkriegs ausarbeiten ließ. Bis zur feierlichen Verkündung der Verfassung im Mai 1947 vergingen mehrere Monate mit zähen Verhandlungen. Der pazifistische Artikel 9 fand in der japanischen Öffentlichkeit aber schon bald großen Zuspruch. Weder Kriege noch Armeen sollten für das zerstörte Inselreich jemals wieder eine Rolle spielen. Konkrete Schwierigkeiten im Umgang mit Artikel 9 ergaben sich 1950 dann aber mit dem Ausbruch des Koreakrieges. Japan rekrutierte nach entsprechenden Forderungen der Amerikaner zwar mehrere zehntausend Uniformierte, jedoch nicht als Soldaten, sondern als „nationale Polizeireserve“. Die Gründung einer eigenen Armee lehnte Tokio mit Hinweis auf Artikel 9 der Verfassung stattdessen weiterhin ab. 1954, genau vor 60 Jahren, unterzeichneten Japan und die USA dann ein Sicherheitsabkommen, wurde der japanischen Regierung das Recht auf Selbstverteidigung zuerkannt und ging die damalige Polizeireserve in die heutigen „Selbstverteidigungsstreitkräfte“ über.

Selbstverteidigung unter Auflagen

In der Vergangenheit wurde Artikel 9 der Verfassung so gedeutet, dass sich Japan bei einem Angriff auf das eigene Territorium verteidigen darf. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Angehörige der japanischen Selbstverteidigungsstreitkräfte zum Beispiel bei Friedensmissionen unmittelbar angegriffen werden. „Kollektive Selbstverteidigung“, das heißt, die militärische Unterstützung eines verbündeten Staates oder verbündeter, einem militärischen Angriff ausgesetzter Streitkräfte, war bisher hingegen ausgeschlossen. Mit dem jetzt getroffenen Beschluss wurden für dieses erweiterte Bedrohungsszenario die Weichen gestellt.

Premierminister Abe hat mehrfach versichert, dass Japan von Maßnahmen zur kollektiven Selbstverteidigung nur in absoluten Ausnahmefällen und in „minimalem Umfang“ Gebrauch machen werde. Die Einschränkung zählt zu den zentralen Kriterien für die Neuinterpretation von Artikel 9. Gleichzeitig betont die Regierung in Tokio immer wieder, dass „ein militärischer Angriff auf ein anderes Land“ unter Umständen „die Existenz unseres Landes bedrohen“ könne. Demnach müsse kollektive Selbstverteidigung für Nippon nach internationalen Rechtsstandards (Artikel 51 der UN-Charta) künftig etwa dann möglich sein, wenn Japan „enge Beziehungen“ zu dem angegriffenen Staat unterhält und die Gefahr bestehe, dass der Angriff auf den Verbündeten das „Leben und die Freiheit des japanischen Volkes bedroht“. Entscheidend ist für die kollektive Selbstverteidigung nach Ansicht des Vizepräsidenten von New Komeito, Kazuo Kitagawa, dass ein solcher „Angriff auf ein anderes Land das gleiche Ausmaß an Bedrohung haben muss wie ein direkter Angriff gegen Japan“. Zudem dürfe es keinerlei Alternativen zu einem militärischen Eingreifen geben, um den Verbündeten und dessen Bevölkerung zu schützen. Was das im Einzelfall bedeutet und wo genau die Linie verlaufen wird, ist nach dem jetzt getroffenen Beschluss jedoch noch nicht klar.

Offene Fragen und Vorbehalte

Bei den Verhandlungen zwischen der LDP und ihrem kleinen Koalitionspartner New Komeito kam während der vergangenen Wochen beispielsweise die Frage auf, ob Japan zur kollektiven Selbstverteidigung auch das Recht habe, sich auf der Grundlage einer Resolution des UN-Sicherheitsrates (und auch losgelöst davon) in Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften an der Räumung von Seeminen zu beteiligen. Die Befürworter innerhalb der LDP wiesen darauf hin, dass das Entfernen von Minen ja nicht gleichzusetzen sei mit der Beteiligung an einem Luftangriff oder an einer militärischen Invasion. Zudem warnte LDP-Generalsekretär Shigeru Ishiba mit Blick auf mögliche UN-Missionen: „Japan wird sich von der internationalen Gemeinschaft isolieren, wenn wir unsere Diskussionen damit abschließen, dass sich unsere Nation niemals an irgendwelchen Operationen im kollektiven Sicherheitsrahmen beteiligt.“ Die Gegner gaben hingegen zu bedenken, dass Japan selbst beim Minenräumen unter Umständen als aktive Konfliktpartei gelten müsse. Am Ende blieb in den Verhandlungen offen, ob das beschriebene Szenario vom Recht auf kollektive Selbstverteidigung abgedeckt wäre. Trotzdem wollte sich New Komeito der jetzt beschlossenen Neuinterpretation von Artikel 9 nicht länger verschließen.

Das Einlenken des kleinen Koalitionspartners begründete Parteichef Natsuo Yamaguchi damit, dass für die Entscheidung über künftige Einsätze zur kollektiven Selbstverteidigung „auf mehreren Ebenen Sicherheitsvorkehrungen“ gegen eine zu weitreichende Auslegung von Artikel 9 bestünden. New Komeito konnte in den Verhandlungen mit der LDP und der Regierung nach Medienberichten erst in der vergangenen Woche überdies die Formulierung durchsetzen, dass Japan seine „defensive Haltung beibehält“ und „keine Militärmacht wird, die andere Nationen bedrohen könnte“. Im abschließenden Textentwurf verpflichte sich Japan überdies dazu, „die maximal möglichen diplomatischen Anstrengungen für eine friedliche Lösung (von Konflikten) zu unternehmen“.

Neuinterpretation statt Änderung

Allen Auflagen und Einschränkungen zum Trotz, wird sich das Einsatzprofil der japanischen Selbstverteidigungsstreitkräfte nach der jetzt getroffenen Entscheidung ändern. So manchen ausländischen Beobachter mag dabei verwundern, dass zu dem Zweck von der Regierung in Tokio bis jetzt „nur“ beschlossen wurde, die Verfassung neu zu interpretieren. Der Wortlaut von Artikel 9 bleibt hingegen unverändert. Wenn man so will, hat Japan mit dem Regierungsbeschluss also eine Verfassungsänderung umgangen. Letztere erschien der Regierung unter Premierminister Abe bis zuletzt kein gangbarer Weg. Denn dazu wäre nicht nur eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Parlaments, sondern auch eine einfache Mehrheit per Volksabstimmung erforderlich gewesen.

Die vergleichsweise hohen Anforderungen an eine Verfassungsänderung galten auch in der Vergangenheit als entscheidender Grund dafür, dass jeder Versuch einer Gesetzesnovelle vermieden oder abgebrochen wurde. So war 2005 schon Premierminister Junichiro Koizumi (LDP) bei dem Versuch gescheitert, Artikel 9 der Verfassung zu ändern. Zwar genoss Koizumi vergleichsweise hohe Popularitätswerte, hatte er als Parteivorsitzender bei der Parlamentswahl 2005 für die LDP das zweitbeste Ergebnis ihrer Geschichte erzielt und war Japan zu dem Zeitpunkt bereits an internationalen Friedensmissionen beteiligt; eine Mehrheit in der Bevölkerung hätte die geplante Verfassungsänderung aber wohl trotzdem nicht gefunden. Daran hat sich bis heute grundsätzlich nichts geändert.

Proteste und Befürchtungen

Nach einer kürzlichen Umfrage von Kyodo News sind etwa 55 Prozent der Japaner gegen ein militärisches Engagement ihres Landes zur kollektiven Selbstverteidigung. Fast 58 Prozent der Befragten lehnen die von der Regierung beschlossene Neuinterpretation der Verfassung ab. Ein Komitee um die Japanerin Naomi Takasu hatte den pazifistischen Artikel 9 bereits vor einigen Monaten für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen und dafür eine Unterschriftensammlung gestartet. Bis Ende Juni haben sich nach Medienberichten Vertreter von über 100 Stadt- und Gemeinderäten parteiübergreifend gegen eine Neuinterpretation ausgesprochen und eine breitere Diskussion über das Thema angemahnt. Vor dem Parlament in der Hauptstadt fanden Demonstrationen statt. Gestern sollen etwa zehntausend Menschen an den Kundgebungen teilgenommen haben. Am Sonntag (29. Juni) hat sich ein Mann am Tokioter Bahnhof Shinjuku aus Protest gegen den Regierungsbeschluss vor Hunderten Passanten selbst in Brand gesetzt. Er wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.

Premierminister Abe versucht derweil, den Widerstand in der japanischen Bevölkerung mit dem Hinweis auf neue internationale Bedrohungsszenarien zu zerstreuen. Dazu zählt der Regierungschef mögliche Konflikte im ost- und südchinesischen Meer ebenso wie eine Verschärfung der Auseinandersetzung um das nordkoreanische Raketen- und Nuklearprogramm. Zudem beziehe Japan einen großen Teil seiner Rohstoffe für die Energiegewinnung auf dem Seeweg durch die Straße von Hormus im Persischen Golf. Schon aus diesem Grund müsse sich Japan in Kooperation mit anderen Ländern an der Räumung von Seeminen beteiligen können.

Mit einem stärkeren internationalen Engagement würde die Regierung in Tokio nicht nur die Zustimmung der USA finden. Stattdessen, so Abe, „habe ich auch die Unterstützung der APEC, ASEAN und G-7 für Japans rechtsstaatliche Position (in dieser Frage) gewonnen“. „Wir können“, fordert der Premierminister, „vor diesen Realitäten nicht die Augen verschließen.“ Ob der Appell ausreicht, bei der innenpolitischen Abstimmung und in den Meinungsumfragen für den „Ernstfall“ die nötige Zustimmung zu erhalten, ist derzeit aber keineswegs garantiert.

Поделиться

Публикатор

comment-portlet

Публикатор

О циклах публикаций

Фонд им. Конрада Аденауэра имеет собственные представительства примерно в 70 странах на пяти континентах. У наших зарубежных представителей в каждой конкретной стране можно узнать о новых достижениях и долгосрочных проектах. В подготавливаемых ими "Региональных отчетах" посетители веб-сайта фонда им. Конрада Аденауэра могут получить эксклюзивные аналитические материалы, различную дополнительную информацию и результаты экспертных оценок.

Информация для заказа

erscheinungsort

Tokyo Japan

Публикатор