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Kenia und der Internationale Strafgerichtshof

Автор: Dr. Karsten Dümmel, Daniela Dietmayr

Hoffnung auf Gerechtigkeit?

Mit Präsident Uhuru Kenyatta und Vizepräsident William Ruto stehen die beiden höchsten Personen im kenianischen Staat vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), wo sie sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen. Die Rücknahme zahlreicher Zeugenaussagen, ein möglicher Austritt Kenias aus dem Römischen Statut und die deutlich zum Ausdruck gebrachte Ablehnung des IStGH durch den Präsidenten – all dies stört die Prozesse. Der Einsatz der kenianischen Zivilgesellschaft für eine Verfolgung Kenyattas und Rutos in Den Haag stimmt dennoch hoffnungsvoll.

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Nach den Präsidentschaftswahlen vom Dezember 2007 brachen in Kenia schwere Unruhen aus. Zusammenstöße, welche mutmaßlich von Politikern geplant und finanziert und durch ethnische Hassreden befeuert worden sein sollen, führten zum Tod von mehr als 1.100 Menschen und der Vertreibung von etwa 600.000 weiteren Personen. Trotz der Einführung einer neuen Verfassung im Jahr 2010 bestehen die ethnischen Spannungen im gesamten Lande fort. Wunden, die vor fünf Jahren entstanden und nicht verheilt sind, können leicht wieder aufbrechen. Aus diesem Grund befürchteten Beobachter vor den Präsidentschaftswahlen vom März 2013 – den ersten nach den schweren gewaltsamen Ausschreitungen –, dass es erneut zu Unruhen kommen könnte.

Sowohl Kenia als auch die internationale Gemeinschaft zeigten sich erleichtert, als es nach den Wahlen, die überraschend im ersten Wahlgang von Uhuru Kenyatta gefochten. Als der Oberste Gerichtshof Kenias innerhalb der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Frist über den Antrag entschied und das Wahlergebnis für gültig erklärte, akzeptierte Odinga seine Niederlage. Selbst wenn die Wahlen von Unregelmäßigkeiten geprägt waren, kann dieser Vorgang als wichtiger Schritt hin zur friedlichen Beilegung von Wahlstreitigkeiten gesehen werden. Dennoch bedeutet dies nicht, dass die Ausschreitungen des Jahreswechsels 2007/08 in Kenia kein Thema mehr wären. Im Gegenteil, nach wie vor können Hunderttausende der vertriebenen Personen nicht in ihre Heimat zurückkehren. Landbesitzfragen sind teilweise noch immer ungeklärt und die vor dem IStGH in Den Haag, Niederlande, verhandelten Fälle mutmaßlicher Urheber der Wahlunruhen haben erst im Herbst 2013 begonnen. Diese Themen dominieren die kenianische Medienberichterstattung und die alltägliche Diskussion.

Der IStGH wurde eingeschaltet, als das kenianische Parlament einen Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines lokalen Tribunals zur Verfolgung der Haupttäter in Kenia ablehnte. Nach der Eröffnung der Fälle vor dem IStGH am 10. September 2013 versuchte die kenianische Legislative einmal mehr zu verhindern, dass hohe Politiker zur Rechenschaft gezogen werden können.

Straffreiheit auf Kosten von Gerechtigkeit und Demokratie

Unter den in Den Haag Angeklagten sind die beiden höchsten Politiker des Landes, Präsident Uhuru Kenyatta und sein Stellvertreter William Ruto. Während Kenyattas Verhandlungsbeginn erst kürzlich auf den 5. Februar 2014 verschoben wurde, wurde Rutos Fall zusammen mit dem des ehemaligen Radiomoderators Joshua Sang am 10. September 2013 eröffnet. Ihm und dem stellvertretenden Präsidenten werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Mord, Vertreibung oder Zwangsumsiedlung und Verfolgung), welche mutmaßlich im Zusammen- hang mit den gewaltsamen Ausschreitungen des Jahreswechsels 2007/08 erfolgten, vorgeworfen. Die Anklage möchte beweisen, dass Ruto und sein angeblich bestehendes Netzwerk Pläne entworfen, Waffen zur Verfügung gestellt und Transportwege gesichert hätten, um politische Gegner zu schwächen. Hierbei sahen sich die Richter am IStGH zunächst harscher Kritik vonsei- ten der kenianischen Legislative, aber auch schwierigen Herausforderungen durch die Rücknahme zahlreicher Zeugenaussagen ausgesetzt. Zuletzt griff auch Präsident Uhuru Kenyatta den Gerichtshof mit harten Worten an.

In einer an den IStGH gerichteten schriftlichen Erklärung nennt ein Zeuge Angst um seine eigene Sicherheit und die seiner Familie als Grund für seinen Rückzug. Der IStGH reagierte am 18. September auf die Befürchtungen der Zeugen und internationaler Beobachter, indem er eine Erklärung veröffentlichte, in welcher er darauf hinwies, dass jede Person, die die Identität eines Zeugen aufdecke, vor dem IStGH zur Rechenschaft gezogen würde. „Dieser Gerichtshof fordert alle hier Anwesenden, alle in Kenia, Mitglieder der Presse, Blogger und Nutzer sozialer Netzwerke dazu auf, alles zu unterlassen, was die Identität eines Zeugen aufdecken könnte bzw. einen Versuch der Aufdeckung darstellt. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass ein solches Verhalten untersucht wird und die Täter strafrechtlich verfolgt werden“, sagte Richter Eboe Osuji.

Obwohl der Rückzug von Zeugen ein ernstzunehmendes Hindernis im Prozess darstellt, kann der IStGH kaum mehr tun, als zu wiederholen, dass die Einschüchterung von Zeugen illegal ist und Verfolgung nach sich ziehen kann. Es ist kaum möglich, zu beweisen, wer die Einschüchterung in Auftrag gibt und ausführt.

Während dieses ernstzunehmende Hindernis für den IStGH in der internationalen Berichterstattung nur wenig Aufmerksamkeit erfuhr, wurde ausführlich über die Schritte berichtet, die Organe der kenianischen Legislative eingeleitet haben, um einen Austritt Kenias aus dem Römischen Statut vorzubereiten, obwohl ein solcher Ausritt die derzeit laufenden Prozesse nicht gefährden würde. Das Römische Statut ist die rechtliche Basis, auf welcher der IStGH beruht. Artikel 127 Absatz 1 legt fest, dass der Austritt eines Staates erst ein Jahr nach Einreichung oder zu einem festgelegten, späteren Zeitpunkt Gültigkeit erlangt. Absatz 2 betont außerdem, dass ein Austritt keine Auswirkungen auf Fälle hat, die vor Einreichung der Austrittserklärung beim Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) begonnen haben.

Bislang wurde Ban Ki Moon nicht über einen Austritt Kenias in Kenntnis gesetzt. Jedoch hat das kenianische Parlament einen Antrag verabschiedet, in welchem die Exekutive aufgefordert wird, einen Austritt aus dem Römischen Statut vorzubereiten. Am 10. September schloss sich der Senat der Forderung des Parlaments an, indem auch er einen ähnlichen Antrag verabschiedete und so den Druck auf die Exekutive erhöhte, den Austritt tatsächlich einzuleiten. Sowohl im Parlament als auch im Senate verließen die Mitglieder des Oppositionsbündnisses Coalition for Reform and Democracy (CORD)

kurz vor der Abstimmung den Saal, um ihre negative Haltung zu den Anträgen zum Ausdruck zu bringen. Uhuru Kenyattas Jubilee Coalition verabschiedete sie dennoch, da sie über das hierfür notwendige Stimmengewicht verfügt. Vor den Abstimmungen kam es zu lebhaften Debatten, in welchen CORD-Mitglieder vergeblich versuchten, die Anträge so abzuändern, dass sie die Forderung nach einem Austritt aus dem Römischen Statut nicht enthielten.

Dies zeigt, dass es innerhalb der Legislative Gegner eines Austritts gibt. Die Struktur des Regierungssystems gewährt der Opposition jedoch nicht ausreichend Macht, um auf die Entscheidung der Mehrheit einzuwirken und diese abzuändern. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass in Kenia nach wie vor erhebliche Defizite im Verhalten politischer Amtsträger bestehen, da Teile der regierenden Klasse und der politischen Elite sich dem Präsidenten gegenüber loyal verhalten,

selbst wenn dies zur Stärkung einer Kultur der Straffreiheit der Herrschenden beiträgt.

Präsident Uhuru Kenyatta wiederum hat zuletzt zwei Gelegenheiten genutzt, um seine Einstellung zum IStGH deutlich zu machen. Am 13. Oktober fand eine außerordentliche Sitzung der Afrikanischen Union (AU) statt. In einer Rede vor der afrikanischen Staatengemeinschaft rief er diese dazu auf, sich gemeinsam gegen die neoimperialistischen Versuche des Westens, die Souveränität afrikanischer Staaten zu untergraben, zur Wehr zu setzen. Im Rahmen des Mashujaa Day am 20. Oktober betonte er, dass Kenias Unabhängigkeit auch heute noch gegen Übergriffe von außen geschützt werden müsse. Nach diesen Aussagen erschien es unwahrscheinlich, dass Kenyatta am 12. November - dem ursprünglichen Prozessbeginn - nach Den Haag reisen würde. Zusätzlich hatte sich die AU insofern hinter ihn gestellt, als dass sie den IStGH aufforderte, den Prozessbeginn zu verschieben. Uhuru Kenyatta solle sich mit einem entsprechenden Antrag, welcher die volle Unterstützung der AU hätte, an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) wenden. Obwohl der IStGH zunächst nicht signalisierte, zu einer Verschiebung des Prozessbeginns bereit zu sein, gab er am 31. Oktober bekannt, dass die Prozesseröffnung auf den 5. Februar 2014 verschoben werde. Zuvor war Uhuru Kenyatta lediglich das Recht eingeräumt worden, Teilen seines Prozesses fernzubleiben, damit er sein Amt als Präsident Kenias ordnungsgemäß wahrnehmen kann. In der Begründung für die Verschiebung ging das Gericht jedoch nicht auf die jüngsten Äußerungen der AU oder Uhuru Kenyattas ein, sondern gab lediglich an, dass die Verteidigung Kenyattas glaubhaft und nachvollziehbar dargelegt habe, dass sie mehr Zeit für die Vorbereitung auf den Prozess benötige. Sollte Kenyatta jedoch auch im Februar 2014 nicht in Den Haag erscheinen, so könnte der IStGH einen internationalen Haftbefehl ausstellen. Dies würde die außenpolitische Handlungsfähigkeit des Präsidenten stark einschränken.

Einforderung von Gerechtigkeit und Demokratie

Es gibt in Kenia auch Stimmen, die sich für eine Fortführung der Prozesse vor dem IStGH und gegen einen Austritt aus dem Römischen Statut einsetzen. Einerseits ergriff die Kirche Partei für den IStGH – ein Akteur, der in der Gesellschaft hohes Ansehen genießt – andererseits gründeten sich jüngst Nicht-Regierungsorganisationen (NROs), die sich für die Verfolgung der Angeklagten vor dem IStGH einsetzen.

Die Anglikanische Kirche Kenias trug zur Diskussion bei, indem sie darauf hinwies, dass Kenia sich nicht durch einen Austritt aus dem Römischen Statut zu einem schlechten Beispiel für andere afrikanische Staaten entwickeln solle. Eliud Wabukala, Oberhaupt der Kirche, sagte jedoch auch, dass eine Reform des IStGH nötig sei, um Mängel des Gerichtshofs zu beheben. Jedoch solle Kenia den Gerichtshof aufgrund seiner Schwächen nicht ablehnen, sondern sich stattdessen für seine Reformierung einsetzen.

Die NROs, die sich für den IStGH einsetzen, sind vergleichsweise junge und kleine Akteure. Daher fällt es ihnen schwer, auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen und Gehör zu finden. Viele von ihnen sind jedoch gut organisiert und arbeiten zusammen. Am 16. September berichtete „The Standard“, dass sich verschiedene Gruppen unter dem Namen „Kenyans for ICC“ zusammengeschlossen hätten. Der Zusammenschluss plant Lobbyarbeit bei internationalen Akteuren wie den VN und der AU, um die Umsetzung der Pläne für einen Austritt aus dem Römischen Statut zu verhindern. Ein Menschenrechtsaktivist betonte, dass die Forderung des Parlaments und des Senats, aus dem IStGH auszutreten, nicht die Einstellung der kenianischen Gesellschaft widerspiegle.

Darüber hinaus werden die Schritte von Parlament und Senat auch von Kommentatoren wie Dominic Odipo vom „Standard“ kritisiert. Odipo betont, dass Kenia unter keinen Umständen aus dem Römischen Statut austreten sollte. Er führt an, dass beide Häuser wüssten, dass Kenias Judikative trotz der immensen Fortschritte der letzten Jahre noch immer nicht in der Lage ist, selbst die Verantwortlichen der Gewalt nach den Wahlen 2007 zur Verantwortung zu ziehen. Kenia brauche den IStGH, um sicherzustellen, dass die Opfer gehört werden und nicht weiterhin Straffreiheit auf Kosten von Gerechtigkeit und Demokratie besteht.

Ausblicke

Mit den von Parlament und Senat verabschiedeten Anträgen ist der Druck auf die Exekutive gewachsen, den Austritt tatsächlich zu vollziehen. Es ist nun an Generalstaatsanwalt Githu Muigai, dem Kabinett Kenyattas den Austrittsantrag vorzulegen. Dieses würde wahrscheinlich positiv darüber entscheiden, woraufhin Präsident Uhuru Kenyatta seinen Aussagen nach zu urteilen die Austrittserklärung unterzeichnen und bei VN-Generalsekretär Ban Ki Moon einreichen würde. Sollte Kenia wirklich austreten, so würde das internationale Ansehen des Landes leiden, da ein Austritt von vielen so interpretiert würde, dass den Opfern der Gewalt von 2007/08 die ihnen zustehende Gerechtigkeit vorenthalten wird und die Täter nicht zur Verantwortung gezogen werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass weitere afrikanische Staaten dem Beispiel Kenias folgen könnten.

Selbst vor dem Hintergrund dieser möglichen Entwicklungen muss die transformative Kraft einer aktiven und engagierten Zivilgesellschaft in Kenia hervorgehoben werden. Die umfassende Transformation eines politischen Systems und die Überwindung von Straffreiheit der politischen Klasse nehmen Zeit in Anspruch. Obwohl die Zivilgesellschaft allein kaum imstande sein wird, die Haltung der Legislative zu beeinflussen oder die Exekutive von der Entscheidung zum Austritt abzuhalten, ist es doch als gutes Zeichen für die Entwicklung der kenianischen Demokratie zu werten, dass sie sich in die Debatte um die Verhandlungen vor dem IStGH einmischt.

Den Länderbericht inklusive Fußnoten lesen Sie im pdf.

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