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Positive Resonanz auf den Besuch von Bundeskanzlerin Merkel in der Türkei

Автор: Jan Senkyr, Dirk Tröndle

Weitere Themen: türkische Parlament verabschiedet Reformgesetze. Debatte um § 301 nach dem Freispruch von Elif Şafak

Vor dem ersten offiziellen Staatsbesuch Angela Merkels als Bundeskanzlerin in der Türkei hatten viele eine schwierige Mission erwartet. Auch wenn die Kanzlerin im Vorgriff auf die kommende deutsche EU-Ratspräsidentschaft zum 1. Jahrestag des Beginns der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, insbesondere beim Thema Zypern deutliche Forderungen an die Türkei stellte, verliefen die beiden Tage in Ankara und Istanbul ohne negative Zwischentöne.

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Dies widerspiegelt sich auch in der sehr unaufgeregten und sachlichen Berichterstattung in den türkischen Medien. Auffällig ist eher, wie wenige Kolumnisten überhaupt dem Besuch der Bundeskanzlerin ihre Kolumnen widmeten.

Die Differenzen zum Konzept der privilegierten Partnerschaft sind zwar nicht ausgeräumt, aber für beide Seiten scheint klar, dass darüber erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden muss. Die deutsche Bundeskanzlerin besitzt in der Türkei zudem eine ungewöhnlich faire Presse. Obwohl, oder gerade weil sie das Konzept der privilegierten Partnerschaft bei ihrem letzten Besuch vor fast drei Jahren in der Türkei offen verteidigt hat, gilt sie in der türkischen Öffentlichkeit seither als ehrliche und mutige Politikerin. Der von ihr mit dem Hinweis auf die laufenden EU-Beitrittsverhandlungen oft wiederholte Grundsatz „pacta sunt servanda“ wurde überdies von den Türken mit großer Genugtuung aufgenommen. Und so kann auch die Berichterstattung über den Besuch der Bundeskanzlerin unter dieses Motto gestellt werden, weil viele Zeitungen mit der Schlagzeile „pacta sunt servanda“ als Aufmacher erschienen oder diese in den Mittelpunkt der Überschriften stellten.

Die Gespräche der Kanzlerin mit Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan, weiteren Regierungsvertretern und dem Staatspräsidenten Ahmet Necdet Sezer hatten u. a. die Erwartungen der EU an die Türkei bezüglich der Öffnung türkischer See- und Flughäfen für Schiffe und Flugzeuge der Republik Zypern zum Gegenstand. Bundeskanzlerin Merkel unterstrich aber auch die Bereitschaft Deutschlands, den von Finnland vorbereiteten Kompromissvorschlag zu unterstützen, der auch auf türkischer Seite auf Zustimmung stößt. Ferner wurden von deutscher Seite Integrationsfragen in Deutschland und der Dialog der Zivilisationen in den Mittelpunkt der Gespräche gestellt. Der begonnene Dialog der Kulturen solle weiter vertieft werden und die Kanzlerin hat ihren türkischen Gesprächspartnern ihre Unterstützung bei der Realisierung eines deutschsprachigen Universitätsprojekts in der Türkei zugesagt. Die Botschaft bei all diesen Themen war auch, dass eine gute Entwicklung der Türkei im ureigensten Interesse Deutschlands stünde und die besonderen bilateralen Beziehungen zwischen beiden Staaten weiter ausgebaut werden müssten.

Neben den politischen Gesprächen in Ankara stand ein Fastenbrechenessen (Iftar) in Istanbul, eine nächtliche Bootstour auf dem Bosporus, die Teilnahme an einem Wirtschaftsforum und insbesondere das Treffen mit Vertretern nichtmuslimischer Minderheiten auf dem Programm. Ministerpräsident Erdoğan begleitete die Bundeskanzlerin bei fast allen Terminen. Von Ankara flogen sie gar gemeinsam in der türkischen Ministerpräsidentenmaschine über Anatolien nach Istanbul. Selten hat sich der türkische Ministerpräsident so um einen Staatsgast gekümmert und dies zeigt den besonderen Wert, den man Deutschland und der Bundeskanzlerin beimisst.

Die mediale Berichterstattung in der Türkei war durchgehend positiv. Das Treffen der Bundeskanzlerin mit den religiösen Oberhäuptern dreier Minderheiten – Armenier, Juden und orthodoxe Christen – sowie dem Mufti von Istanbul zeige, wie bedeutend der Dialog der Religionen sei. Jedoch stellte die außenpolitische Chefkolumnistin der Tageszeitung Hürriyet, Ferai Tinc, die Frage, ob der Dialog der Religionen in der Türkei schon so weit entwickelt sei, dass man eigene Erfahrungen anderen Ländern zur Verfügung stellen könnte. Der Milliyet-Kolumnist Taha Akyol hatte schon vor dem Besuch die Bundeskanzlerin als Freundin der Türkei bezeichnet. „Frau Merkel ist eine Politikerin mit gesundem Menschenverstand, sie ist rational und die Tatsache, dass sie Christdemokratin ist, könnte für Europa und die Türkei eine Chance bedeuten“, so Akyol wörtlich.

Der kurze Türkeibesuch kann insgesamt als Erfolg bezeichnet werden. Die bei Frau Dr. Merkel in einigen Momenten zu beobachtende Angespanntheit wurde denn auch von Beobachtern den deutschen innenpolitischen Ereignissen zugeschrieben, die die Bundeskanzlerin anscheinend bis in die Türkei verfolgt haben.

Das türkische Parlament verabschiedet weitere Reformgesetze

Zwei Wochen vor dem Ende der parlamentarischen Sommerpause trat die Große Türkische Nationalversammlung zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen. Politische Beobachter prophezeiten seit Monaten noch vor dem nächsten Fortschrittsbericht der EU-Kommission – dessen Veröffentlichung auf den 08. November verschoben wurde - weitere einschneidende Reformen, u. a. bei den Minderheitenrechten. Die insgesamt neun Einzelgesetzgebungen sollten ursprünglich unter der Bezeichnung „9. EU-Harmonisierungspaket“ verabschiedet werden. Das Ergebnis bleibt jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Bei den Beratungen zur Gesetzesnovelle betreffend der “Privaten Bildungseinrichtungen“ kam es zwischen Regierung und Opposition zu einem politischen Schlagabtausch. Vor- Primär- und Sekundärschulen nichtmuslimischer Minderheiten der Armenier, Juden und orthodoxen Griechen erhalten durch diese Novelle einen Rechtsstatus und Schulneugründungen werden vereinfacht. Jedoch stieß der erste Regierungsentwurf in einigen Punkten auf Misstrauen und Widerstand der oppositionellen Republikanischen Volkspartei (CHP). Die AKP unterhöhle den Friedensvertrag von Lausanne, lautet der Vorwurf. Der erste Entwurf enthielt die Formulierung, „nichtmuslimischen Minderheiten“ wird das Recht auf Gründung von Schulen eingeräumt. Dies verstoße jedoch gegen den Lausanner Vertrag, so die CHP-Meinung, da in diesem allein die Belange der Armenier, Griechen und Juden als nichtmuslimische Minderheiten geregelt seien. Die AKP habe dadurch den Minderheitenbegriff erweitert, so der Vorwurf, und zudem stünde einer Wiedereröffnung des seit 1971 geschlossenen Priesterseminars der Griechisch-Orthodoxen Kirche auf der Prinzeninsel Heybeliada (Chalki) somit nichts mehr im Wege (das allerdings als Hochschule nicht unter die Gesetzesänderung fällt). Dieser Interpretation schlossen sich dann Teile der AKP an, weshalb im Gesetz nun als nichtmuslimische Minderheiten ausschließlich Armenier, Griechen und Juden aufgelistet werden.

Jedoch regt sich bei diesem Thema öffentlicher Widerstand. In den Artikeln 37-45 des Lausanner Vertrages werden die Belange nichtmuslimischer Minderheiten unter dem Begriff „Non-muslim minorities“ behandelt. Streitpunkt zwischen den Parteien und einigen Kommentatoren ist im Nachhinein nun genau dieser Wortlaut, der eigentlich je nach Interpretation weiter gefasst verstanden werden könnte. So verwiesen viele auch darauf, dass als letzte Verteidigungslinie der CHP immer der Lausanner Vertrag herhalten müsse und viele derjenigen, die mit diesem Vertragswerk argumentierten, eigentlich nicht wüssten, was drin steht. Prof. Ercan Karakaş bezichtigt dann auch in einem Zeitungsartikel in der konservativen Tageszeitung Zaman die CHP als eben jene Partei, die den Lausanner Friedensvertrag aushebelt, und nicht die Regierung.

Auf deutliche Ablehnung der CHP stießen auch Teile der Novelle zum Stiftungsgesetz. Insgesamt 212 Gebäude und Grundstücke im Wert von 150. Mio. YTL (ca. 100 Mio. USD) sollen an Minderheitenstiftungen zurückgegeben werden. Darunter befinden sich 177 Kirchen und Kapellen, insbesondere auf der dem türkischen Festland vorgelagerten Insel Gökçeada in der Ägäis. Die Besitztümer wurden 1974 beschlagnahmt, nachdem eine Registratur dieser Immobilien rechtlich unmöglich geworden war. Die CHP beklagt hier den Ausverkauf von Kulturgütern und schürt Ängste, dass eine nichtmuslimische Religionsgemeinschaft wie das griechisch-orthodoxe Patriarchat sogar die Registratur der Hagia Sophia als Stiftungsbesitz einfordern könnte. Staatsminister und AKP-Vize Mehmet Şahin, an dessen Staatsministerium auch das Generaldirektorat für Stiftungen angeschlossen ist, erschien eigens mit Kopien der osmanischen Stiftungsurkunden im Parlament. Er versicherte dort, dass sich Gebäude wie die Hagia Sophia im Besitz der Sultan-Mehmet Stiftung befänden und keineswegs anderen Stiftungen übertragen werden müssten.

Die CHP pochte auf eine Erweiterung des Gesetztextes um das im Artikel 45 des Lausanner Vertragswerks geregelte Prinzip der Gegensätzlichkeit und auch in diesem Punkt lenkte die AKP letztlich ein. Nun stellt sich die berechtigte Frage nach dem tatsächlichen Reformcharakter der Novelle, weil die besagten Immobilien eigentlich erst dann zurückgegeben werden müssten, wenn auch Griechenland seinerseits der muslimischen Minderheit solche Rechtsansprüche einräumte. Sebu Aslangil, Anwalt der Minderheitenstiftungen, bezeichnet die Reform auch aus anderen Gründen als Augenwischerei. Die Rückgabe der Immobilien sei auf eine 18-monatige Zeitspanne begrenzt, weshalb später gestellte Besitzansprüche der Stiftungen ausgeschlossen seien. Armenisch- und griechischstämmige Intellektuelle, Journalisten und Publizisten in der Türkei reagierten mit einem offenen Brief. Die sehr „hässlichen“ Diskussionen im türkischen Parlament über diese Fragen zeigten, dass man nicht als gleichwertige türkische Staatsbürger behandelt werde. Man fühle sich als Faustpfand, wenn Forderungen nach Gegenseitigkeit gestellt würden und man sei entsetzt über diese Mentalität, die versuche auf Kosten der Minderheiten in der Türkei nationalistische Stimmung zu machen.

Neben diesen negativen Aspekten enthalten die Gesetzesänderungen aber auch einige wichtige Verbesserungen. Das Schulgesetz zielt neben den Bestimmungen für Minderheiten- und Auslandsschulen auf eine qualitative Verbesserung der allgemeinen Schulbildung. Da im privaten Schulwesen in der Türkei offensichtlich bessere Lern- und Bildungserfolge erzielt werden, will der Staat künftig mit einem max. Beitrag von 1.000 YTL jährlich das Schulgeld subventionieren. Ferner sollen Lehrer staatlicher Schulen gegen Bezahlung zusätzlichen Unterricht in Privatschulen leisten können und die Bestimmung, dass der stellvertretende Rektor einer ausländischen Schule türkischer Staatsbürger sein muss, wurde aufgehoben. Als dezentralisierender Akt muss bewertet werden, dass künftig Anträge für die Eröffnung von Universitätsvorbereitungskursen, privaten Kursen (darunter fallen auch z. B. kurdische Sprachkurse) und anderen Bildungseinrichtungen direkt von den Gouverneuren bearbeitet werden und nicht mehr vom Bildungsministerium. Türkischen Stiftungen ist nun die Gründung von Zweigstellen im Ausland, die Gründung von Dachorganisationen und die Mitgliedschaft in solchen sowie die Annahme von Spenden erlaubt.

Ferner wurde das Gesetz zur „Institution für Öffentliche Kontrolle“ unverändert ein zweites Mal verabschiedet, nachdem Staatspräsident Sezer vor fast einem Jahr sein Veto eingelegt hatte. Mit diesem Gesetz wird erstmalig eine Institution eingerichtet, die die Funktionsfähigkeit der Verwaltung unabhängig überprüfen und die Beschwerden der Bürger aufgreifen und verfolgen soll. Mit diesem Ombudsmann-Instrument will die Türkei die Weichen für eine effektivere Verwaltung stellen, die modernen Ansprüchen genügt. Ebenfalls verabschiedet wurde die teilweise Übernahme der Europäischen Sozialcharta. Dadurch sollen Arbeitnehmer gestärkt werden. Man verpflichtet sich damit u.a, die wöchentliche Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren, Kinderarbeit einzudämmen, Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei der Bezahlung abzubauen und die Berufssituation von Behinderten zu verbessern.

Debatte um § 301 nach dem Freispruch von Elif Şafak

Der Freispruch der türkischen Schriftstellerin Elif Şafak gleich am ersten Verhandlungstag mag die Protestwelle auch in Europa zumindest vorübergehend vermindert haben. In der schriftlichen Urteilsbegründung erläutert der Richter, dass ein Romanheld keine Straftat begehen könne und die Meinungsvielfalt sowie die Freiheit des Gedankens nun einmal im Mittelpunkt des Menschlichen stehe. Der kritisierte Paragraph 301 des neuen türkischen Strafgesetzbuches wird aber voraussichtlich noch für einigen Streit sorgen, da weitere Verfahren mit dem Straftatbestand „Verleumdung des Türkentums“ am Horizont erkennbar werden. Schon sieht sich der armenisch-türkische Journalist Hrant Dink einer weiteren Klage ausgesetzt. Und dieses Mal droht eine sechsmonatige Gefängnisstrafe, weil er als „Wiederholungstäter“ gilt.

Auch in der Türkei diskutieren Experten, Juristen und die Öffentlichkeit sehr konträr über diese Gerichtsverfahren, die Grenzen der Meinungsfreiheit und über die Definition dessen, was als „Türkentum“ zu verstehen ist. Das neue Strafgesetzbuch regelt in den Paragraphen 299 bis 301 unter dem Titel „Straftatbestände gegen Symbole und Organe des Staates“ im dritten Abschnitt unzählige Straftatbestände. Paragraph 299 StGB behandelt Beleidigungen des Staatspräsidenten, die mit bis zu vier Jahren Gefängnis geahndet werden können. Paragraph 300 behandelt staatliche Symbole, wie die türkische Fahne und die türkische Nationalhymne. Das Verbrennen oder Zerreißen der Fahne, sowie eine Herabwürdigung dergleichen kann mit Gefängnis von einem bis drei Jahren, Verstöße gegen die Nationalhymne mit Gefängnis von sechs Monaten bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Der darauf folgende Paragraph 301 regelt die Straftatbestände der „Beleidigung (Herabwürdigung) des Türkentums, der Republik und staatlicher Institutionen und Organe“. Sechs Monate bis drei Jahre Gefängnis droht denjenigen, die das Türkentum, die Republik und die Große Türkische Nationalversammlung herabwürdigend behandeln. Sechs Monate bis zu zwei Jahren Gefängnis für jene, die die türkische Regierung, die juristischen Organe des Staates oder militärische und sicherheitsbehördliche Einrichtungen herabwürdigend behandeln. Sollten diese Straftatbestände im Ausland von einem türkischen Staatsbürger begangen worden sein, erhöht sich das Strafmass um ein Drittel.

Seit längerem steht die türkische Regierung wegen dieser Gesetze im Feuer der Kritik. Die Abschaffung oder Änderung des Paragraphen 301 wird auch von der EU als Voraussetzung für die weiteren Beitrittsverhandlungen verlangt. Justizminister und Regierungssprecher Cemil Çiçek lehnt eine jedoch vorschnelle Entscheidung ab. Man habe vor erst einem Jahr das StGB vollständig überarbeitet, weshalb sich die Justiz zunächst mit diesen Fällen auseinandersetzen müsse. Ministerpräsident Erdoğan sagte, man sei für alternative Vorschläge offen. Jedoch wäre es mit Gesetzesabänderungen alleine nicht getan. „Es reicht nicht aus, wenn man zur Festsetzung der Rechte und Freiheiten nur die Gesetze verändert. Dazu benötigt man auch einen Mentalitätswandel. Und es gibt Viele, die diese neue Mentalität noch nicht verinnerlichen konnten“, so der Ministerpräsident weiter.

Damit verweist er indirekt auf Kreise, wie die Anwaltsvereinigung um Kemal Kerinçsiz, die bisher alle Strafanträge zum Paragraphen 301 einreichte. Hinter dies em Verein werden EU-Gegner und EU-kritische Kreise vermutet. Problematisch sind aber auch Staatsanwälte, die sich zu Gehilfen solcher Antragssteller machen, indem sie substanzlose Anklageschriften vorbereiten. Dass die bisherigen Verfahren alle aus Mangel an Beweisen nach wenigen Verhandlungstagen mit Freisprüchen endeten, zeigt die unrühmliche Rolle einiger Staatsanwälte. AKP-Vize Hayati Yazıcı forderte sogar öffentlich die Zwangsversetzung solcher Staatsanwälte.

In der türkischen Öffentlichkeit wird zunehmend kontrovers über die Definition von „Türkentum“ diskutiert. Selbst der Richter des Şafak-Verfahrens stellte die Frage nach den Definitionsgrenzen des Türkentums. Eine Reform des umstrittenen Paragraphen 301 wird aber wohl angesichts der hitzigen innenpolitischen Debatte noch auf sich warten lassen.

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