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Einzeltitel

Hochschulmedizin in Deutschland

од Dr. Norbert Arnold

Wandel – Herausforderungen – Handlungsbedarf

Die Hochschulmedizin in Deutschland nimmt wichtige Aufgaben in Krankenversorgung und Forschung wahr. Sie spielt damit im Wissenschafts- und im Gesundheitssystem eine herausragende Rolle. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, Finanzierung und Ausstattung müssen dringend der wachsenden Aufgabenfülle angepasst werden.

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Zusammenfassung

Die Hochschulmedizin in Deutschland nimmt Aufgaben in Forschung, Lehre, Translation und Krankenversorgung wahr. Sie spielt damit im Wissenschafts- und im Gesundheitssystem eine herausragende Rolle. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, Finanzierung und Ausstattungmüssen der wachsenden Aufgabenfülle gerecht werden.

  • Die Hochschulmedizin hat große wirtschaftliche Bedeutung. Sie beschäftigt mehr als 160.000 ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu den 100 größten Arbeitgebern im Gesundheitsbereich in Deutschland gehören 28 Universitätsklinika. Der jährliche Umsatz beträgt mehr als 21 Milliarden Euro.
  • Neue Forschungserkenntnisse sind Grundlage für viele innovative medizinische Behandlungsansätze, die zu Paradigmenwechsel in der Medizin führen. Dabei gewinnen Prävention und Rehabilitation an Bedeutung.
  • Als Einrichtung der Supramaximalversorgung muss die Hochschulmedizin Vorreiter einer bedarfsgerechten ambulantenund stationären medizinischen Versorgung sein. Die Kapazitäten der ambulanten Versorgung müssen ausgebaut werden. Stationäre Behandlungseinrichtungen müssen in der fachlichen Breite unter Anpassungan den Stand von Wissenschaft und Forschung erhalten bleiben. Die rasanten Entwicklungenin der biologisch-medizinischen Forschung und in anderen naturwissenschaftlich-technischen Fachgebieten, wie Informatik, Chemie und Physik, stellen die Hochschulmedizin vor die Herausforderung, Innovationen aus der Forschung schnell in die klinische Praxis umzusetzen. Das gilt insbesondere für die Digitalisierung als Grundlage einer personalisierten Medizin. Deshalb ist eine Differenzierung beim ärztlich-medizinischen Personal mit den Schwerpunkten biomedizinische Forschung (MedicalScientist) und patientenorientierte klinische Forschung (Clinician Scientist) erforderlich.
  • Klinische Studien, auch die, die von der pharmazeutischen Industrie finanziert werden, müssen wissenschaftlichen Qualitätskriterien entsprechen, und alle, auch negative Ergebnisse, müssen veröffentlicht werden.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulmedizin und nichtuniversitären Forschungseinrichtungen bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Forschung im Zusammenhang mit der Krankenversorgung einerseits und der Konzentration auf Forschung allein andererseits. Die Rahmenbedingungen müssen für beide Seiten offener gestaltet werden. Erforderlich sind Forschungsräume, in denen der gemeinsame Zugang zu Patienten, Materialien (z. B. Gewebeproben, Liquid Biopsy) und Daten gewährleistet ist.
  • Die Ausbildung zum Mediziner liegt in der Verantwortung der Hochschulmedizin. Sie muss für die Tätigkeit als Arzt und als Wissenschaftler gleichermaßen qualifizieren. Reformansätze im Medizinstudium, wie sie in einigen Universitäten etabliert sind, weisen den richtigen Weg: Spezialisierung, Differenzierung und frühzeitige Erfahrungen am Krankenbett, die nicht zu Lasten der wissenschaftlichen Grundausbildung gehen.
  • Auch in der Hochschulmedizin sollten Hierarchien abgebaut und Lehrstuhl- durch Departmentstrukturen ersetzt werden. Nachwuchswissenschaftler müssen die Chance auf frühe Unabhängigkeit, zur eigenständigen Forschung und zur Partizipation an Leitungsaufgaben erhalten. Der wissenschaftliche Fortschritt und die Ausdifferenzierung der Medizin können nicht ohne Auswirkungen auf die Struktur der Universitätsklinika bleiben. Der notwendige Strukturwandel erfordert einen Mentalitätswandel. Medizinische Fakultäten müssen sich einer Binnendifferenzierung stellen und eigene Schwerpunkte in Krankenversorgung und Forschung setzen.
  • Hochschulmedizin benötigt Autonomie und Freiräume. Die Länder sollten sich auf die Rechtsaufsicht beschränken und alle fachlichen Fragen in der Verantwortung der Fakultäten und der Universitätsklinika belassen. Fachlich kompetente, interdisziplinäre und mit externen Fachleuten besetzte Aufsichtsräte mit Steuerungs-, Kontroll- und Entscheidungskompetenz sollten den Universitätskliniken zugeordnet werden.
  • Hochschulmedizin braucht eine sichere und ausreichende Finanzierung für die Krankenversorgung, auch dort, wo sie durch die üblichen DRGs nicht gedeckt ist, für Forschung, Lehre, Aus- und Weiterbildung sowie für Sonderaufgaben (z. B. Notfallversorgung).
  • Universitätsklinika benötigen mehr Geld für notwendige Investitionen. Die Finanzierung der Universitätsklinika sollte wegen der Aufgaben der Supramaximalversorgung und der Vorhaltekosten besser gestaltet sein als die der Plankrankenhäuser. Dies schließt eine Mitfinanzierung des Bundes an geeigneter Stelle ein.

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