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Grundgesetz hat sich bewährt und ist stabil

Verfassungsrechtler Prof. Dr. Karpen bilanziert

2009 jährt sich das Inkrafttreten des Grundgesetzes zum sechzigsten Mal. Grund genug für die Konrad-Adenauer-Stiftung zusammen mit Prof. Dr. Ulrich Karpen von der Universität Hamburg zu bilanzieren und einen Ausblick zu wagen.

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Prof. Dr. Ulrich Karpen

Das Urteil des renommierten Verfassungsrechtlers ist eindeutig: „Das Grundgesetz hat sich bewährt. Es ist identitätsstiftend, europa- und globalisierungstauglich und schützt vor rechts- und linksextremen Auswüchsen.“

Kennzeichnend für das Grundgesetz sei dessen große Stabilität. „Auch wenn die Leiter mal verschoben wurde, die Sprossen bleiben stabil“, sagte er in Anspielung an die 52 Änderungen seit 1949 - in etwa so viele wie bei der Verfassung der Vereinigten Staaten in 220 Jahren.

Nur vier der Modifizierungen seien allerdings gravierend gewesen: Notstandsgesetze 1968, die Finanzverfassungsreform von 1969, die durch die Wiedervereinigung notwendigen Änderungen 1994 und die 2006 beschlossene Föderalismus-Reform I.

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Populären Forderungen nach weiteren Grundgesetzesänderungen, wie etwa eine Aufnahme der Staatsziele „Sport“ und „Kultur“ lehnt er ab. Karpen: „Jeder weiß, dass Sport gesund macht und dass Deutschland eine Kulturnation ist und beliben wird.“

Auch der Verankerung von Plebisziten, erteilte Karpen eine Absage, setzten diese doch immerwährende Partizipation und überdurchschnittliches Interesse der Wähler an Politik voraus.

Scharf verurteilte Karpen in diesem Zusammenhang die Medien. Diese würden sich von profilneurotischen Politikern instrumentalisieren lassen, was zur Folge habe, dass Diskussionen mehr und mehr aus dem Deutschen Bundestag hinaus- und in die Fernseh-Talkshows hineingedrängt würden.

Hingegen zeigte sich Karpen neben einer Bündelung von Wahlkampfterminen und einer Bekämpfung der „Expertendemokratie“, in der Politik ausschließlich in Kommissionen gemacht würde, offen für eine Länderreform. Zu viel Administration und zu hohe Kosten erforderten einen „verbesserungswürdigen Zustand“. Das Saarland und Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg sollten fusionieren sowie der oft diskutierte „Nordstaat“ aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachen und Mecklenburg-Vorpommern endlich gegründet werden.

„Damit sich das Grundgesetz auch in Zukunft bewähren kann“, so Karpen in seinem Schlussappell, „ist es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit jedes einzelnen, sich für den Staat einzusetzen.“

Tipp: Die Konrad-Adenauer-Stiftung begleitet das Jubiläumsjahr 2009 mit dem Sonderportal „Jubiläen von Einheit und Freiheit“

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