Während Bulgarien eine „starke Reformdynamik“ ebenso attestiert wurde wie ein „starker politischer Wille, eine tiefgreifende und dauerhafte Reform des Justizwesens“ durchzuführen, so war das Urteil für Rumänien 2010 wenig schmeichelhaft. Zwar stellte die Kommission einige Fortschritte fest, gleichzeitig aber auch „wesentliche Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Bemühungen, Fortschritte zu erzielen“. Aber diese Feststellungen verhallten in Bukarest nicht ungehört, und bereits im Februar 2011 bescheinigte die Kommission Rumänien „in konstruktiver Weise“ auf die Empfehlungen der Kommission reagiert zu haben, es gebe eine „wiedererlangte Reformdynamik“.
Nun hat die Kommission am 20.07. erneut Berichte für beide Länder vorgelegt – und die Einleitung ist zu einem großen Teil wort-gleich. So wird sowohl der bulgarischen als auch der rumänischen Regierung bescheinigt, „den Reformprozess mit Entschlossenheit und Engagement vorangetrieben“ zu haben.
Innerhalb von fünf Jahren habe sich der Schwerpunkt von der Vorbereitung und Annahme von Gesetzen auf deren Anwendung verlagert. Die für die Reform notwendigen Rechtsvorschriften seien inzwischen weitgehend vorhanden, wenn auch noch nicht voll-ständig. Nun sollten sich die nächsten Schritte im Rahmen des Prozesses auf die Durchführung der neuen Gesetze durch die Justiz konzentrieren. Eine kleine Einschränkung macht die Kommission in ihrem Bericht über Rumänien: Beim dortigen Parlament – und noch bis vor Kurzem bei der Justiz- sei die Entschlossenheit, den Reformprozess voranzutreiben, nicht immer spürbar gewesen.
Im Einzelnen werden beiden Ländern beträchtliche Fortschritte attestiert, zugleich aber auch weiterhin bestehende Mängel aufgezeigt, für deren Behebungen konkrete Vorschläge gemacht werden.
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Rumänien Rumänien