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活动情况介绍

Bosnien und Herzegowina im Berlin-Prozess

Das Staatspräsidium zu Gesprächen in der Konrad-Adenauer-Stiftung

Im Vorfeld der 3. Konferenz zum Westlichen Balkan, die am 4. Juli 2016 in Paris stattfindet, lud die Konrad-Adenauer-Stiftung zu einem nicht-öffentlichen Rundtischgespräch mit dem Staatspräsidium von Bosnien und Herzegowina ein. Das Ziel der von Bundeskanzlerin Angela Merkel 2014 initiierten Westbalkankonferenzen ist die Verbesserung der Beziehungen unter den Staaten des Westlichen Balkans sowie die Bekräftigung der EU-Perspektive und Unterstützung für die Reformprozesse in der Region.

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Die Veranstaltung in der Akademie der Stiftung bot daher ein geeignetes Forum für den vertraulichen, offenen und kritischen Austausch über die Umsetzung der Reformagenda und den Annäherungsprozess an die Europäische Union. Es diskutierten die drei Vertreter des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina mit hochrangingen deutschen Vertretern aus Bundestag, Ministerien und dem Think Tank-Sektor.

Bosnien und Herzegowina verfügt über einen äußerst komplexen Staatsaufbau und fungiert als Gesamtstaat über die weitgehend autonomen Entitäten „Föderation von Bosnien und Herzegowina“ (FBuH) und „Republika Srpska“ (RS). Der Gesamtstaat ist unter anderem für die Außenpolitik, die Zoll- und Währungspolitik, Migrationsfragen, Verteidigungsfragen und bestimmte Teile der Justiz zuständig. Dem gesamtstaatlichen Staatspräsidium gehören derzeit der Vorsitzende Bakir Izetbegović, der die Bosniaken repräsentiert, der Vertreter der serbischen Bevölkerungsgruppe, Mladen Ivanić sowie der kroatische Vertreter Dragan Čović, an. Der Vorsitz rotiert alle acht Monate. Das ethnisch-paritätische Staatspräsidium ist der völkerrechtliche Vertreter Bosniens und Herzegowinas.

Neben wirtschaftlichen Themen standen vor allem die europäischen Zielvorgaben für die EU-Annäherung, die Veröffentlichung der Ergebnisse der umstrittenen Volkszählung und die Umsetzung der Reformagenda im Vordergrund des Rundtischgesprächs. Am 15. Februar 2016 hatte Bosnien und Herzegowina ein EU-Beitrittsgesuch in Brüssel eingereicht. Das Land hat zwar insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2015 erhebliche Fortschritte gemacht und beispielsweise eine unpopuläre Arbeitsrechtsreform umgesetzt. Dennoch sind weiterhin große Reformanstrengungen notwendig, um mittelfristig EU-Beitrittskandidatenstatus zu erlangen. So besteht beispielsweise weiterhin auch innerhalb des Staatspräsidiums keine Einigkeit über die Anpassung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der EU. Von den deutschen Vertretern wurde die Notwendigkeit politischer Führung und Geschlossenheit des Staatspräsidiums unterstrichen. Es wurde gemahnt, dass das Gemeinwohl über Partikularinteressen und wahltaktischen Überlegungen stehen müsse.

Besonders hervorgehoben wurde auch die gute Arbeit der Konrad-Adenauer-Stiftung in Bosnien und Herzegowina und die Zuverlässigkeit bei der Umsetzung von Projekten. Für die Arbeit der Stiftung, die bereits seit 1997 Maßnahmen in Bosnien und Herzegowina durchführt, stellt die Förderung der Annäherung an die EU neben dem politischen Dialog einen Kernbereich der Aktivitäten dar.

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Berlin Deutschland