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Herausforderung des Rechtsstaates durch Hass und Hetze im Internet

Daphne Wolter, Dr. Katja Gelinsky

Kooperationsveranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung und des Deutschen Richterbundes

Durch den Missbrauch des Internets für Beleidigungen, Meinungsmanipulation und Hasspropaganda haben sich die Rahmenbedingungen für Kommunikation und Information verschoben. Fachleute aus Justiz und Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Zivilgesellschaft analysierten die heikle Entwicklung und diskutierten über die Wirksamkeit von Gegenmaßnahmen, um Gefahren von Grundrechtsverletzungen sowie des Vertrauensverlustes in Demokratie und Rechtsstaat abzuwehren.

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Hass und Hetze seien zwar keine neuen Phänomene, sagte der Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung, Prof. Dr. Norbert Lammert, in seiner Begrüßungsrede. Aber das Internet habe das Problem verschärft. Die Mahnung von Dolf Sternberg „Der Verderb der Sprache ist der Verderb des Menschen“ habe sich nicht erledigt. Im Gegenteil: Der Anteil der Menschen, die Hass und Hetze erlebten, habe deutlich zugenommen.

Die Strafverfolgungsbehörden hätten das Thema „Hatespeech“ erkannt. Aber für ein effektives Vorgehen fehlten ihnen bislang die Werkzeuge“, kritisierte Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalanwaltschaft Frankfurt am Main auf dem ersten Panel „Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Digital Services Act: Effektiver Schutz gegen Hass und Hetze im Netz?“ Der Erfolg der Meldepflicht für bestimmte strafbare Netzinhalte nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sei von der freiwilligen Kooperation der sozialen Netzwerke abhängig. Für ein konsequentes Vorgehen gegen Hasskriminalität im Netz seien weitere Schritte, vor allem beim Zugriff und der Speicherung von Daten nötig.

 

Viele offene Fragen zum „Digital Services Act“

Der Medienwissenschaftler Prof. Dr. Marc Liesching berichtete zu den bisherigen Erfahrungen mit dem NetzDG, Löschungen strafrechtlich verdächtiger Netzinhalte erfolgten ganz überwiegend nach Community Standards. Die praktischen Auswirkungen des NetzDG im Inland seien dagegen bislang minimal. Zugleich beobachte man im Ausland unerwünschte Nebeneffekte. So würden Staaten wie Russland, Weißrussland oder die Türkei sich auf das NetzDG berufen, um fragwürdige Löschpraktiken zu rechtfertigen. Liesching begrüßte Bemühungen auf Ebene der Europäischen Union (EU), mit dem geplanten Digital Services Act (DSA) eine europäische Antwort auf das Problem der Hasskriminalität zu finden. Die Europapolitikerin Sabine Verheyen MdEP sagte, „das Durcheinander unterschiedlicher Regulierungen“ solle mit dem DSA beendet werden, zugleich sei aber wichtig, sektorspezifische Regelungen zu behalten. Noch gebe es zahlreiche offene Fragen, etwa dazu, welche Informationen die Diensteanbieter wie Facebook oder Google an die Ermittlungsbehörden weitergeben sollten, welche Löschfristen gelten sollten oder wo Opfer von Hasskriminalität Klage einreichen könnten. Auch beim Thema Datenschutz sieht Verheyen, die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments und Mitglied im Sonderausschuss gegen Desinformation ist, noch Diskussionsbedarf. Man riskiere „Overblocking“, wenn den Unternehmen nicht eindeutige Regelungen vorgegeben würden.

 

Mehrstufiger Prüfprozess bei Facebook

Marie-Teresa Weber, Public Policy Manager bei Facebook Deutschland versicherte, ihr Unternehmen engagiere sich im Kampf gegen Hasskriminalität. Doch sei es für die Plattformen nicht immer einfach zu entscheiden, wann Inhalte „offensichtlich rechtswidrig seien und damit die Löschpflicht nach dem NetzDG bestehe. Facebook habe einen mehrstufigen Prüfprozess eingeführt. Erst prüften juristisch geschulte Mitarbeiter Verdachtsfälle strafbarer Inhalte, dann würden Juristen des Unternehmens mit Zweifelsfällen befasst und, wenn nötig, noch Kanzleien in die Prüfung eingeschaltet. Auch die Vertreterin von Facebook sprach sich für eine „starke“ europäische Regelung gegen Hasskriminalität aus.

Oberstaatsanwalt Krause zeigte sich in seinem Resümee allerdings skeptisch, ob der DSA die Erwartungen erfüllen könne. Die schleppenden Verhandlungen über die E-Evidence-Verordnung zeigten, wie schwierig es sei, auf EU-Ebene zu wirksamen grenzüberschreitenden Lösungen im Kampf gegen Kriminalität zu kommen.

 

Problematische Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das zweite Panel „Hate Speech im Netz: Wie schützen wir Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte?“ eröffnete Dr. Peter Allgayer, Richter am Bundesgerichtshof mit einem Impuls: Insgesamt verschöben sich die Grenzen des Sagbaren. Das habe nicht nur erhebliche Bedeutung für den politischen und gesellschaftlichen Diskurs, sondern werfe auch rechtliche Fragen auf. Es sei ein schmaler Grat zwischen dem Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit, eine Erweiterung und Verschärfung der Strafbarkeit im Kampf gegen Hasskriminalität werde allgemein oder zumindest weitgehend für richtig und wichtig gehalten. Als problematisch werde hingegen teilweise die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beleidigung beschrieben, die das Gericht im vergangenen Jahr noch einmal durch klarstellende Beschlüsse bestätigt habe. Die Umsetzung dieser Rechtsprechung durch die Fachgerichte bereite nach wie vor Schwierigkeiten, Abhilfe durch den Gesetzgeber ist aus Sicht Allgayers nicht möglich, da die Normen nicht genauer gefasst werden könnten. Gefordert sei die Rechtsprechung. Allgayer stellte zur Debatte, ob angesichts der veränderten Rahmenbedingungen für den demokratischen Diskurs die Rechtsprechungslinie, die das Bundesverfassungsgericht mit seiner 1995 verkündeten und schon damals äußerst umstrittenen „Soldaten-sind-Mörder“-Entscheidung vorgegeben habe, noch zeitgemäß sei. Angesichts der Bedrohungen von Persönlichkeitsrechten durch den Missbrauch der Meinungsfreiheit im Internet stelle sich die Frage, ob die Grenzen und die Begrenzung von Äußerungen womöglich neu justiert werden müssten, ob womöglich ein „Paradigmenwechsel“ notwendig sei.

 

Sinkendes Vertrauen in die Presse

Die Kommunikationswissenschaftlerin Prof. Dr. Diana Rieger berichtete, dass Opfer von Hate Speech ähnlich wie auf ein traumatisches Erlebnis reagierten, mit Angst, Wut, manchmal sogar mit Hass gegen die Täter. Aber auch die Auswirkungen auf diejenigen, die den Hass nicht selbst erlebten, sondern „nur“ wahrnähmen, sei groß: So sinke zum Beispiel durch Hate Speech unter einem redaktionellen Beitrag das Vertrauen in journalistische Inhalte. Die Gründe für Hass und Hetze im Netz speziell gegen Politiker und Politikerinnen sieht Rieger unter anderem in der Politikverdrossenheit und einem Vertrauensverlust in politische Institutionen.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag Nadine Schön MdB berichtete, dass sie gerade bei sogenannten „Triggerthemen“ wie zum Beispiel Feminismus oder der Flüchtlingspolitik nach Reden im Bundestag, mit Hassreden, besonders in den Sozialen Medien konfrontiert sei und in manchen Fällen schon Strafanzeigen stellen musste. Hier stellte Schön mit Blick auf das erste Panel fest, dass bezüglich Ermittlung und Verfolgung noch nachgebessert werden müsse. Besonders Kommunalpolitiker und -politikerinnen müsse man noch stärker schützen. Jedoch gab sie zu bedenken, dass der Begriff der Meinungsfreiheit sehr weit sei und die Menschen sich sowohl mit der Angst vor Persönlichkeitsverletzungen, als auch mit der Sorge, die Meinung nicht mehr frei äußern zu können, beschäftigten. Schön warb für eine breite Unterstützung bei der Förderung des zivilrechtlichen Diskurses auf allen politischen Ebenen und sprach sich dafür aus, bereits bei Kindern und Jugendlichen zu beginnen, für mehr Debattenkultur zu werben.

 

Rückzug aus dem Diskurs entgegenwirken

Josephine Ballon, Rechtsanwältin bei HateAid, einer zivilgesellschaftlichen Organisation und Beratungsstelle für digitale Gewalt, informierte darüber, dass das Hauptanliegen im Kampf gegen Hassrede sein müsse, einen Rückzug der Menschen aus dem Diskurs zu vermeiden und Wehrhaftigkeit auszubauen. Innerhalb von zwei Jahren habe man rund 1000 Menschen bei HateAid beraten, rund 100 Personen seien mit Prozesskostenhilfe unterstützt worden. Die Bedingungen hätten sich zwar im strafrechtlichen Bereich verbessert, jedoch im zivilrechtlichen Bereich, gerade in der Rechtsdurchsetzung wären sie noch ausbaufähig, so Ballon weiter. Grundsätzlich müsse sich das Schutzniveau des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen noch verbessern.

Die Gesamtbetrachtung am Ende der digitalen Fachkonferenz übernahm Joachim Lüblinghoff, Co-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm. Lüblinghoff würdigte die fachliche Tiefe der Expertendiskussion. Er betonte außerdem in seiner Conclusio: „Die neu eingeführte Meldepflicht der sozialen Netzwerke bei Hass und Hetze auf ihren Plattformen wird zu rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr führen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Justizministerkonferenz jetzt für die Fortsetzung und Intensivierung des Rechtsstaatspakts ausgesprochen hat.“

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Daphne Wolter

Daphne Wolter

Leiterin der Abteilung Demokratie, Recht und Parteien

daphne.wolter@kas.de +49 30 26996-3607
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