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Koalitionsverträge: Stabilitätsanker oder Korsett?

Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kooperation mit dem Institut für Parlamentarismusforschung: „Koalitionsvereinbarungen im Beziehungsgeflecht von Fraktion und Partei, Bund und Ländern“, 21. Juni 2021, 19:00 bis 20:30 Uhr

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Mitschnitt der Veranstaltung

„Der Koalitionsbildung werden rechtliche Grenzen gesetzt durch das freie Mandat des Abgeordneten (Art. 38 GG), durch das Vorschlagsrecht des Bundeskanzlers zur Ernennung von Ministern (Art. 64 GG) sowie durch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers (Art. 65 GG)“ mit diesem Zitat aus dem Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland steckte Norbert Lammert, Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung, zu Beginn der Veranstaltung den verfassungsrechtlichen Rahmen ab, nur um, ebenfalls auf Grundlage desselben Handbuchbeitrags zu ergänzen, dass diese staatstheoretischen Bestimmungen in der politischen Praxis der Bundesrepublik immer weniger bedeutsam geworden seien und die politische Entwicklung diese Rechte zunehmend einschränke. Dies sei ein Problem, so Lammert, und für die Adenauer-Stiftung Grund genug, sich tiefergehend mit dem Thema zu befassen, etwa im Rahmen der nun vorliegenden und in Zusammenarbeit mit dem Institut für Parlamentarismusforschung entstandenen Studie „Koalitionsvereinbarungen im Beziehungsgeflecht zwischen Fraktion und Partei“.

 

Zentrale Ergebnisse der Studie wurden im Rahmen der Veranstaltung von Frau Professor Suzanne Schüttemeyer, Mitautorin der Studie sowie Gründungsdirektorin des Instituts für Parlamentarismusforschung in Berlin, vorgestellt. Demnach ist die Zahl der an Koalitionsverhandlungen Beteiligten in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer weiter gestiegen. Neben Hauptverhandlungsrunden gibt es inzwischen eine Vielzahl von „politikfeldspezifischen Arbeitsgruppen“ und „koordinierende Steuerungsgruppen“. Als Folge stieg die Größe der Verhandlungsdelegationen immer weiter an, zuletzt, 2018, waren es rund 350 Beteiligte.

 

Mit einer möglichst großen Zahl Beteiligter solle auch Legitimation in der eigenen Partei hergestellt werden, so Schüttemeyer, die die Studie gemeinsam mit Danny Schindler und Oliver Kannenberg verfasst und dafür u.a. etliche, nachträglich anonymisierte Gespräche mit an Koalitionsverhandlungen Beteiligten geführt hat.

 

Wenn Koalitionsverhandlungen immer komplexer und als mediales Großereignis zelebriert werden, hat das natürlich auch Auswirkungen auf die am Ende getroffenen Vereinbarungen. Diese sind entsprechend immer umfangreicher und komplexer geworden und werden in zunehmendem Maße als für die Abgeordneten verbindlicher politischer Fahrplan für die nächste Legislaturperiode wahrgenommen.

 

Aus eigener Erfahrung - so Lammert - könne er von Fraktionssitzungen berichten, in denen inhaltliche Diskussionen zu politischen Sachverhalten sofort mit dem Hinweis auf die entsprechenden Ausführungen im Koalitionsvertrag beendet oder gar nicht erst begonnen worden seien. Gleichzeitig müssen man immer wieder darauf hinweisen, dass viele der eine Legislaturperiode dominierenden Themen zum Zeitpunkt von Koalitionsverhandlungen noch gar nicht absehbar seien. Die jüngste Corona-Krise sei in dieser Hinsicht nur ein besonders eindrückliches Beispiel von vielen.

 

Norbert Lammert treibt in diesem Zusammenhang die Sorge um, Koalitionsvereinbarungen könnten zum unnötig engen Korsett für die Abgeordneten des Parlaments werden. Warum, so Lammert, sollte eine vorab getroffene Koalitionsvereinbarung, das Abstimmungsverhalten von frei gewählten Abgeordneten binden, wenn diese bei einer konkreten Frage möglicherweise zu einer ganz anderen Entscheidung kämen.

 

Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, und selbst an mehreren Koalitionsverhandlungen beteiligt, sieht in klug ausgehandelten Verträgen zwischen Koalitionspartnern hingegen ein wesentliches Element für die Stabilität einer Regierung. Einschränkungen für die freie Mandatsausübung der Abgeordneten ergäben sich außerdem nicht nur aus vorab getroffenen Koalitionsvereinbarungen, sondern etwa auch aus den Wahlprogrammen der jeweiligen Parteien, so Günther. Koalitionsvereinbarungen sorgen aus seiner Sicht für Stabilität und Verlässlichkeit und dienen einer Regierung im besten Fall zudem als Arbeitsnachweis.

 

In der von Günter Bannas, dem ehemaligen Leiter des Hautstadtbüros der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, moderierten Diskussion mit insgesamt knapp 100 digital zugeschalteten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, betonte Suzanne Schüttemeyer noch einmal, worauf es aus ihrer Sicht ankommt: Effizienz, Transparenz und Partizipation seien die Schlüsselbegriffe bei allen Koalitionsverhandlungen. Die richtige Gewichtung dieser Aspekte hänge dabei immer auch von der jeweiligen politischen Situation ab.

 

Dass es auch bei den demnächst anstehenden Bundestagswahlen wieder auf eine Koalitionsregierung hinauslaufen wird, ist für die „Koalitionsdemokratie“ der Bunderepublik längst eine Selbstverständlichkeit, betonte Lammert. Wer mit wem und wie viele, auf diese Fragen richten sich entsprechend die Spekulationen. Bleibt zu hoffen, dass die am Ende getroffene Koalitionsvereinbarung dem Umstand Rechnung trägt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht nur gewählt werden, um vier Jahre lang einen vorab geschlossenen Koalitionsvertrag „abzuarbeiten“, sondern auch um Politik aktiv zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf all die Krisen und Herausforderungen, die jetzt noch gar nicht absehbar sind.

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